Rückgabe bei amazon.de


Flana
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Who let the Drog out?!

Hallo!

Werde heute meinen Creative Zen Micro, pünktlich zum 1-Jahres-Jubiläum, bereits zum 2ten Mal einschicken! Ein Freund von mir hat gemeint, dass es bei amazon.de etwas gibt, dass man nach dem x-ten mal einschicken zu ihnen sagen kann "Leckts mi am O**** - I wü mei Koin" :D Weil i will net in einem halben Jahr wieder zur Post geh'n und des Drum zruckschicken ....

Ich habe mich jetzt auf amazon.de umgesehen und leider nichts in diese Richtung gefunden. Würde mich auf Antworten freuen ...

Thanks Flana

Edited by Flana

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Chivalry is not dead...

Ich hab auf der Website auch nichts dergleichen gefunden. Also muss man das Problem wohl rechtlich anpacken.

Hm. Es gilt hier grundsätzlich Deutsches Recht, weil man von einer freien Rechtswahl ausgeht (es wirt vermutet, weil es auf Ihrer Website Anspielungen auf das Deutsche BGB gibt, Art. 5/Abs. 5 EVÜ).

Allerdings sind dort die Gewährleistungsbehelfe dieselben wie im Österreichischen ABGB (§932), weil hier nur die EG-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf 1999 umgesetzt wurde. Das heißt, dass du primär das Recht auf Verbesserung oder Austausch hast.

Nur wenn es für dich unzumutbar wäre, weil Amazon nicht rechtzeitig verbessert/ausgetauscht hättte, sich geweigert hätte, es für Dich mit großen Unannehmlichkeiten verbunden wäre oder unzumutbar wäre (aus Gründen, die beim Verkäufer liegen), könntest du zur Preisminderung oder zur Rückabwicklung (Wandlung) des Vertrags kommen.

Allerdings sind all diese Voraussetzungen bei Dir nicht erfüllt, was bedeutet, dass Du es wieder einschicken müsstest, um es auszutauschen. Wenn das noch ein oder zwei Mal passiert, könnte man zu den Unannehmlichkeiten kommem und den Vertrag womöglich wandeln.

Du könntest auch per Mail Kontakt aufnehmen und sie bitten, ob sie Dir vielleicht doch dein Geld zurück geben, was ich beim zweiten Austausch jedoch bezweifle.

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Die Nr. 1 in Wien sind wir!
Ich hab auf der Website auch nichts dergleichen gefunden. Also muss man das Problem wohl rechtlich anpacken.

Hm. Es gilt hier grundsätzlich Deutsches Recht, weil man von einer freien Rechtswahl ausgeht (es wirt vermutet, weil es auf Ihrer Website Anspielungen auf das Deutsche BGB gibt, Art. 5/Abs. 5 EVÜ).

Allerdings sind dort die Gewährleistungsbehelfe dieselben wie im Österreichischen ABGB (§932), weil hier nur die EG-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf 1999 umgesetzt wurde. Das heißt, dass du primär das Recht auf Verbesserung oder Austausch hast.

Nur wenn es für dich unzumutbar wäre, weil Amazon nicht rechtzeitig verbessert/ausgetauscht hättte, sich geweigert hätte, es für Dich mit großen Unannehmlichkeiten verbunden wäre oder unzumutbar wäre (aus Gründen, die beim Verkäufer liegen), könntest du zur Preisminderung oder zur Rückabwicklung (Wandlung) des Vertrags kommen.

Allerdings sind all diese Voraussetzungen bei Dir nicht erfüllt, was bedeutet, dass Du es wieder einschicken müsstest, um es auszutauschen. Wenn das noch ein oder zwei Mal passiert, könnte man zu den Unannehmlichkeiten kommem und den Vertrag womöglich wandeln.

Du könntest auch per Mail Kontakt aufnehmen und sie bitten, ob sie Dir vielleicht doch dein Geld zurück geben, was ich beim zweiten Austausch jedoch bezweifle.

914395[/snapback]

Nach deiner Beschreibung kann man aber in diesem Fall auch nix Wandeln, weil der Fehler wenn ein Gerät eingeht wurde vom Hersteller gemacht, nicht vom Verkäufer...

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