eazyberny the one they call eazy Posted April 11, 2005 bitte bittte, so ausführlich wie möglich danke 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
teampilot steady rollin´ Posted April 11, 2005 (edited) FreizeichnungsklauselUnter einer Freizeichnungsklausel versteht man eine Bestimmung in einem Vertrag, nach der ein Anbieter entweder die Haftung oder die Erfüllung ausschließt, begrenzt oder an eine Bedingung knüpft. FreizeichnungsklauselBestimmung in einem Vertrag, nach der ein Anbieter entweder die Haftung oder die Erfüllung ausschließt, begrenzt oder an eine Bedingung knüpft (z. B. solange Vorrat reicht, gültig bis, keine Gewähr für.). FreizeichnungsklauselFreizeichnungsklausel ist eine vertragliche Klausel, die eine sonst kraft Gesetzes bestehende Bindung ausschließt. Freizeichnungsklausel (recht.zivil.materiell.schuld.at) Mit Freizeichnungsklausel wird eine Vertragsklausel bezeichnet, mit der man sich von der Verbindlichkeit eines Angebots befreien kann. Siehe unter freibleibend. Freizeichnungsklausel - welche gibts?freibleibend link:http://www.rechtslexikon-online.de/Freibleibend.html google, grandiose sache! Edited April 11, 2005 by teampilot 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
Inquisitor no one expects the spanish inquisition! Posted April 11, 2005 Im Prinzip ein Haftungsausschluss. Aber mit denen is es meist so eine Sache... denn nur weils im Vertrag steht muss es noch lange nicht gültig sein. Kommt schwer auf den Zusammenhang an. 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
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