Transfers


Schladi

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Postinho

So, denke das Thema Transfergerüchte hat ausgedient. Die Transferzeit ist um, jetzt gibts Fakten. Daher in diesem Thread einzig wahrhaftige Transfers nennen. Ihr könnt eure im Transfergerüchte-Thread geschriebenen Fixzugänge gerne hier nocheinmal posten.

USC Landhaus:

Zugänge:

Claudia Polsterer, Andrea Anders, Petra Prenner (alle Groß Schweinbarth), Jasmin Pfeiler (Leopoldsdorf), Alexandra Pils (DSV Wien 04), Katja Trödthandl (Neulengbach), Elisabeth Tieber (LUV Graz), Gina Babicky (SV Donau)

Abgänge:

Jasmin Fischelmeier (Neulengbach), Yvonne Laussermayer (Karriereende)

Neulengbach:

Zugänge:

Kathrin Entner, Julia Brandtner (beide Groß Schweinbarth), Jasmin Fischelmaier (USC Landhaus), Daniela Tasch (LUV Graz)

Abgänge:

Katja Trödthandl (USC Landhaus), Birgitt Schalkhammer-Hufnagl (ASV Spratzern)

bearbeitet von Schladi

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  • 3 weeks later...

Wie ist das rein rechtlich, wenn man den Verein wechseln will, der Verein die Spielerin aber nicht gehen lässt?

Gibts da irgendwelche Bestimmungen, Vorteile für Minderjährige Spielerinnen,...?

Das ist zwar ein bisschen Off-Topic, aber ich wusste nicht wohin ich es sonst schreiben soll.

Edit: Bei den Herren unterschreibt man ja einen Vertrag, bleibt dann dort bis Vertragsende und ist nachher ablösefrei? Bei den Damen dürfte das ein bisschen anders sein?

bearbeitet von Xaverl Nick

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Postinho

Edit: Bei den Herren unterschreibt man ja einen Vertrag, bleibt dann dort bis Vertragsende und ist nachher ablösefrei? Bei den Damen dürfte das ein bisschen anders ein?

Auch bei den Damen dürfte kein Verein der Welt Geld verlangen, weil die meisten Spielerinnen ja nicht einmal einen Vertrag unterschrieben haben. Geht ein Spieler/eine Spielerin bis zum äußersten - also zum Arbeitsgericht (oder wohin auch immer, auf jeden Fall in die letzte Instanz) - so wird ihm/ihr zu 1000000000 Prozent recht gegeben. Da sich das aber sicher nie wer antun wird, wirds bei dieser Ungerechtigkeit bleiben.

Am besten also sich abzumelden und ein Jahr stehen. Leider nicht optimal, aber geht man in Unfrieden, hat man die Genugtuung, dass der Verein nicht auch noch Geld für einen kassiert hat. Dem Verein ist nämlich auch egal, ob man durch das eine Jahr Stehzeit in seiner Karriere gebremst wird.

bearbeitet von Schladi

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Auch bei den Damen dürfte kein Verein der Welt Geld verlangen, weil die meisten Spielerinnen ja nicht einmal einen Vertrag unterschrieben haben. Geht ein Spieler/eine Spielerin bis zum äußersten - also zum Arbeitsgericht (oder wohin auch immer, auf jeden Fall in die letzte Instanz) - so wird ihm/ihr zu 1000000000 Prozent recht gegeben. Da sich das aber sicher nie wer antun wird, wirds bei dieser Ungerechtigkeit bleiben.

Am besten also sich abzumelden und ein Jahr stehen. Leider nicht optimal, aber geht man in Unfrieden, hat man die Genugtuung, dass der Verein nicht auch noch Geld für einen kassiert hat. Dem Verein ist nämlich auch egal, ob man durch das eine Jahr Stehzeit in seiner Karriere gebremst wird.

Und wie wird die Stehzeit berechnet?

Wenn man ein Jahr lang kein Meisterschaftsspiel für den Verein bestritten hat, oder muss man auf jedenfall abgemeldet sein?

Und welche "Rechte" hat man als Spielerin die ein Jahr lang steht?

