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no one expects the spanish inquisition!

Ich sehs (wenn ich mir anhand der Beschreibungen das so vorstell) so: Dadurch dass sie nachrang hatte, trägt sie die Schuld... allerdings halt ichs für recht wahrscheinlich, dass sich der Mopedfahrer eine Teilschuld vorhalten lassen muss. Das Überholmanöver scheint mir in einer solchen Situation auch nicht wirklich einwandfrei;

Passieren tut der Schwesterso gut wie nix. Schaden am Moped, Heilungskosten, Schmerzensgeld zahlt die Haftpflicht, egal, ob jetzt Alleinschuld oder mit Teilschuld des Mopedfahrers (wenn sie wie oben erwähnt net angesoffen war). Den Schaden am eigenen Auto wird sie leider selber zahlen müssen und die Prämie wird wohl entsprechend teurer werden...

Strafrechtlich kommt mit Sicherheit eine Anzeige (Anzeige bei Unfall mit Personenschaden geht automatisch an die Staatsanwaltschaft -> fahrlässige Körperverletzung). Aber da wird nix rauskommen... weils ein "normaler" Unfall war, Pech halt. D.h. die StA wird das Verfahren wohl einstellen. Im schlimmsten Fall kommts zu einer Diversion, soll heißen die Schwester bekommt die berühmten Sozialstunden oder ein Geldbuße (die sich eher in Grenzen hält)...

Und eine Diversion ist KEINE VORSTRAFE!!! Sag ihr das... das scheint nirgends auf.

Hab in den letzten Jahren schon dermaßen viele Unfallakten der StA in Händen gehabt... und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da der Bezirksanwalt einen Bestrafungsantrag stellt und es zur Verhandlung kommt.

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Ich sehs (wenn ich mir anhand der Beschreibungen das so vorstell) so: Dadurch dass sie nachrang hatte, trägt sie die Schuld... allerdings halt ichs für recht wahrscheinlich, dass sich der Mopedfahrer eine Teilschuld vorhalten lassen muss. Das Überholmanöver scheint mir in einer solchen Situation auch nicht wirklich einwandfrei;

Passieren tut der Schwesterso gut wie nix. Schaden am Moped, Heilungskosten, Schmerzensgeld zahlt die Haftpflicht, egal, ob jetzt Alleinschuld oder mit Teilschuld des Mopedfahrers (wenn sie wie oben erwähnt net angesoffen war). Den Schaden am eigenen Auto wird sie leider selber zahlen müssen und die Prämie wird wohl entsprechend teurer werden...

Strafrechtlich kommt mit Sicherheit eine Anzeige (Anzeige bei Unfall mit Personenschaden geht automatisch an die Staatsanwaltschaft -> fahrlässige Körperverletzung). Aber da wird nix rauskommen... weils ein "normaler" Unfall war, Pech halt. D.h. die StA wird das Verfahren wohl einstellen. Im schlimmsten Fall kommts zu einer Diversion, soll heißen die Schwester bekommt die berühmten Sozialstunden oder ein Geldbuße (die sich eher in Grenzen hält)...

Und eine Diversion ist KEINE VORSTRAFE!!! Sag ihr das... das scheint nirgends auf.

Hab in den letzten Jahren schon dermaßen viele Unfallakten der StA in Händen gehabt... und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da der Bezirksanwalt einen Bestrafungsantrag stellt und es zur Verhandlung kommt.

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besten Dank für die Info!! so in etwa hab ich das eh erwartet!!!

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Bunter Hund im ASB

Strafrechtlich kommt mit Sicherheit eine Anzeige (Anzeige bei Unfall mit Personenschaden geht automatisch an die Staatsanwaltschaft -> fahrlässige Körperverletzung). Aber da wird nix rauskommen... weils ein "normaler" Unfall war, Pech halt. D.h. die StA wird das Verfahren wohl einstellen. Im schlimmsten Fall kommts zu einer Diversion, soll heißen die Schwester bekommt die berühmten Sozialstunden oder ein Geldbuße (die sich eher in Grenzen hält)...

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vorsicht mit dieser prognose bzgl. geldbuße!

hab letztes jahr mit dem auto bei schlechter sicht, einen radfahrer (befand sich auf radweg) den vorrang genommen, sodass er auf meiner motorhaube landete! fuhr mit ihm ins kh und machte selbstanzeige. radfahrer war mehr oder weniger unverletzt und war 2 tage im krankenstand. radfahrer bekam kein schmerzensgeld. aber ich bekam allein für das vergehen, dass ich den radfahrer den vorrang genommen habe von der staatsanwaltschaft linz 750,-- euro aufgebrummt, obwohl ich noch nie einen unfall verschuldet habe bzw. vorstrafenfrei bin ! einspruch gg. die geldstrafe wg. minderung lt. rechtsanwalt und öamtc rechtsschutz ziemlich aussichtslos.

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vorsicht mit dieser prognose bzgl. geldbuße!

hab letztes jahr mit dem auto bei schlechter sicht, einen radfahrer (befand sich auf radweg) den vorrang genommen, sodass er auf meiner motorhaube landete! fuhr mit ihm ins kh und machte selbstanzeige. radfahrer war mehr oder weniger unverletzt und war 2 tage im krankenstand. radfahrer bekam kein schmerzensgeld. aber ich bekam allein für das vergehen, dass ich den radfahrer den vorrang genommen habe von der staatsanwaltschaft linz 750,-- euro aufgebrummt, obwohl ich noch nie einen unfall verschuldet habe bzw. vorstrafenfrei bin ! einspruch gg. die geldstrafe wg. minderung lt. rechtsanwalt und öamtc rechtsschutz ziemlich aussichtslos.

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über die höhe der strafe bin ich mir eh im klaren - meine schwester ist mal eingeschlafen und frontal gegen einen betonmasten mit 70km/h - keine zeugen außer einen der angeblich durch ihren unfall ein schleudertrauma davongetragen hat da sie ihn toschiert hat!? sie musste damals auch 800euro zahlen! ohne gerichtsverhandlung!

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