DUX omni potens Beitrag melden Geschrieben 1. Juni 2007 Juventus-Dopingprozess wegen Verjährung eingestellt Der Dopingprozess gegen Juventus Turin ist endgültig im Sande verlaufen. Der Oberste Gerichtshof Italiens hob den in zweiter Instanz erlassenen Freispruch gegen den früheren Juve-Geschäftsführer Antonio Giraudo und Teamarzt Riccardo Agricola zwar auf, stellte das Verfahren aber wegen Verjährung ein. Damit bleibt juristisch ungeklärt, ob der italienische Rekordmeister zwischen 1994 und 1998 durch die Verabreichung leistungsfördernder Arzneimittel tatsächlich Sportbetrug begangen hat. Die Anklage wegen Sportbetrugs gegen die beiden Juve-Funktionäre sei zwar zulässig gewesen, jedoch hätten die Vorwürfe in einem neuen Verfahren geklärt werden müssen. Das aber komme wegen der Verjährung nicht in Frage. EPO-Vorwurf nicht zulässig Der vom Turiner Staatsanwalt Raffaele Guariniello erhobene Vorwurf des EPO-Dopings bei Juventus sei jedoch auf keinen Fall zulässig, befanden die obersten Richter. Juve-Anwalt Luigi Chiappero wertete das als Erfolg für die Turiner: "Mit diesem Urteil ist Juve in Sachen EPO-Doping völlig freigesprochen worden", sagte Chiappero der "Gazzetta dello Sport" (Freitag-Ausgabe). Die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung sei kein Freispruch zweiter Klasse, sagte der Anwalt. In einem neuen Verfahren hätten die Angeklagten ihre Unschuld bewiesen, behauptete Chiappero. Guariniello, der das oberste Gericht angerufen hatte, wertete den Urteilsspruch dagegen als Erfolg für sich: "Das ist ein Erfolg auf ganzer Linie. Es gab klare Urteile, leider sind die Fälle nun verjährt", sagte der Staatsanwalt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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