Darf man bei einem anderen Verein trainieren, Testspiele bestreiten und dergleichen?

bearbeitet von Xaverl Nick

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Anfänger

Viele Anfragen

von Vereinsfunktionären lauten:

Wie können Spieler angemeldet werden, welche ohne Abmeldung - nach entsprechender Wartezeit - einem neuen Verein beitreten wollen?

Grundsätzlich kann ein solcher Spieler einem neuen Verein kostenlos und jederzeit beitreten. Unterschieden wird in Nachwuchsspieler (Spieljahr 2008/09: Stichtag 1.1.1990 und jünger), die 1 Jahr und nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler, die 1 ½ Jahre an keinem Pflichtspiel teilgenommen haben.

In der Regel wird bei einem eingebrachten Antrag um Spielberechtigung der KMFA und die Geschäftsstelle aktiv und fordert vom Stammverein (mit max. zweimaliger Fristsetzung) eine schriftliche Stellungnahme an, ob der Zeitraum der Nichtbetätigung zutrifft. Die Erledigung zur Spielberechtigung kann bis 1 - 4 Wochen dauern, vorher ist der Spieler nicht spielberechtigt.

Quelle: NOEFV

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Postinho

Und wie wird die Stehzeit berechnet?

Wenn man ein Jahr lang kein Meisterschaftsspiel für den Verein bestritten hat, oder muss man auf jedenfall abgemeldet sein?

Und welche "Rechte" hat man als Spielerin die ein Jahr lang steht?

Darf man bei einem anderen Verein trainieren, Testspiele bestreiten und dergleichen?

mit Abmeldung ein Jahr Stehzeit, ohne Abmeldung 1,5 Jahre Stehzeit.

Und wenn du dich nicht abmeldest kann dir immer noch passieren, dass dich der Verein bösartig auf einen Spielbericht setzt. Und da weise dann mal nach das du nicht gespielt hast - viel Spaß dabei. Wenn du allerdings abgemeldet bist kann der Verein rein gar nichts mehr tun. Exakt 12 Monate nach deiner Abmeldung bis du dann frei.

Ohne es jetzt zu wissen sollte es denk ich kein Problem sein mit einem anderen Verein mitzutrainieren. Aber bitte an fachkundigerer Stelle nochmal zu erkundigen.

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ASB-Süchtige(r)

Auch bei den Damen dürfte kein Verein der Welt Geld verlangen, weil die meisten Spielerinnen ja nicht einmal einen Vertrag unterschrieben haben. Geht ein Spieler/eine Spielerin bis zum äußersten - also zum Arbeitsgericht (oder wohin auch immer, auf jeden Fall in die letzte Instanz) - so wird ihm/ihr zu 1000000000 Prozent recht gegeben. Da sich das aber sicher nie wer antun wird, wirds bei dieser Ungerechtigkeit bleiben.

Schladi .... es tut mir leid, aber was Du hier erzählst ist absoluter Schwachsinn!!!

Es geht in diesem Fall nicht um die Entscheidung zwischen Mann und Frau, sondern um die Entscheidung zwischen Amateur und Nicht-Amateur und Nachwuchsspielerin.

Da die wenigsten Spielerinnen (höchstens die ein oder andere bei Neulengbach, und da bin ich mir nicht sicher) sind Nicht-Amateure (Amtsbegriff für Profi) trifft diese Spielerinnen auch das Transferrecht für Amateure zu. Verträge für Amateure darf es ja auch keinesfalls geben, da nur Nicht-Amateure Verräge unterschreiben dürfen. Die "Verträge" die es im Amateurfussball bei den Herren gibt, sind zu 95% ungültig, weil sie Schwarzverträge sind.

