Steffo . Geschrieben 19. Juni 2008 (bearbeitet) Wir haben jetzt einen Brief formuliert und zurückgeschickt. Sowohl die die E-Commerce-Richtlinie, als auch das österreichische E-Commerce-Gesetz, bestimmen, dass wir keine allgemeine Überwachunspflicht haben. D.h. wir müssen erst nach Bekanntgabe der Copyright-Verletzung tätig werden und das Bild umgehend entfernen. Sollte es dennoch zur Anklage kommen, schalten wir natürlich einen Anwalt ein. Das Problem ist, dass es zu diesem Fragenkomplex noch keine höchstgerichtlichen Entscheidungen gibt. eine super Zusammenfassung der Rechtslage gibt es hier: ---> http://www.internet4jurists.at/provider/index.htm bearbeitet 19. Juni 2008 von Steffo 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Radio-Tifoso Yes, we can't Geschrieben 20. Juni 2008 (bearbeitet) Also hab mir jetzt kurz(!) die niederländischen Seiten, die hier gelinkt wurden, angesehen. Fazit: (eine bereits länger bekannte) Abzocke. Leider Gottes ist mir sehr ähnliches vor vielen Jahren mal passiert, als ich eine Wettervorhersage auf meiner damaligen Homepage abgebildet hatte (ich war einer der Meteodata-Geschädigten). Hab damals sogar aus Angst (und weil sich damals auch noch niemand wirklich mit dieser Thematik beschäftigt hat, hab sogar Anwälte gefragt) einen "kleinen" Teilbetrag bezahlt, die wollten ursprünglich 92.000€ von mir. Als ich ein paar Wochen später las, dass die Firma Pleite gegangen ist und sich nur mehr mit dieser Abzocke am Leben erhielt, hab ich mich natürlich in den Arsch gebissen. Sprich: Ich würd sicher nicht zahlen und ein freundliches "Rot op" zurückschreiben. scheiss Holland schnauze bearbeitet 20. Juni 2008 von Radio-Tifoso 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.