Erste Spielwiederholung nach Wettskandal


Gigi

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Ahlen gegen Burghausen wird wiederholt

Wettskandal sorgt für ein Novum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sorgte am Dienstag mit der Entscheidung, die Zweitliga-Partie zwischen LR Ahlen und Wacker Burghausen (1:0) vom 9. Spieltag zu wiederholen, für ein Novum. Erstmals wird im deutschen Profi-Fußball ein Spiel im Zuge des Wett- und Betrugsskandals wiederholt.

Die Partie vom 22. Oktober des vergangenen Jahres wurde von Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer geleitet. Der Hauptbeschuldigte im Wett- und Betrugsskandal hat bereits zugegeben, die Begegnung absichtlich manipuliert zu haben. Daraufhin legten die Verantwortlichen bei den Oberbayern offiziell Protest gegen die Wertung des Spiels ein.

Das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Rainer Koch gab nun den Einspruch Burghausens statt. Ein Termin für das Wiederholungsspiel steht allerdings noch nicht fest.

In der Begegnung hatte der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzende Hoyzer in der 66. Minute einen umstrittenen Handelfmeter für die Wersestädter gepfiffen, den Svitlica zum entscheidenden Treffer nutzte. Hoyzer hat in den bisherigen Ermittlungen gestanden, für ein Bestechungsgeld von rund 30 000 Euro die Partie manipuliert zu haben.

"Aus Sicht des Sportgerichts ist es erwiesen, dass es vor dem Spiel Manipulations-Absprachen zwischen Hoyzer und seinen Hintermännern gegeben hat", erklärte Koch bei der Urteilsbegründung. "Wenn nicht eindeutig sicher ist, dass ein Spiel korrekt abgelaufen ist, dann muss die Neuansetzung des Spiels die Folge sein. Alles andere würde die Glaubwürdigkeit des Profifußballs nur noch mehr ins Wanken bringen als dies ohnehin schon jetzt der Fall ist", sagte Koch weiter.

Allerdings haben die Ahlener noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch zu erheben. Laut LR-Rechtsanwalt Christoph Schickhardt werde über diesen Schritt aber erst nach dem genauen Studium der schriftlichen Urteilsbegründung entschieden. Ein Veto der Ahlener gegen das getroffene Urteil scheint aber sehr wahrscheinlich: "Das Spiel ist nicht für eine Wiederholung geeignet", betonte Schickhardt.

Bereits am Freitag hatte das Sportgericht über die Partie Paderborn gegen den Hamburger SV (4:2) der ersten DFB-Pokalrunde zu entscheiden. Dabei bekamen die Hanseaten eine Entschädigung in Höhe von zwei Millionen Euro zugesprochen. Im Gegenzug zog der HSV seinen Einspruch gegen die Wertung der Partie zurück. Insgesamt muss sich das DFB-Sportgericht im Zuge des Wettskandals mit 14 Einsprüchen gegen Spielwertungen befassen.

(kicker.de)

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