Investorenclubs vs. 50+1


Recommended Posts

https://www.sportschau.de/fussball/bundesliga/bundeskartellamt-dfl-wendet-501-regel-nicht-richtig-an,50-plus-1-bundeskartellamt-dfl-bundesliga-100.html
 

Überraschende Entwicklung im Deutschen Fußball!
 

Jetzt kann es in beide Richtungen gehen: kommt beinharte 50+1 Regel für ALLE Clubs ohne Ausnahmen in D oder Folgeklage der Investorenclubs (Bayer, Wolfsburg, RB) zur langfristigen Abschaffung von 50+1? 
 

es bleibt extrem spannend! 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!
GAK Tennis - Sektion Ruckerlberg schrieb am 16.6.2025 um 14:41 :

Folgeklage der Investorenclubs (Bayer, Wolfsburg, RB) zur langfristigen Abschaffung von 50+1? 

Nach meiner sehr laienhaften Einschätzung gibt es hier wenig Aussicht auf Erfolg. Mit welchem Argument? Nur weil einige Klubs eine Sonderregel wünschen?

Die einzige Chance die sie haben ist, dass noch andere Klubs einbrechen und eine Mehrheit für die Abschaffung stimmt. Andererseits so langsam und harmlos wie DFL & Co reagieren, kann man sich noch Jahre Zeit lassen. Insbesondere wenn rechtswidriges Verhalten wie bei H96 ohne Folgen bleibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Neocon schrieb vor 21 Stunden:

Nach meiner sehr laienhaften Einschätzung gibt es hier wenig Aussicht auf Erfolg. Mit welchem Argument? Nur weil einige Klubs eine Sonderregel wünschen?

Die einzige Chance die sie haben ist, dass noch andere Klubs einbrechen und eine Mehrheit für die Abschaffung stimmt. Andererseits so langsam und harmlos wie DFL & Co reagieren, kann man sich noch Jahre Zeit lassen. Insbesondere wenn rechtswidriges Verhalten wie bei H96 ohne Folgen bleibt.

Damals als RB bei Leipzig eingestiegen ist und dann am Sprung in die Profiligen war, mussten sie ihr Logo anpassen damit es genug Unterscheidung zum Unternehmen hat. Der Unterschied is minimal geworden, die Liga ließ es trotzdem zu. 
 

Hintergedanke: ist Liga zu hart zu RB, dann fürchtet man Klage gegen Liga wegen 50+1 vor Handelsgericht (event. auf europäischer Ebene) das alle Clubs als Unternehmen sehen und zur Öffnung gegenüber Investoren zwingen könnte.

Das ist meine Erinnerung was damals (2014?) geschrieben wurde, kann aber keinen konkreten Artikel zitieren. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

KI-Antwort auf Fürchtete die Liga Klage gegen 50+1?

 

“Ja, die DFL war sich durchaus bewusst, dass die 50+1-Regel juristisch angreifbar sein könnte – und sie hat deshalb selbst das Bundeskartellamt 2018 eingeschaltet, um Rechtssicherheit zu schaffen. Das zeigt: Man wollte einer möglichen Klage zuvorkommen, bevor Investoren oder betroffene Klubs wie RB Leipzig, Bayer Leverkusen oder der VfL Wolfsburg den Rechtsweg beschreiten.

Das Bundeskartellamt hat kürzlich bestätigt, dass es keine grundlegenden Bedenken gegen die Regel gibt – aber es fordert Nachbesserungen, etwa bei der Gleichbehandlung aller Klubs und der tatsächlichen Mitbestimmung der Mitglieder. Besonders die Ausnahmeregeln für Leverkusen und Wolfsburg sowie die Mitgliederstruktur bei RB Leipzig stehen in der Kritik.

Die DFL will die Regel nun rechtssicher gestalten, um zukünftige Klagen zu vermeiden. Gleichzeitig behalten sich einige Klubs wie Leverkusen und Wolfsburg rechtliche Schritte vor, falls ihre Sonderrechte gestrichen werden.

Kurzum: Die Liga fürchtete Klagen – und tut es auch heute noch. Aber sie versucht, durch Anpassungen und Dialog mit dem Kartellamt einen großen Knall zu verhindern.”

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

 

IMG_6386.jpeg


“Juristische” Begründung:

“Die zentrale Begründung für eine mögliche Klage gegen die 50+1-Regel liegt im Kartellrecht – genauer gesagt im Vorwurf, dass die Regel den freien Wettbewerb einschränkt und Investoren diskriminiert, die sich stärker an einem Klub beteiligen wollen.

Hier sind die wichtigsten Argumentationslinien:

  1. Wettbewerbsverzerrung: Kritiker sagen, dass 50+1 den Wettbewerb verzerrt, weil sie Investoren daran hindert, die Kontrolle über Vereine zu übernehmen – was in anderen Ländern (z. B. England) erlaubt ist. Das könne deutsche Klubs im internationalen Vergleich benachteiligen.

  2. Diskriminierung durch Ausnahmen: Die DFL hat Ausnahmen für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim zugelassen. Das Bundeskartellamt sieht darin ein Problem: Wenn die Regel nicht einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet wird, könnte sie rechtlich angreifbar sein.

  3. Verstoß gegen EU-Recht: Nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen sportliche Regeln nur dann vom Kartellrecht abweichen, wenn sie verhältnismäßig und konsistent angewendet werden. Die 50+1-Regel könnte also dann kippen, wenn sie nicht konsequent umgesetzt wird.

  4. Behinderung von Kapitalbeteiligung: Investoren könnten argumentieren, dass ihnen durch 50+1 wirtschaftliche Chancen entzogen werden – etwa die Möglichkeit, durch Mehrheitsbeteiligung Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen.

Das Bundeskartellamt selbst hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen 50+1, fordert aber klare Nachbesserungen bei der Anwendung – sonst drohen Klagen.“

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.