Andere Pyrogesetzte bezüglich Klassen?
Started by Ferdl5, Dec 01 2010 16:53
5 replies to this topic
#3 OFFLINE
Geschrieben 01. December 2010 - 17:09
Ferdl5 sagte am 01. December 2010 - 16:53:
http://www.help.gv.a...te.1710030.html
Das heisst, man darf die Bengalen mit 16 zünden, weil sie in die Kategorie F2 fallen?
Oder wie versteh ich das?
Das heisst, man darf die Bengalen mit 16 zünden, weil sie in die Kategorie F2 fallen?
Oder wie versteh ich das?
ich kenn mich bei der einteilung in die diversen klassen eigentlich nicht ganz aus aber aus was schliesst du dass bengalen in die kategorie f2 fallen?
Giovanni Francesio (Tifare Contro) sagte:
Für viele Jahre war ich ein Ultrà. Im Stadion, in der Kurve fühlte ich mich immer wohl. Aber außerhalb der Kurve hatte niemand auch nur die geringste Idee, woraus diese für mich so wichtige Welt wirklich besteht. Ich habe dieses Buch geschrieben, weil ich es nicht mehr ausgehalten habe.
#4 OFFLINE
Geschrieben 01. December 2010 - 18:07
http://www.gruberfeu...2010AKTUELL.pdf
Hier ist es deutlicher....
Sie untere Tabelle ganz rechts. Die Bengalen sind laut dem alten Gruppe II. Also neu F2
Hier ist es deutlicher....
Zitat
ich kenn mich bei der einteilung in die diversen klassen eigentlich nicht ganz aus aber aus was schliesst du dass bengalen in die kategorie f2 fallen?
Sie untere Tabelle ganz rechts. Die Bengalen sind laut dem alten Gruppe II. Also neu F2
FF: Realitätsverweigerung ist sein Hobby
#5 OFFLINE
Geschrieben 01. December 2010 - 18:44
Bengalen wurden aber komplett neu eingeteilt in die Gruppe P, oder nicht?
Also im ersten Link ist das für mich eigentlich unmissverständlich.
Also im ersten Link ist das für mich eigentlich unmissverständlich.
Zitat
Neue Einteilung der pyrotechnischen Gegenstände und Altersbeschränkungen
Im Pyrotechnikgesetz 2010 werden pyrotechnische Gegenstände in vier Gruppen unterteilt:
Feuerwerkskörper (F),
pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater (T),
sonstige pyrotechnische Gegenstände (P) sowie
lose pyrotechnische Sätze (S).
Im Pyrotechnikgesetz 2010 werden pyrotechnische Gegenstände in vier Gruppen unterteilt:
Feuerwerkskörper (F),
pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater (T),
sonstige pyrotechnische Gegenstände (P) sowie
lose pyrotechnische Sätze (S).
Zitat
P1 Pyrotechnische Signalmittel (Berg- und Seenotsignal), Airbags, Signalstifte mit Munition etc. Ab 18 Jahren
rejoice, the age of the fall has begun...we'll dance as the palaces burn...
#6 OFFLINE
Geschrieben 02. December 2010 - 00:57
Ferdl5 sagte am 01. December 2010 - 18:07:
Hier ist es deutlicher....
Sie untere Tabelle ganz rechts. Die Bengalen sind laut dem alten Gruppe II. Also neu F2
Sie untere Tabelle ganz rechts. Die Bengalen sind laut dem alten Gruppe II. Also neu F2
Ansonsten siehe hubs0r.
Egal wie man es dreht und wendet, Rapid bis unser Leben endet!
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