toni11 Teamspieler Geschrieben 27. November 2012 Hier ein guter test zum thema: http://www.photom.at/carcam/ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 23. März 2013 Falls es jemanden interessiert: Laut ÖAMTC ist die Chance höher, dass man ein echtes Radarwarngerät (was aktiv über Funkwellen Radarstandorte aufspürt) mitführen darf als, dass das Bildmaterial einer Dash Cam vor Gericht zugelassen wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 25. März 2013 Quelle 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 25. März 2013 Steht im neuen E-MEDIA, wegen dem Datenschutzgesetz. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 25. März 2013 zeig mal bitte 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
John_McClane Yippie-Ya-Yeah Schweinebacke Geschrieben 27. März 2013 Man wird sogar eher dafür bestraft weil man unerlaubt ein Video gemacht hat (Datenschutz) selbst wenn es vor Gericht eine Unschuld beweisen würde. Schon irgendwie kurios muss ich sagen. Ich bin ja für Datenschutz aber solange man solche Video nicht auf yt online stellt und nur als Beweismittel sichert.... Ist halt sehr schwer Grenzen zu setzen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 27. März 2013 zeig mal bitte Hiesige Rechtslage.Kameras für den Privat-Pkw sind auch hierzulande zu haben. Ein deutscher Hersteller preist sein Produkt im Internet mit dem Slogan an: "Ihr Beweismittel bei einem Autounfall!" Gerade das - die systematische Überwachung des Straßenverkehrs zur Beweissicherung nach einem Unfall - ist in Österreich laut ÖAMTC durch das Datenschutzgesetz verboten. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer: "Selbst wenn Sie mit so einer Aufnahme Ihre Unschuld beweisen können, droht eine Strafe. Im Übrigen liegt es im Ermessensspielraum des Gerichts, ob sie überhaupt als Beweismittel zugelassen wird." Theoretisch besteht die Möglichkeit, eine behördliche Bewilligung zum Betrieb der privaten Videoüberwachung einzuholen. Aber die ist laut Hoffer "so realistisch wie für den Betrieb eines Radarwarngeräts". Quelle: E-MEDIA/Nr. 6/22.03.2013 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
John_McClane Yippie-Ya-Yeah Schweinebacke Geschrieben 29. April 2013 Datenschutzkommission wies privaten Antrag zur Installation von Überwachungskameras im Auto zurück http://derstandard.at/1363709497108/Datenschuetzer-Kein-privates-Street-View-im-Auto 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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