Also ich hab schon viel Schwachsinn gelesen - aber, dass ein "Einbruch" (soferns einer war) nun als schwereres Verbrechen gelten soll, als ein Raub (§ 142 Abs 1 StGB: Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, [...]) ist ja wohl ein Scherz, oder?
Bedroht man in Überzahl eine Hand voll Minderjähriger, ist das okay, aber klaut man irgendwelche Szenegegenstände ohne jemanden mit Gewalt zu drohen bzw. diese anzuwenden, ist man ein Verbrecher. Da muss man keine grüne Brille aufsetzen um zu erkennen, dass das absoluter Schwachsinn ist, den du hier von dir gibst.