toni11 Teamspieler Posted March 21, 2011 www.noel.gv.at/Wirtschaft-Arbeit/Arbeitsmarkt/Arbeitnehmerfoerderung/Pendlerhilfe_Antrag.wai.html Mit der NÖ Pendlerhilfe unterstützt das Land Personen, die vom Wohn- zum Arbeitsort pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen haben. Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten und der Anzahl der Fahrten pro Woche, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt. Die Pendlerhilfe beträgt: Zone 1 ab 25 Km € 450,00 Zone 2 ab 50 Km € 720,00 Zone 3 ab 80 Km € 820,00 Zone 4 ab 130 Km € 1.020,00 Zone 5 ab 200 Km € 1.220,00 •Die Kilometerangaben der Zonen betreffen die einfache Fahrtstrecke. •Die angeführten Förderbeträge gehen von 12 anrechenbaren Pendelmonaten aus. Hört sich recht gut an! 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Posted March 21, 2011 www.noel.gv.at/Wirtschaft-Arbeit/Arbeitsmarkt/Arbeitnehmerfoerderung/Pendlerhilfe_Antrag.wai.html Mit der NÖ Pendlerhilfe unterstützt das Land Personen, die vom Wohn- zum Arbeitsort pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen haben. Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten und der Anzahl der Fahrten pro Woche, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt. Die Pendlerhilfe beträgt: Zone 1 ab 25 Km € 450,00 Zone 2 ab 50 Km € 720,00 Zone 3 ab 80 Km € 820,00 Zone 4 ab 130 Km € 1.020,00 Zone 5 ab 200 Km € 1.220,00 •Die Kilometerangaben der Zonen betreffen die einfache Fahrtstrecke. •Die angeführten Förderbeträge gehen von 12 anrechenbaren Pendelmonaten aus. Hört sich recht gut an! hast auch weiter gelesen? 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
Puffreis Ungustl Posted March 22, 2011 www.noel.gv.at/Wirtschaft-Arbeit/Arbeitsmarkt/Arbeitnehmerfoerderung/Pendlerhilfe_Antrag.wai.html Mit der NÖ Pendlerhilfe unterstützt das Land Personen, die vom Wohn- zum Arbeitsort pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen haben. Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten und der Anzahl der Fahrten pro Woche, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt. Die Pendlerhilfe beträgt: Zone 1 ab 25 Km € 450,00 Zone 2 ab 50 Km € 720,00 Zone 3 ab 80 Km € 820,00 Zone 4 ab 130 Km € 1.020,00 Zone 5 ab 200 Km € 1.220,00 •Die Kilometerangaben der Zonen betreffen die einfache Fahrtstrecke. •Die angeführten Förderbeträge gehen von 12 anrechenbaren Pendelmonaten aus. Hört sich recht gut an! is eh recht gut und schön, aber nur wennst ned zviel verdienst 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
toni11 Teamspieler Posted March 22, 2011 bei mir könnte es sich knapp ausgehen. muss aber erst den jahreslohnzettel anforden um sicher zu sein. 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
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