Lichtgestalt what's the chapel of mine Geschrieben 20. Dezember 2003 Die Musikindustrie hat zwei Niederlagen in Folge im Kampf gegen Internet-Piraten erlitten. In den USA entschied ein Berufungsgericht, dass Internetanbieter in den USA nicht gezwungen werden können, Namen von Nutzern weiterzugeben, die illegal online Musik tauschen. In den Niederlanden ist die Internet-Tauschbörse KaZaa jetzt nach einem international beispiellosen Urteil des Obersten Gerichtshofs legal. In den USA entschieden die Richter, dass das US-Urheberschutzgesetz aus dem Jahr 1998 den Datenaustausch via Internet nicht beinhalte. Es sei nicht Aufgabe der Richter, das Gesetz umzuschreiben, spielten sie den Ball an den US-Kongress zurück - mehr dazu in "Niederlage für US-Musikindustrie". In den Niederlanden wiederum schuf das Höchstgericht einen weltweiten Präzedenzfall, indem es die Tauschbörse KaZaa für legal erklärte. KaZaa sei nicht für die Urheberrechtsverstöße verantwortlich, die die Kunden mit Hilfe des Tauschprogramms begingen, entschied der Oberste Gerichtshof der Niederlande am Freitag in Den Haag. Die Richter lehnten es ab, eine entsprechende Klage der mit der österreichischen AKM vergleichbaren niederländischen Verwertungsgesellschaft Buma neu zu verhandeln. Die KaZaa-Internet-Plattform biete lediglich Software für den digitalen Austausch von Dateien, hieß es in der Begründung. Das Urteil des Hohen Rates hat nach Einschätzung des KaZaa-Anwalts Christian Alberdingk-Thijn auch internationale Bedeutung. Es sei weltweit das erste Mal, dass sich eine oberste nationale Instanz zu dieser Frage geäußert habe, die auch in anderen Ländern die Gerichte beschäftigt, sagte Alberdingk-Thijn. Die niederländische Entscheidung könne auch als Präzedenzfall für Verfahren in anderen Ländern dienen. Die KaZaa-Gründer Niklas Zennström und Janus Friis bezeichneten das Urteil einem Bericht des Fachmagazins "heise online" zufolge als "historischen Sieg des Internet und für die Verbraucher". Der internationale Verband der Musikwirtschaft (IFPI) bezeichnete die Entscheidung als "einseitig" und als Fehlurteil. Der Verband kündigte zugleich an, seine juristischen Feldzug anderswo fortzusetzen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bestätigt eine Entscheidung des Amsterdamer Berufungsgerichts vom Febraur 2002, das ein erstinstanzliches Urteil vom November 2001 aufgehoben hatte. Die erste Instanz hatte KaZaa aufgefordert, das Herunterladen seiner Software zu sperren. Die Buma wirft KaZaa vor, "die umfangreichsten Verstöße der Geschichte gegen das Urheberrecht" zu begehen. Über die Tauschbörse werde auch Musik ausgetauscht, die urheberrechtlich geschützt sei, ohne dass um Erlaubnis dazu nachgesucht werde, hieß es. Wie "heise online" berichtet, hatten die Betreiber der Tauschbörse versucht, Lizenzabkommen abzuschließen, die Verwertungsgesellschaften hätten sich allerdings aus den Verhandlungen zurückgezogen. Die Musikindustrie ist zuletzt mit spektakulären Prozessen gegen private Nutzer von Internet-Tauschbörsen vorgegangen. Die Branche beklagt Verluste in Millionenhöhe und macht den illegalen Tausch von urheberrechtlich geschützten Titeln im Internet dafür verantwortlich. Nach einer Studie des Forrester-Instituts entgingen allein der US- Musikindustrie durch die Copyright-Verletzungen im vergangenen Jahr.etwa 700 Millionen Dollar (rund 565 Millionen Euro) an Einnahmen. Demnach hat etwa die Hälfte aller Amerikaner im Alter zwischen 12 und 22 Jahren bereits Musik aus dem Internet heruntergeladen. Der bedeutendste KaZaa-Vorläufer, die amerikanische Internet- Musiktauschbörse Napster mit zeitweise 60 Millionen Nutzern war an Klagen der Industrie wegen der Verletzung von Urheberrechten gescheitert. (www.orf.at) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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