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Das kann nur in einer Katastrophe enden.
Der VfGH hat die Regelung aufgehoben, weil sich nicht ausreichend begründet wurde:
https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Entscheidungen_Maerz_2021.php
Der VfGH hat nicht gesagt, dass die Erhebung von Kontaktdaten generell unzulässig ist.