fifa04 update


para

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Seit 1902

nachdem ich das fifa05 noch nicht habe suche ich nach updates für die österr. liga. zur zeit hab ich nur das von 8.2.2004 gefunden allerdings funzt das nicht ganz!

entpackt habe ich den file, dann kommt ein "fs" ordner, "org" ordner, liesmich dat und eine afa roster dat, die aber nicht installiert werden kann (fehlermeldung).

der inhalt der liesmich:

™sterreich Roster 2004 !!!!! edited by Spielmacher, techn. Support (Install) by Gunman

entpackt das RAR-file , danach gebt ihr die exe datei eures fifa spiels an , dann sucht ihr euch aus welche datenbank ihr reinkopieren wollt FS- ist der ™STERREICH ROSTER , ORG- die Original Datenbank !!!!!!!!!!!!

es wurden nicht nur Spielerst„rken , Vereinsnamen und Transfers durchgef?hrt sondern auch Spielergesichter ge„ndert.

stand des rosters 08.02.2004

enjoy it !!!!!!!!!!!

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Silvesterbummler

Das neue Urheberrecht, das die Richtlinien der EU aus dem Jahre 2001 in nationales Recht umsetzt, bringt einiges an Änderungen und auch Verunsicherungen mit sich, die vor allem Privatkopien von Musik, Video und Software betreffen.

Einerseits ist das Recht auf eine Privatkopie gegeben. Für private Zwecke dürfen VIdeo-DVDs oder Musik-CDs (analog wie auch digital) vervielfältigt werden (drei- bis siebenmal), um gelegentlich Freunden eine Kopie zu schenken. Diese können auf beliebigen Trägern und in beliebigen Formaten hergestellt werden, und solange man weder für das Kopieren noch für den Rohling bezahlt, können auch Bekannte diese Kopien anfertigen.

Verboten allerdings ist es, Kopien - egal in welcher Form - ohne Zustimmung des Urhebers öffentlich anzubieten, weder zum Verkauf, zur Versteigerung noch per File-Sharing. Und Filme oder Musik, die im Internet ohne Einverständnis des Urhebers angeboten werden, dürfen auch nicht zum privaten Gebrauch heruntergeladen werden, wenn man von deren Illegalität weiß (wovon man bei aktuellen Songs oder Videos ausgehen muss).

Weiterhin ausdrücklich verboten - und das schränkt das Recht auf eine private Kopie deutlich ein - ist es, den Kopierschutz von Video-DVDs oder Musik-CDs zu umgehen. Bei Software und Computerspielen hingegen ist die Erstellung einer Kopie erlaubt, wenn diese für die künftige Nutzung des Programms unverzichtbar ist. Hierbei ist auch die Umgehung eines Kopierschutzes erlaubt - unklar bleibt jedoch die Situation einer Spiele-CD, die auch Filmausschnitte und Audio-Tracks enthält.

Das neue Gesetz im Überblick:

Erlaubt:

- Private Sicherheitskopien

- Diese an Freunde verschenken

- Video-DVDs aus der Videothek kopieren

- Alles oben genannte, sofern kein Kopierschutz vorhanden ist!

Verboten:

- Umgehen eines Kopierschutzes bei Musik-CDs, Video-DVDs und Software (auch privat)

- Kopien öffentlich anbieten (z.B. Filesharing)

- Urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik illegal aus dem Internet laden

- Regionalcodes bei DVDs umgehen

Strafen:

- Knacken eines Kopierschutzes für den privaten Bereich: keine (allerdings könnte der Urheber bei der - auch kostenlosen - Weitergabe an Fremde Schadenersatzansprüche geltend machen)

- Öffentliches Anbieten geknackter Filme oder Audio-CDs: Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr

- Gewerbsmäßiges Anbieten: Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren

- File-Download in der Tauschbörse: Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr

Da die Herstellung einer privaten Kopie von einer kopiergeschützten CD mit Hilfe von Software, die den Kopierschutz aushebelt, nunmehr verboten ist, so bleibt - so RA Christian Czimpich in PCgo September 2003 und andere Medienexperten; im Gegensatz zu Sprechern der Medienwirtschaft - als legaler Ausweg ein Programm, das sich als Soundtreiber einbindet (und so den unkodierten Audiostream aufzeichnet) oder die Aufnahme über den (analogen oder digitalen) Ausgang eines CD-Players.

