Flana Who let the Drog out?! Beitrag melden Geschrieben 20. Dezember 2005 (bearbeitet) Hallo! Werde heute meinen Creative Zen Micro, pünktlich zum 1-Jahres-Jubiläum, bereits zum 2ten Mal einschicken! Ein Freund von mir hat gemeint, dass es bei amazon.de etwas gibt, dass man nach dem x-ten mal einschicken zu ihnen sagen kann "Leckts mi am O**** - I wü mei Koin" Weil i will net in einem halben Jahr wieder zur Post geh'n und des Drum zruckschicken .... Ich habe mich jetzt auf amazon.de umgesehen und leider nichts in diese Richtung gefunden. Würde mich auf Antworten freuen ... Thanks Flana bearbeitet 20. Dezember 2005 von Flana 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Picard Chivalry is not dead... Beitrag melden Geschrieben 20. Dezember 2005 Ich hab auf der Website auch nichts dergleichen gefunden. Also muss man das Problem wohl rechtlich anpacken. Hm. Es gilt hier grundsätzlich Deutsches Recht, weil man von einer freien Rechtswahl ausgeht (es wirt vermutet, weil es auf Ihrer Website Anspielungen auf das Deutsche BGB gibt, Art. 5/Abs. 5 EVÜ). Allerdings sind dort die Gewährleistungsbehelfe dieselben wie im Österreichischen ABGB (§932), weil hier nur die EG-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf 1999 umgesetzt wurde. Das heißt, dass du primär das Recht auf Verbesserung oder Austausch hast. Nur wenn es für dich unzumutbar wäre, weil Amazon nicht rechtzeitig verbessert/ausgetauscht hättte, sich geweigert hätte, es für Dich mit großen Unannehmlichkeiten verbunden wäre oder unzumutbar wäre (aus Gründen, die beim Verkäufer liegen), könntest du zur Preisminderung oder zur Rückabwicklung (Wandlung) des Vertrags kommen. Allerdings sind all diese Voraussetzungen bei Dir nicht erfüllt, was bedeutet, dass Du es wieder einschicken müsstest, um es auszutauschen. Wenn das noch ein oder zwei Mal passiert, könnte man zu den Unannehmlichkeiten kommem und den Vertrag womöglich wandeln. Du könntest auch per Mail Kontakt aufnehmen und sie bitten, ob sie Dir vielleicht doch dein Geld zurück geben, was ich beim zweiten Austausch jedoch bezweifle. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flana Who let the Drog out?! Beitrag melden Geschrieben 20. Dezember 2005 Besten Dank! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Picard Chivalry is not dead... Beitrag melden Geschrieben 20. Dezember 2005 Kein Problem. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RAPID FAN Die Nr. 1 in Wien sind wir! Beitrag melden Geschrieben 22. Dezember 2005 Ich hab auf der Website auch nichts dergleichen gefunden. Also muss man das Problem wohl rechtlich anpacken.Hm. Es gilt hier grundsätzlich Deutsches Recht, weil man von einer freien Rechtswahl ausgeht (es wirt vermutet, weil es auf Ihrer Website Anspielungen auf das Deutsche BGB gibt, Art. 5/Abs. 5 EVÜ). Allerdings sind dort die Gewährleistungsbehelfe dieselben wie im Österreichischen ABGB (§932), weil hier nur die EG-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf 1999 umgesetzt wurde. Das heißt, dass du primär das Recht auf Verbesserung oder Austausch hast. Nur wenn es für dich unzumutbar wäre, weil Amazon nicht rechtzeitig verbessert/ausgetauscht hättte, sich geweigert hätte, es für Dich mit großen Unannehmlichkeiten verbunden wäre oder unzumutbar wäre (aus Gründen, die beim Verkäufer liegen), könntest du zur Preisminderung oder zur Rückabwicklung (Wandlung) des Vertrags kommen. Allerdings sind all diese Voraussetzungen bei Dir nicht erfüllt, was bedeutet, dass Du es wieder einschicken müsstest, um es auszutauschen. Wenn das noch ein oder zwei Mal passiert, könnte man zu den Unannehmlichkeiten kommem und den Vertrag womöglich wandeln. Du könntest auch per Mail Kontakt aufnehmen und sie bitten, ob sie Dir vielleicht doch dein Geld zurück geben, was ich beim zweiten Austausch jedoch bezweifle. 914395[/snapback] Nach deiner Beschreibung kann man aber in diesem Fall auch nix Wandeln, weil der Fehler wenn ein Gerät eingeht wurde vom Hersteller gemacht, nicht vom Verkäufer... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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