Find ich interessant, wie viele vershciedene Ansichten es zum Thema Strafrahmen gibt: auf der einen Seite diejenigen für die Grapschen noch immer ein Kavaliersdelikt ist und auf der anderen Seite diejenigen, die die Grapscher am liebsten kastrieren würden.
Ich geb euch mal eines zu bedenken: Grapscher befinden sich meistens in einer Situation in der sie ihre übergeordnete Situation voll ausnutzen können ZB: Arbeitsplatz, auf den dieser neue § zugeschnitten ist. Die Frauen sind eigentlich in einem "Abhängigkeitsverhältnis", hinsichtlich der moentanen Arbeitslosenzahlen, im Normalfall wird die Frau, sollte sie sich wehren gegen irgendeinen grapschenden Vorgesetzten, gekündigt, das wissen die Täter. Und meiner Meinung rechtfertigt genau das den vorgegebenen Strafrahmen. Es handelt sich ja nicht um Mord und Totschlag, aber auch nicht um ein Fahrlässigkeitsdelikt wie das hier vieldiskutierte Autuonfall-Bsp.
Was das Gericht verhängt, hängt von den näheren Umständen ab, über die wir ja net diskutieren brauchen, weil keiner von uns bei einer Gerichtsverhandlung dabei war..