Die Rechte des Konsumenten:

Das Recht des Konsumenten auf eine kostenlose Zweitkopie (z.B. für das Zweitgerät im Auto oder auch für enge Freunde) ist im Gesetz festgeschrieben (in Österreich §42 Abs. 1 Urheberechtsgesetz) und darf, so Dr. Daniel Gutman ("Urheberrecht im Internet in Österreich, Deutschland und in der EU: Missbrauch, technische Schutzmöglichkeiten und rechtliche Flankierungen" - Neuer Wissenschaftlicher Verlag) weder durch den Urheber oder Musikproduzenten (z.B. durch einen Aufdruck auf der CD-Hülle) eingeschränkt noch durch einen Kopierschutz (der z.B. das Abspielen der CD in CD-Rom-Laufwerken verhindert) eingeschränkt werden. Der Hersteller, so Gutman, ist durch das Gesetz verpflichtet, dem Nutzer sein Recht auf eine private Kopie auch zu ermöglichen.

Im Unterschied dazu dürfen urheberrechtliche Werke, die aufgrund einer vertraglichen Regelung interaktiv zum Abruf zugänglich gemacht werden, ohne Einschränkung mit technischen Sicherheitsmaßnahmen versehen werden. Ein Nutzer also, der - vielleicht zum gleichen Preis - die Lieder im virtuellen Kaufhaus im Internet erwirbt und auf seinen PC herunterlädt, kann - sofern der Anbieter einen Kopierschutz eingebaut hat - nicht auf sein Recht einer Privatkopie bestehen.

Dasselbe gilt nicht nur für Musikstücke, sondern auch für alle anderen Inhalte des Internet. Während beispielsweise eine Papier-Kopie eines Zeitungsartikels beliebig oft an Freunde weitergegeben werden kann, ist dies dem Nutzer einer Online-Zeitung nicht mehr möglich, wenn der Anbieter das nicht will und durch einen Kopierschutz und eine einfache Nutzungserklärung ausschließt, die auch der ganzen Internetseite vorangestellt werden kann.

Unklar bleibt aber auch, wann ein Zugangs- oder Kopierschutz (eine "wirksame technische Maßnahme", wenn sie "die Erreichung des Schutzziels sicherstellt") eine dem Gesetz entsprechende Schutzmaßnahme ist. CD-Kopierschutzmethoden, wie z.B. Key2Audio, die nur unter Windows funktionieren, unter MacOS oder Linux aber wirkungslos bleiben, können - so der Hamburger Medienrechtsexperte Johannes Ulbricht in com! Oktober 2003 - nicht als wirksamer Kopierschutz verstanden werden, so dass die Umgehung des Kopierschutzes in diesem Fall wahrscheinlich legal ist.

Clone-CD-Hersteller Elby - Hersteller eines der am meisten benutzten und bekanntesten Kopiertools für kopiergeschützte CDs - sieht die Umgehung (und Entfernung des Kopierschutzes) als eine gesetzeskonforme Handlung, da der Kopierschutz nicht den Spezifikationen einer CD (DIN/IEC 60908/EN 60908-Norm für Audio-CDs) entspricht, und so kopiergeschützte Audio-CDs von vielen CD-Rom-Laufwerken (wie sie beispielsweise auch in Auto-CD-Wechslern häufig verwendet werden) nicht gelesen werden können. Durch die Entfernung des Kopierschutzes, so die Sprecher von Elby, wird lediglich eine normgerechte und voll funktionsfähige CD hergestellt - eine Ansicht, die von den meisten Medienrechtsexperten (und auch von den Vertretern der Musikindustrie) nicht geteilt wird.

sollte also möglich sein

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take a trip

Einerseits ist das Recht auf eine Privatkopie gegeben. Für private Zwecke dürfen VIdeo-DVDs oder Musik-CDs (analog wie auch digital) vervielfältigt werden (drei- bis siebenmal), um gelegentlich Freunden eine Kopie zu schenken. Diese können auf beliebigen Trägern und in beliebigen Formaten hergestellt werden, und solange man weder für das Kopieren noch für den Rohling bezahlt, können auch Bekannte diese Kopien anfertigen.

Also das finde ich schon etwas arg! :wos?::eek:

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Silvesterbummler

Einerseits ist das Recht auf eine Privatkopie gegeben. Für private Zwecke dürfen VIdeo-DVDs oder Musik-CDs (analog wie auch digital) vervielfältigt werden (drei- bis siebenmal), um gelegentlich Freunden eine Kopie zu schenken. Diese können auf beliebigen Trägern und in beliebigen Formaten hergestellt werden, und solange man weder für das Kopieren noch für den Rohling bezahlt, können auch Bekannte diese Kopien anfertigen.

Also das finde ich schon etwas arg! :wos?::eek:

hat mich auch ziemlich gewundert, ja

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