Für selbständig tätige Sportler – egal ob Profi oder Amateur – gibt es eine besondere Pauschalregelung.
Statt das gesamte Einkommen wie normal zu versteuern, dürfen Sportler auf Antrag nur einen Teil ihres Welteinkommens in Österreich versteuern. Dabei gilt:
Nur 33 % des Welteinkommens (inkl. Preisgelder, Sponsoring, Werbeeinnahmen) wird in Österreich als Einkommen angesetzt und besteuert.
Die übrigen 67 % sind in Österreich steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt: Das heißt, sie wirken sich bei der Ermittlung des Steuersatzes für andere Einkünfte mit aus.
➡️ Beispiel: Bei einem angenommenen Spitzensteuersatz von ca. 50 – 55 % ergibt sich auf diese 33 % nur eine effektive Steuerbelastung von rund 16 – 18 % des Gesamt-Einkommens.