eazyberny the one they call eazy Beitrag melden Geschrieben 11. April 2005 bitte bittte, so ausführlich wie möglich danke 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teampilot steady rollin´ Beitrag melden Geschrieben 11. April 2005 (bearbeitet) FreizeichnungsklauselUnter einer Freizeichnungsklausel versteht man eine Bestimmung in einem Vertrag, nach der ein Anbieter entweder die Haftung oder die Erfüllung ausschließt, begrenzt oder an eine Bedingung knüpft. FreizeichnungsklauselBestimmung in einem Vertrag, nach der ein Anbieter entweder die Haftung oder die Erfüllung ausschließt, begrenzt oder an eine Bedingung knüpft (z. B. solange Vorrat reicht, gültig bis, keine Gewähr für.). FreizeichnungsklauselFreizeichnungsklausel ist eine vertragliche Klausel, die eine sonst kraft Gesetzes bestehende Bindung ausschließt. Freizeichnungsklausel (recht.zivil.materiell.schuld.at) Mit Freizeichnungsklausel wird eine Vertragsklausel bezeichnet, mit der man sich von der Verbindlichkeit eines Angebots befreien kann. Siehe unter freibleibend. Freizeichnungsklausel - welche gibts?freibleibend link:http://www.rechtslexikon-online.de/Freibleibend.html google, grandiose sache! bearbeitet 11. April 2005 von teampilot 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inquisitor no one expects the spanish inquisition! Beitrag melden Geschrieben 11. April 2005 Im Prinzip ein Haftungsausschluss. Aber mit denen is es meist so eine Sache... denn nur weils im Vertrag steht muss es noch lange nicht gültig sein. Kommt schwer auf den Zusammenhang an. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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