greenwhite * * * Geschrieben 29. August 2007 (bearbeitet) Ok, davon wusste ich nichts. Diese Schlichtungsstelle hat für mich aber auch einen faden Beigeschmack, wenn ich Vormieter bin und theoretisch das Recht habe selbst einen Nachmieter zu suchen. Beispiel: Ich hab zwei Bewerber, meine Einrichtung hat einen theoretischen Zeitwert von 3000 Euro. Einer bietet 4000 Euro weil die Sachen noch so gut aussehen, der andere 6000 Euro. Ich nehm den der 6000 Euro zahlt, er rennt dann zur Schlichtungsstelle und bekommt 3000 Euro (oder vielleicht mehr?) zugesprochen und ich hab ein Minusgeschäft gemacht. Kann das passieren? Wenn dus für Einrichtungsgestände (Kästen Möbel usw) bekommst/verlangst kann dir das leicht passieren, ja. Da kann es sein daß dir der Nachmieter nett und freundlich die 6.000 Euro gibt dann zur Schlichtungsstelle geht und du das Geld dann zurückbezahlen mußt (kann dir auch passieren daß du das ganze Geld zurückbezahlen mußt wenn wie gesagt NUR Einrichtungsgegenstände abgelöst wurden!)! Zulässig ist eine Ablöse nur für Gegenstände die die Wohnung aufwerten wie zB, ein Herd, eine Badewanne eingebaut, eine neue Heizung eingebaut...usw. bearbeitet 29. August 2007 von greenwhite 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Seppo Dramac Bruder Leichtfuß Geschrieben 31. August 2007 Und wenn er mir die Möbel abkauft?? So quasi: 'Die Sachen sehen noch sehr gut aus, bevor ich jetzt ins Möbelhaus gehe und das doppelte ausgeben muss nehm ich sie dir ab.' Und der rennt dann zur Schlichtungsstelle ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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