Fem Fan Mamarazza i.R. Beitrag melden Geschrieben 10. November 2005 (bearbeitet) Der ÖFB-Rechtsmittelsenat ist der Meinung, dass es bei einem Protest gegen eine Spielbeglaubigung nicht ausreicht, diesen mit der Begründung "es gab keinen Regelverstoß" abzuweisen. Vielmehr hätte sich die Paritätische Kommission mit der Protestbegründung auseinandersetzen müssen und erst dann eine -- ebenfalls zu begründende -- Entscheidung treffen dürfen. http://www.ostliga.at/ Auf die zu begründende Entscheidung darf man gespannt sein bearbeitet 10. November 2005 von Fem Fan 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nathan r. Im ASB-Tausenderklub Beitrag melden Geschrieben 10. November 2005 oh die köpfe werden rauchen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
old fan Europaklassespieler Beitrag melden Geschrieben 11. November 2005 oh die köpfe werden rauchen 877072[/snapback] Das können sie auch, denn im Falle der "Jugendregelung" und in Zusammenhang mit der klar erkennbaren Absicht der Vienna, diese bis zur letzten (wenn es sein muß, auch gerichtlichen) Instanz zu bekämpfen, tritt ein Grundproblem des ÖFB und wahrscheinlich auch anderer Sportverbände zu Tage: Der ÖFB ist keineswegs demokratisch organisiert. das mag bei einem kleinen Verein, wie "Die Stammtischbrüder des Wirtes zur Goldenen Sau", zwar keine Rolle spielen, wird aber bei einem "Millionenunternehmen" wie ÖFB äußerst problematisch. Hauptgrund, warum ich dem ÖFB demokratische Strukturen vollkommen abspreche, ist der, dass ein und die selbe Institution wie die Paritätische Kommission einerseits Durchführungsregeln (wie die Abänderung der Jugendspielerregelungen) beschließt und andererseits auch über Proteste gegen Verstöße dagegen, bzw. gegen das Zustandekommen der Regelung überhaupt zumindest erstinstanzlich urteilt. Letztmalig hat es so etwas im Prinzip im Rahmen der Inquisition gegeben. Weniger dramatisch formuliert, wäre es auch damit zu vergleichen, dass im Österreich der Jetztzeit der Nationalrat Gesetze beschließt und auch über deren Einhaltun zu Gericht sitzt. Und all dies kommt dadurch zu Stande, dass in Fußballvereinen Funktionäre (und zum Teil auch gewöhnliche Mitglieder) die Meinung vorherrschen lassen, dass es gescheiter ist, "jeden Schilling lieber in den Nachwuchs zu stecken, als für die Verbreitung und Bearbeitung von Statuten auszugeben". (Solche Worte wurden vor Jahren unter großem Beifall bei einer GV lautstark kundgetan) Man sollte nur bedenken, dass bisher schon einige große (internationale)Sportverbände, deren Funktionäre sich alle ihre Regeln selbst erfanden und über deren Einhaltung urteilten, letztlich sogar in kriminelles Fahrwasser gelangt sind und in weitere Folge Ansehen und Bedeutung einbüßten. Als Beispiel sei hier der amerikanische und auch weltweite Boxsportverband angeführt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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