Der Weg für Spielerinnen auf das Arbeitsgericht ist nicht zulässig, da sie ja Amateure und nicht Angestellte des Vereins sind und somit bleibt einem nichts anderes übrig als den Regeln des Verbandes zu folgen. Eine Möglichkeit den Verein zu wechseln, ohne eine Freigabe zu besitzen, gibt es mit der Möglichkeit des Zwangserwerbes (ohne Stehzeit) oder der von Dir angesprochenen Abmeldung (mit Stehzeit). Allerdings gibt es auch dafür Fristen, die mit jener für den Wechsel im Freigabeverfahren nicht ident sind. Außerdem möchte ich festhalten, dass wer erst jetzt auf die Idee eines Vereinswechsels kommt, sowieso zu spät dran ist und mir nicht im geringsten leid tut.

Lg

Udo

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Schladi .... es tut mir leid, aber was Du hier erzählst ist absoluter Schwachsinn!!!

Es geht in diesem Fall nicht um die Entscheidung zwischen Mann und Frau, sondern um die Entscheidung zwischen Amateur und Nicht-Amateur und Nachwuchsspielerin.

Da die wenigsten Spielerinnen (höchstens die ein oder andere bei Neulengbach, und da bin ich mir nicht sicher) sind Nicht-Amateure (Amtsbegriff für Profi) trifft diese Spielerinnen auch das Transferrecht für Amateure zu. Verträge für Amateure darf es ja auch keinesfalls geben, da nur Nicht-Amateure Verräge unterschreiben dürfen. Die "Verträge" die es im Amateurfussball bei den Herren gibt, sind zu 95% ungültig, weil sie Schwarzverträge sind.

Der Weg für Spielerinnen auf das Arbeitsgericht ist nicht zulässig, da sie ja Amateure und nicht Angestellte des Vereins sind und somit bleibt einem nichts anderes übrig als den Regeln des Verbandes zu folgen. Eine Möglichkeit den Verein zu wechseln, ohne eine Freigabe zu besitzen, gibt es mit der Möglichkeit des Zwangserwerbes (ohne Stehzeit) oder der von Dir angesprochenen Abmeldung (mit Stehzeit). Allerdings gibt es auch dafür Fristen, die mit jener für den Wechsel im Freigabeverfahren nicht ident sind. Außerdem möchte ich festhalten, dass wer erst jetzt auf die Idee eines Vereinswechsels kommt, sowieso zu spät dran ist und mir nicht im geringsten leid tut.

Lg

Udo

Danke, das war jetzt einmal ein wirklich ausführlicher Bericht!

Zwei kleine Frage hätte ich aber noch:

Es gibt doch sicherlich auch im Winter eine Transferzeit, kann man sich dann auch im Winter abmelden?

Warum ist eine Amateur Spielerin verpflichtet bei einem Verein zu bleiben, wenn sie nicht einmal einen Vertrag unterschrieben hat??

bearbeitet von Xaverl Nick

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ASB-Süchtige(r)

Danke, das war jetzt einmal ein wirklich ausführlicher Bericht!

Zwei kleine Frage hätte ich aber noch:

Es gibt doch sicherlich auch im Winter eine Transferzeit, kann man sich dann auch im Winter abmelden?

Warum ist eine Amateur Spielerin verpflichtet bei einem Verein zu bleiben, wenn sie nicht einmal einen Vertrag unterschrieben hat??

1. Die Wintertransferzeit für den Amateurbereich läuft vom 1. bis zum 31. Jänner. Nach meinen Informationen ist dort aber nur ein Wechsel im Freigabeverfahren möglich. Ein Zwangserwerb ist keinesfalls möglich. Bei der Abmeldung bin ich mir nicht sicher, glaube aber, dass diese auch nur im Sommer möglich ist.

2. Keine Ahnung. War halt schon immer so ;-) . Immerhin musste man im Profibereich vor Bosman auch noch Ablöse für Vertragslose Spieler zahlen. :hammer: Kann mir nur vorstellen, dass es eine Schutzklausel für die kleinen Vereine ist. Ansonsten könnte man ja auch Nachwuchsarbeit pfeifen und Jahr für Jahr die besten Spieler aus den Vereinen rausholen. Daher auch die festgeschriebene Summe für den Zwangserwerb. Die dient dazu den Verein für die Ausbildung bzw. Fortbildung, die der Spieler erhalten hat zu entschädigen.

Lg

Udo

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