Vafluacht se one and only Beitrag melden Geschrieben 2. Juni 2004 IAAF akzeptiert ÖLV-Entscheidung nicht Der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) hat sich dem Urteil des Österreichischen Leichtathletik-Verbandes (ÖLV), der eine sechsmonatige Dopingsperre über Hürdensprinter Elmar Lichtenegger verhängt hatte, nicht angeschlossen. Die IAAF sieht keine außergewöhnlichen Umstände gegeben, und laut IAAF-Statuten gilt bei Erstvergehen eine zweijährige Sperre. Der Kärntner, der sich eine Teilnahme an den Olympischen Spielen im August in Athen zum Ziel gesetzt hatte, muss sich nun an den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne wenden. Sechsmonatige Sperre des ÖLV Der ÖLV hatte im März "auf Grund des nicht signifikanten Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen" eine Sperre von sechs Monaten gegen Lichtenegger verhängt (11. August 2003 bis 10. Februar 2004). Zur Begründung hieß es: "Bei Elmar Lichtenegger wurde anlässlich einer 'Out-of-Competition'-Dopingkontrolle am 6. 7. 2003 eine verbotene Substanz gefunden ... Es konnte glaubhaft nachgewiesen werden, dass die verbotene Substanz durch das Nahrungsergänzungsmittel 'Mega Ribosyn 1100' in den Körper des Athleten gelangt ist. Dieses Mittel war bis zum gegenständlichen Fall auf der Homepage des Österreichischen Anti-Doping-Labors in Seibersdorf als unbedenklich eingestuft gewesen." Außergewöhnliche Umstände? Der ÖLV hatte gegenüber der IAAF auf die außergewöhnlichen Umstände hingewiesen, die laut Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) berücksichtigt werden können. In dem Schreiben der Rechtsabteilung der IAAF, das der APA vorliegt, heißt es nun aber, dass nur die IAAF auf außergewöhnliche Umstände plädieren kann und nicht Gremien eines nationalen Verbandes. Und die IAAF sieht im konkreten Fall solche nicht vorliegen. Lichtenegger war vorerst für eine Stellungnahme nicht erreichbar. sport.orf.at Na ich bin ja gespannt, was sich da noch tun wird... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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