Unsere Kooperation mit dem SV Wallern in der Saison 2023/24


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Bestimmungen des ÖFB über Kooperationsverträge

https://www.austriafans.at/index.php?attachment/4647-oefb-kooperationsvertraege-gueltig-ab-20-7-2020-1-pdf/

Die aktuellste Seite, die ich dazu finden konnte, ist aus dem Jahr 2020.

Uns betrifft vorerst der §3.
 

Zitat

 

(1) Vereine der ÖFBL dürfen pro Spieljahr bis zu zwei Spieler-Kooperationsverträge mit jedem Verein
der Regionalliga schließen.
(2) Jeder Verein der Regionalliga darf pro Spieljahr bis zu vier Spieler (Ausnahme: U18 Spieler) über
Kooperationsverträge aus der ÖFBL zum Einsatz bringen.
(3) Die Kooperationsspieler der Vereine der ÖFBL bzw. AKA der Vereine der ÖFBL müssen für die
U22 spielberechtigt sein und bleiben beim Stammverein angemeldet.
(4) Die Vereine der Regionalliga können ohne zahlenmäßige Beschränkung Spieler der AKA ein-
setzen.
(5) Spieler der ÖFBL bzw. AKA sind pro Spieljahr als Kooperationsspieler nur für einen Verein der
Regionalliga einsatzberechtigt.
(6) Die Entscheidung über die Zurverfügungstellung eines AKA-Spielers für einen Kooperationsverein
der Regionalliga obliegt dem jeweiligen sportlichen Leiter der AKA.
(7) Durch den Einsatz als Kooperationsspieler in einer Kampfmannschaft eines Vereines der Regionalliga dürfen für den AKA-Spieler keine Nachteile in Bezug auf Berufs-/Schul- und fußballspezifische Ausbildung entstehen.
(8) Derartige Kooperationsverträge können während der Transferzeiten der Landesverbände ab-
geschlossen werden.

(9) Als letzter Tag des Kooperationsvertrages gilt der 30. Juni des laufenden Spieljahres.
(10) Die Kooperationsverträge können in der Winterübertrittszeit einvernehmlich aufgelöst und durch
neue Kooperationsverträge ersetzt werden.
(11) Für diese Kooperationsverträge sind ausschließlich die von der ÖFBL aufgelegten Vertragsformulare zu verwenden. Zusätzlich bedürfen sie der Bestätigung der Paritätischen Kommission des bewerbsführenden Landesverbandes der jeweiligen Regionalliga.
(12) Für befristet freigegebene Spieler (§ 8 Abs. 5 ÖFB-Regulativ) dürfen keine Kooperationsverträge
geschlossen werden.
(13) Für die mit Kooperationsverträgen „verliehenen“ Spieler darf keine Entschädigung, welcher Art
auch immer, verlangt werden.
(14) Die Spieler sind sowohl für den Verein der ÖFBL bzw. AKA sowie den Verein der Regionalliga
einsatzberechtigt.
(15) In den Amateurmannschaften der Stammvereine dürfen diese Spieler nicht eingesetzt werden.
(16) Kooperationsspieler sind nur in der Kampfmannschaft des Kooperationsvereins einsatzberechtigt.
(17) Der Stammverein bzw. der sportliche Leiter der AKA ist berechtigt, pro Pflichtspieltermin einen
Spieler pro Kooperationsmannschaft ohne Zustimmung, die restlichen Spieler nur mit Zustimmung des Kooperationsvereines, anzufordern und zum Einsatz zu bringen. Eine schriftliche Anforderung muss spätestens zwei Tage (48 Stunden) vor dem nächsten Meisterschaftsspiel beim
Kooperationsverein und durchschriftlich an die Paritätische Kommission des bewerbsführenden
Landesverbandes erfolgen. Finden an einem Pflichtspieltermin keine Meisterschaftsspiele des
Vereines der ÖFBL bzw. AKA statt, ist eine Anforderung des Spielers nicht möglich.
(18) Der Abschluss eines Kooperationsvertrages gilt nicht als Übertritt im Sinne des ÖFB-Regulativs.
(19) An einem Spieltag dürfen diese Spieler nur einmal zum Einsatz kommen.
(20) Die Kooperationsverträge sind in der Regionalliga zum Nachweis dem Schiedsrichter bei Vorlage
des Spielerpasses beizulegen. Der federführende Verband der jeweiligen Paritätischen
Kommission hat nach der Transferzeit eine Liste aller Kooperationsspieler an alle Vereine der
Regionalliga zu schicken.
(21) Kooperationsspieler dürfen pro Spieljahr bei höchstens zwei Vereinen eingesetzt werden. Im
Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30 Juni 2021 dürfen Spieler für höchstens drei Vereine eingesetzt
werden.
(22) In der Region West können Kooperationsverträge sowohl mit Vereinen der Regionalliga West als
auch mit Vereinen der jeweiligen Landesverbands-Regionalliga/Eliteliga abgeschlossen werden.

