Flash Oida Foda Beitrag melden Geschrieben 6. Juli 2015 SAS hat wegen einem kurzfristigen Streik ihres Kabinenpersonals einen von mir gebüchten Flug von Brüssel nach Kopenhagen nicht durchgeführt (in Brüssel war alles bestens, Hotel, Flughafentransfer etc., also keine Probleme, bin am nächsten Tag dann zurück gekommen). Die Passagierrechte App der EU, auf die ich jetzt gestoßen bin, sagt mir, dass ich bei so einem Ereignis evtl. zwischen 125 und 600 Euro Schadenersatz bekomme (Streckenabhängig). Hat jemand schon so etwas durchgemacht bzw. vielleicht sogar bei SAS Schadenersatz begehrt? Bin über jegliche Info und Erfahrung dankbar PS: gibt es eine Frist, innerhalb der man sowas geltend machen muss? Das ganze passierte bereits am 28.2. aber ich bin erst kürzlich auf diese Tatsache gestoßen, thx! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alpi ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 6. Juli 2015 (bearbeitet) Soweit ich das in Erinnerung habe bekommst du dafür nichts. Grund: Streiks und Wetterereignisse sind bei der Kompensation ausgenommen. Aber bitte überprüfe das noch einmal. Ich habe einmal 600€ Entschädigung bekommen weil ein Lufthansa Langstreckenflug aufgrund von technischer Probleme nicht starten konnte - bin dann einen Tag später mit United zurückgeflogen und bekam natürlich das Hotel, Verpflegung und die 600€ ohne Probleme von der Lufthansa auf mein Konto überwiesen. Natürlich musste ich ein beschwerde Email formulieren, aber das war dann auch schon alles. Bei Innereuropäischen Flügen hängt der Betrag von der dauer der Verspätung ab - aber wie gesagt, soweit ich weiß gibts das nicht für Wetterprobleme und Streiks. Edit: Dazu finden sich auch unzählige Artikel, zb.: http://www.format.at/service/recht/flugausfall-streik-das-ihre-rechte-fluggast-372144 bearbeitet 6. Juli 2015 von Alpi 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flash Oida Foda Beitrag melden Geschrieben 6. Juli 2015 Interessant, das steht eh auch ungefähr so in der von der EU zur Verfügung gestellten App drin, dass Streiks als "Naturereignis" gezählt werden. Werds aber trotzdem einfach mal probieren und dann hier posten, was rauskam Danke für den Link 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 6. Juli 2015 Streiks sind bei den Ausgleichszahlungen wie Alpi schon geschrieben hat ausgenommen, somit wirst du in dem Fall nichts bekommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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