Da hier ja ein paar Rechts'experten' ( Picard) vertreten sind, stell ich die Frage hier, die in einem anderen Forum aufgekommen ist.
Besteht die Möglichkeit, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen, wenn man den TV zB im Garten oder auf einer Terrasse stehen hat?
auf www.orf-gis.at steht :
RIS sagt u.a.:
Wenn ich nun meinen TV bei einer "Durchsuchung" in den Garten stelle (in einem Schrank), betreibe ich ihn ja nicht in einer Wohnung oder einer anderen Räumlichke