veil.chen

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  1. veil.chen

    Viola Investment GmbH

    Ja, das schon. aber „JW“ sind in dem Fall halt auch 5 (?) Personen und somit kein Alleingang+1 Das noch habe ich geschrieben, weil AKA-Spieler künftig Verträge bekommen sollen. Da müssen und werden sie, gehe ich einfach mal davon aus, aufpassen die Grenzen nicht zu überschreiten.
  2. veil.chen

    Viola Investment GmbH

    Mögliche Einnahmequellen sind neben den Mitgliedsbeiträgen Sponsoring, Verbandsförderungen und Spenden. Verein hat als gemeinnützige Organisation viele, vor allem steuerliche Vorteile und nicht so hohe Personalkosten, sodass sie insgesamt sicher weitaus weniger Kosten hat als die AG. Bei der Trennung gehe ich davon aus, dass sie von ihrem neuen Rechtssyndikus, der auch das ganze Projekt betreut hat, auch weiterhin beraten und das entsprechend gestalten werden. Bin da voll bei dir, dass das sehr penibel getrennt und sichergestellt werden muss, dass die neuen Investoren vom Verein nichts „geschenkt“ bekommen. Wird auf jeden Fall wichtig sein, dass der Verein positive Zahlen schreibt und irgendwann (theoretisch) die Anteile zurückkaufen kann. Für die Lizenz müssen sie einen konsolidierten JA aufstellen. Für das Firmenbuch mwn einen AG-Jahresabschluss und wie sie den Geschäftsbericht gestalten werden wird spannend werden, hoffe auch auf eine eigene Vereins-Aufstellung.
  3. veil.chen

    Viola Investment GmbH

    siehe oben :-) Was hier ganz wichtig ist: JW + Konsortium hat hier auch nicht die absolute Mehrheit.
  4. veil.chen

    Viola Investment GmbH

    Es war immer 12M€ für 49,9%, jetzt sinds 12.5
  5. veil.chen

    Viola Investment GmbH

    Edit: gelöscht (Sorry!)
  6. Vertrag müsste bis Sommer 2023 laufen. Hat im Jahr 2020 unterschrieben und damals war erlaubte Höchstlaufzeit 3 Jahre. Gehe davon aus, dass man die ausgeschöpft hat und deshalb jetzt noch nicht zwingend verlängern muss. Wäre aber trotzdem sinnvoll, weil man jetzt auch einen 5 Jahre Vertrag vergeben kann.
  7. Der Solidaritätsbeitrag wird aber auch nicht immer schlagend. Gerade Vereine wie RB, die viele Spieler verleihen, werden sich in die Verträge reinschreiben lassen, dass ihnen der Betrag zusteht. Anders wird man diese Jungtalente nicht günstig ausleihen können.
  8. ich nehme sie und deren geschwafel natürlich nicht ernst. worauf ich hinaus wollte: sollte Bursac pflichtverletzendes verhalten gesetzt haben, dann haftet er persönlich, mit seinem privaten Geld. Wenn man in diese Richtung denkt, könnte er das vielleicht nicht so angenehm finden und doch noch einen sponsoringdeal abschließen.
  9. Wenn die Insignia in diesem „Angebot“ 10 Mio Sponsoring zusagt, die FKIM (mit der Aufgabe, Sponsorn zu lukrieren) in Person ihres Geschäftsführers Alex Bursac und Mitarbeiters Luka S aber offensichtlich nicht diesen sponsoringdeal vermittelt und abschließt, kann man da nicht auch Geschäftsführer Haftung annehmen? Man wird annehmen können, dass Bursac in seiner Aufgabe als GF diesen Deal im Sinne der versprochenen Sponsoren auch unabhängig vom Angebot abschließen muss. Macht er das (gewollt) nicht, dann könnte er sogar persönlich haften… Auch wenn man mit denen eigentlich gar nicht mehr zusammenarbeiten sollte, wären bis zu 10 Mio mehr für die Austria für Sponsoring ein Segen und hier könnte man vielleicht bissl Druck ausüben, dass man zumindest die garantierten 7 Mio noch bekommt.
  10. veil.chen

    Viola Investment GmbH

    Ich würde vermuten, dass es die Transfererlöse und Einnahmen aus der Corona-Sportförderung sind, zumindest kann ich diese Einnahmen sonst nirgends zuordnen.
  11. Sehr wichtiger Punkt, aber folgende Frage (vielleicht hat hier ja jemand Infos und/oder ich hab sie überlesen): Hat nur die Austria die Optionsmöglichkeit oder haben auch die key locals die Optionsmöglichkeit? (also eine einseitige oder zweiseitge Option) Letzteres wäre ja schon fast absurd, wenn man gerade einen Investor sucht und man sich dadurch selbst Steine in den Weg gelegt hat.
  12. so einfach ist das leider nicht. der Verein ist Eigentümer und hält 100%, daher kann nur der Verein verkaufen (wenn du eine Wohnung kaufst, bekommt doch auch der Eigentümer das Geld und nicht die Wohnung). Erst danach kann es eine Kapitalerhöhung geben. Edit: deshalb auch Verwaltungsrat (Vereinsorgan) und nicht Aufsichtsrat (AG-Organ)
  13. Das Gesetz kenne ich nur zu gut, da steht aber nichts dazu, - wie sie die Einhaltung der 50+1 Regel gewährleisten (wir wollen nicht noch einmal Lizenzschwierigkeiten bekommen) - ob man weiterhin die Aufhebung der 50+1 Regel forciert und ob der Investor bereits jetzt ein Vorkaufsrecht für diesen Fall hat - ob der Investor als Einzelperson(en) oder als Unternehmen auftritt - ob und unter welchen Bedingungen sich der Verein Vorkaufsrechte eingeräumt hat - wie die partnerschaftliche Arbeit zwischen Verein und Investor gestaltet wird - ob die Investorensumme in die AG eingebracht wird, also eine Kapitalerhöhung stattfinden wird und welche Art von Kapitalerhöhung Also entweder hast du meine Fragen nicht gelesen oder nicht verstanden.
  14. Tatsächlich? Ich habe mich damit intensiv beschäftigt und nichts dazu finden können, zumal die meisten Punkte nur Vereinbarungssache sind. Da du dir aber sicher zu sein scheinst, kannst du mir ja zu den einzelnen Punkten kurz rückmelden, wo ich die Antwort dazu in den Statuten/Gesetzen finde