 

 

Zusammengefasst:

Wir dürfen in diesem Spieljahr bis zu zwei Kooperationsverträge mit Wallern abschließen.

Die Verträge können aber in der Winterübertrittszeit einvernehmlich aufgelöst und durch neue ersetzt werden.

Übers Jahr sind deshalb vier verschiedene Spieler bei Wallern einsetzbar, in jeder Saisonhälfte zwei.

Sie müssen für die U22 spielberechtigt sein - der Stichtag wäre also der 1. 1. 2002.

Wir stellen unsere Spieler Wallern kostenlos zur Verfügung.

Dafür sind sie sowohl in der Bundesliga als auch in der Regionalliga einsatzberechtigt - nicht aber bei unseren Amateuren in der Bezirksliga.

Sollten wir zum Beispiel dringend unseren dritten Torhüter benötigen, können wir Kevin Radulovic spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Meisterschaftsspiel schriftlich anfordern und dann zum Einsatz bringen.

Dafür benötigen wir keine Zustimmung von Wallern.

Brauchen wir am selben Spieltag aber auch noch Alexander Briedl, dann muss Wallern einverstanden sein.

 

.

bearbeitet von Lady in Blue White Satin

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Christoph Peschek

Perspektivisch wollen wir unsere sehr engagierte Nachwuchsarbeit zu einer Akademie entwickeln und auch mit unserem Amateur-Team wieder aufsteigen.

Der Sprung in die Kampfmannschaft ist aber dennoch ein sehr großer, weshalb wir eine Kooperation mit einem Regionalligisten eingehen wollten, um für talentierte Spieler einen Zwischenstep zu ermöglichen, die damit bei uns weiter am Radar sind und im Erwachsenenfußball Einsatzminuten sammeln können.

 

Christoph Schößwendter

Nach vielen guten Gesprächen vor allem mit Manfred Zauner und Thomas Weissenböck sind wir sehr schnell zu dem Entschluss gekommen, dass es für beide Vereine eine interessante und spannende Chance werden kann.

Wir sind sehr froh, dass uns die SPG Wallern / St. Marienkirchen die Möglichkeit bietet, unseren jungen Spielern auf Regionalliga Niveau Einsatzzeiten zu ermöglichen.

Speziell in Sachen Nachwuchs und Scouting von jungen Spielern aber auch, was den Austausch auf der Trainerebene betrifft, wollen wir zukünftig zusammenhelfen und uns gegenseitig unterstützen.

 

Thomas Weissenböck

Die Entscheidung von BW Linz, die SPG Wallern / St. Marienkirchen als Kooperationspartner auszuwählen, bestätigt unsere gute Arbeit im gesamten Verein. Eine wesentliche Grundhaltung unseres Vereines ist die Entwicklung von jungen, talentierten Spielern. Durch die eingegangene Kooperation können wir diesen Weg konsequent fortsetzen.

Wir bieten dadurch Spielern von BW Linz eine Plattform, um Spielpraxis zu sammeln.

Ebenso sind auch unsere eigenen Talente verstärkt im Blickfeld eines Bundesligisten.

Parallel profitiert der gesamte Verein inkl. Trainer vom Know-how-Transfer mit BW Linz. Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit.

 

https://www.ligaportal.at/bundesliga/allgemein/13737-fc-blau-weiss-linz-geht-kooperation-mit-oefb-cup-gegner-ein?utm_source=ÖFB-Cup&utm_medium=Ticker-Eventlink&utm_campaign=News&_gl=1*8htwm5*_ga*MTgzMjkwMDYwOC4xNjc2OTg5ODUx*_ga_KQ5PHNFF5J*MTY5MDAzNjc3My40LjEuMTY5MDAzNzM1My4wLjAuMA..

bearbeitet von Lady in Blue White Satin

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  • 1 year later...
Anfänger

Patrick Moser ist Stammgoalie, der wurde von uns im Sommer von der SV Ried verpflichtet und an Wallern verliehen. Bernd Aineter dürfte auch spielberechtigt sein, hat aber 0 Einsätze.

Es spielt ein Kvesa bei Wallern, aber das ist nicht der Mario Kvesa von unseren Ama‘s. 

Ob andere Spieler aus dem Profikader (z.B. Ibrahimi, Schantl, …) auch für Wallern spielberechtigt sind weiß ich nicht.

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