Rapidler wos sunst sagte am 17 Mar 2008, 14:16:
oben mal durchlesen dann findest du deine Antworten über die möglichkeiten der kontrolle(die es höchstens zu 1% geben wird)
Zuallererst es kann logistisch einfach keinen getrennten Kontrollen für Ticketbesitzer aus der nationalen Verlosung und Ticketsbesitzer der UEFA oder Ticketbesitzer auf Einladung der Sponsoren geben.
Die UEFA mag zwar mit ihren AGBs versuchen, den Handel einzudämmen. Wenn ich jedoch das TIcket in der Hand halte, und es mir in Hinweis auf die AGBs wieder entnommen (ungültig) gemacht werden wird, ist dies ein Eingriff in die Privatautonomie, der gegen geltendes EU-Recht, Grundgesetze sowie auch bez. Sittenwidrigkeit bedenklich ist.
Ich glaube nicht, dass die UEFA mit diesen AGBs den Weiterverkauf der Tickets im Sinne der Privatautonomie untersagen kann.
Weiters kann ich die Verantwortung für das Handeln meiner Gäste nicht übernehmen. Wenn z.B. einer meiner Gäste eine verwaltungsrechtliche Strafe bekommt, oder gar strafrechtlich verurteilt werden würde, geht die Strafe IMMER auf die Person und NIE auf einen Mittelsmann. Ansonsten könntest in dieser Konstellation als Gast eines anderen Ticketbesitzers z.B. ungestraft Leute erschießen oder mit Drogen dealen und Dein Gastgeber geht sitzen. Angenehm oder? Das Beispiel mag zwar übertrieben sein, doch mit diesem Vergleich kann man diese AGBs aushebeln und für sich selbst entscheiden, ob daraus ein rechtlicher Tatbestand für mich als Gastgeber entstehen kann oder nicht.
Die Bedingungen in AGB und im speziellen dieser AGBs. sind überzogen und halten in seltensten Fällen einer Überprüfung vor Gericht stand. Auch diese AGBs nicht.
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Dieser Beitrag wurde von V00D00 bearbeitet: 29. März 2008 - 12:59



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