Gewährleistung


Gast green paul

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Gast green paul

Ausgangslage: seite heute macht mein Creative 5300 System schlapp, gekauft im März 2003, Kostenpunkt 96,90.

Garantie is - nanonaned - vorbei, Gewährleistung hätte ich noch.

Allerdings: muß ich dabei nicht nachweisen, dass betreffendes Gerät nicht schon beim Kauf defekt war? Und wenn: wie bitte, soll denn das in der Realität funken?

Hab wo gelesen, dass mir der Händler (Verkäufer) ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen muss bis der Mangel/Schaden an meinem Gerät fetgestellt wurde.

Nur: was bringts mir, wenn mein Gerät defekt ist und nicht auf Kulanz/Gewährleistung getauscht/ retourgenommen wird?

Experten in Rechtsfragen bitte zu Wort...

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  • 10 months later...
Schlafmütze :)

an die nicht beantwortete frage schließ ich mich mit meinem posting an weils so schön passt:

kann bitte jemand die wichtigsten details zusammenfassen bzw mich korrigieren?

gewährleistung != garantie

garantie ist freiwillig und es gibt keine beweislastumkehr (dh solange nicht mutwillig beschädigt muss der händler/verkäufer die bewegliche sache innerhalb der garantiefrist kostenlos reparieren)

die gesetzliche gewährleitungsfrist beträgt 24 monate, weiter oben steht nach 6 monaten beweislastumkehr (dh da hat man dann als kunde schon schwer zu einer gratis reparatur zu kommen) ich hab gedacht es sind 12 ...

bei gebrauchtwagen gibt es glaub ich eine andere regelung, irgendwas mit 6 monaten?

jetzt fragen die für mich aktuell sind bei einer reparatur bzw bei einem austausch innerhalb der gewährleistungs-/garantiefrist beginnen die fristen nicht neu zu laufen sondern die alten werden weitergerechnet. zumindest ist das, die auskunft die ich bei einem drei shop bekommen habe.

1 jahr garantie auf mein mobile, die ist ende august abgelaufen (da war ich im ausland und hab keine ansprüche geltend machen können - auskunft per mail: der servicemitarbeiter muss den defekt feststelen) und ich bin gleich nach meiner rückkehr am 1. september in einem shop -> keine garantie mehr.

gottseidank ist nur der drehmechanismus der kamera beschädigt und die verwend ich eh so gut wie nicht mehr aber ärgerlich ist es trotzdem.

passt das jetzt eh alles so wie ichs geschrieben hab, bzw mir erklärt wurde? ich hab keine chance auf kostenlose reparatur außer möglicherweise kulanz, was es aber wahrscheinlich nicht spielen wird ...

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... on the warpath
kann bitte jemand die wichtigsten details zusammenfassen bzw mich korrigieren?

gewährleistung != garantie

Falls das "ist nicht gleich" heißt ist es korrekt!

garantie ist freiwillig und es gibt keine beweislastumkehr (dh solange nicht mutwillig beschädigt muss der händler/verkäufer die bewegliche sache innerhalb der garantiefrist kostenlos reparieren)

Stimmt. Kann die Sache nicht mehr repariert werden stehen ander Möglichkeiten offen wie Umtausch etc

die gesetzliche gewährleitungsfrist beträgt 24 monate, weiter oben steht nach 6 monaten beweislastumkehr (dh da hat man dann als kunde schon schwer zu einer gratis reparatur zu kommen) ich hab gedacht es sind 12 ...

die ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler, ab da liegt sie beim Kunden!

bei gebrauchtwagen gibt es glaub ich eine andere regelung, irgendwas mit 6 monaten?

wäre mir nichts bekannt. :ratlos:

jetzt fragen die für mich aktuell sind bei einer reparatur bzw bei einem austausch innerhalb der gewährleistungs-/garantiefrist beginnen die fristen nicht neu zu laufen sondern die alten werden weitergerechnet. zumindest ist das, die auskunft die ich bei einem drei shop bekommen habe.

Glaube nicht dass das stimmt! Soweit ich weiß beginnt nahc jeder Reaparatur die Gewährleistung neu, zumindest für das Teil, das repariert wurde.

1 jahr garantie auf mein mobile, die ist ende august abgelaufen (da war ich im ausland und hab keine ansprüche geltend machen können - auskunft per mail: der servicemitarbeiter muss den defekt feststelen) und ich bin gleich nach meiner rückkehr am 1. september in einem shop -> keine garantie mehr.

Pech gehabt :=

Angaben ohne Gewähr - Prüfung is doch schon ein Zeitl her. :D

bearbeitet von Fex

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Gast schwejk

man kann vertraglich eine längere gewährleistungsdauer gewähren, genauso wie man vertraglich immer viel mehr als den gesetzlichen standard vereinbaren kann (allerdings nie weniger).

bei vielen gebrauchtwagen ist 12 monate ohne beweislastumkehr schon üblich.

bin kein jurist

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