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Geldstrafen für Fußball-Präsident und Obmann

Am Landesgericht fand am Donnerstag ein pikanter Prozess statt: Ein Fußballverein soll Profifußballer über Jahre schwarz bezahlt haben. Obmann und Präsident des Vereins, der nicht genannt werden darf, bekamen Geldstrafen.

Präsident und Obmann vor Gericht

Vor Gericht standen der Präsident und der Obmann des Vereines. Aus rechtlichen Gründen dürfen ihre Namen und der Verein nicht genannt werden. Eine Namensnennung wäre nur bei einer mehrjährigen Haftstrafe nach einem Verbrechen erlaubt, hier handelt es sich aber um Abgabenhinterziehung.

Die Anklage lautete auf Hinterziehung von Steuern und Abgaben. Über den Zeitraum von fünf Jahren soll der Präsident, ein Unternehmer, seine Profifußballer zum Teil schwarz bezahlt haben. Ein Teil des Gehaltes dürfte offiziell ausbezahlt worden sein, ein nicht unbeträchtlicher Rest "schwarz", also ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben. Der Schaden: einige Hunderttausend Euro.

Der Obmann wusste, dass es keine Lohnkonten gabe.

Auch Verein muss zahlen

Der Präsident erhielt am Donnerstag 100.000 Euro Geldstrafe, der Obmann kam mit 20.000 davon. Zusätzlich muss der Verein 100.000 Euro zahlen. Beide bekannten sich vor Richter Manfred Herrnhofer schuldig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Mir tut's leid, dass es passiert ist. Aber ich habe schon gewusst, dass keine Lohnkonten für alle Spieler vorhanden waren", so der 48-jährige Obmann des Fußballvereines. Der Erstangeklagte, der 44-jährige Präsident, ist erfolgreicher Unternehmer und hat dennoch keine vorschriftsmäßigen Lohnkonten für die Spieler und Mitarbeiter des Vereins im Zeitraum von 2004 bis 2009 angelegt. Durch eine anonyme Anzeige und eine Betriebsprüfung flog die Sache auf.

Nur Einnahmen-Ausgabenrechnung

Bis zum Jahr 2003, bis der jetzige Präsident in den Verein eintrat, wurde nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt, die vom Obmann kontrolliert wurde. Mit zunehmendem sportlichem Erfolg der Mannschaft änderte sich auch die wirtschaftliche Situation und demnach hätte, so die Staatsanwaltschaft, eine ordnungsgemäße Buchhaltung geführt werden müssen.

"Geld nur Verein zugute gekommen"

"Es wurde überall verkündet, dass bis zur Regionalliga sowieso keine Steuerprüfung erfolgt", rechtfertigte der Präsident die Vorgangsweise.

Richter Herrnhofers Konter: "Weil die, die es auch machen, noch nicht hier im Gericht waren. Soweit zum Idealismus im Fußball." Beide beteuerten, das einbehaltene Geld sei ausschließlich dem Verein zugutegekommen und habe nicht - wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt - der persönlichen Bereicherung gedient.

Der Richter glaubte den beiden diese Argumentation, womit der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs gegenstandslos war und der Schöffensenat lediglich Geldstrafen verhängte. Der Präsident erbat Bedenkzeit, der Obmann nahm das Urteil an.

Verbandsgeldbuße droht

Wegen der hohen Schadenssumme stellte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt einen Antrag an den Österreichischen Fußballverband, dass der sportlich erfolgreiche Fußballverein auch eine Verbandsgeldbuße bekommen soll.

Mit dem Prozess könnte ein Stein ins Rollen kommen, denn derselbe Verein erhält nicht unbeträchtliche Fördersummen von der öffentlichen Hand.

orf.at

bearbeitet von GRENDEL

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Igitt, rot!

Ist doch eh schon bekannt.

Keine Ahnung was der ORF da von wegen "muss ungenannt bleiben" verzapft. Steht ja sogar in der Kleinen Zeitung, dass das der WAC ist. Und was dabei so furchtbar "pikant" sein soll weiss ich auch nicht. Dass der WAC da bei weitem nicht der einzige ist der sowas ab der RL abwärts macht ist ja auch kein Geheimnis.

bearbeitet von Gustl_B

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