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http://www.fk-austria.at/de/n/news/2020/09/dominik-fitz-arbeitet-weiter-an-comeback/

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Kraftkammer statt Fußballplatz. So lautet das tägliche Brot für Dominik Fitz. Der 21-Jährige arbeitet nach seines im Juni erlittenen Syndesmosebandrisses weiter an der Rückkehr, Schmerzen machten ihm vorerst aber einen Strich durch die Rechnung. Physiotherapeut Christoph Lichtenecker gibt Einblicke ...

 

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ASB-Gott
J.E schrieb vor 7 Minuten:

Vielleicht ein Versicherungs-Thema. 

Da er bei uns Vertrag hat, zahlt unsere Versicherung sein Gehalt bis er wieder fit ist. 

Da er wechselt (und ggf. erst nach Übertrittszeit) ist er bei uns derzeit nicht als Spieler angemeldet. 


Klingt das plausibel?

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V.I.P.
pramm1ff schrieb vor 20 Minuten:

Vielleicht ein Versicherungs-Thema. 

Da er bei uns Vertrag hat, zahlt unsere Versicherung sein Gehalt bis er wieder fit ist. 

Da er wechselt (und ggf. erst nach Übertrittszeit) ist er bei uns derzeit nicht als Spieler angemeldet. 


Klingt das plausibel?

nein. erstens kann er nach der übertrittszeit nicht wechseln (oder man setzt davor den Vertrag aus) und der Lohn bzw. Vertrag kann ja nicht von der spielberechtigung abhängen 

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ASB-Gott
J.E schrieb vor einer Stunde:

nein. erstens kann er nach der übertrittszeit nicht wechseln (oder man setzt davor den Vertrag aus) und der Lohn bzw. Vertrag kann ja nicht von der spielberechtigung abhängen 

Verstehe deine Erwiderung nicht ganz... 

Ich bin echt kein Experte der ÖFB-Regularien, aber wenn Turgeman nach seiner Leihe von uns nicht mehr angemeldet und beim ÖFB registriert wurde (=keine Spielberechtigung), dann sollte er doch jederzeit wechseln können? Ich sehe nirgends, dass eine Anmeldung erforderlich wäre, nur weil er von uns Gehalt bekommt. Da er nicht mit der Mannschaft trainiert etc. sollte es auch keine rechtlichen Probleme geben?

Seinen Lohn bekommt er natürlich trotzdem, hat ja Vertrag bei uns, womit auch unsere Versicherung wegen seiner Verletzung einspringt. Die Versicherung von Wisla hätte aber wohl nicht für ihn bezahlt, wenn der Verein einen bereits verletzten Spieler verpflichtet. Daher bleibt er vorerst, unregistriert, bei uns bis er fit ist, um dann sobald fit zu wechseln. 

Anders würde das für mich keinen Sinn machen, kenne mich aber wie gesagt im Detail nicht aus. 

§ 4: Anmeldung ==> Registrierung ==> Spielberechtigung
§7 (2): Ein bereits registrierter Spieler darf sich nur während der festgelegten Übertrittszeiten für einen Verein anmelden.
§16: Verknüpfung von Auslandstransfer mit Anmeldeschein

https://www.oefb.at/oefb/Regulativ-fuer-die-dem-OeFB-angehoerigen-Vereine-und-Spieler-gueltig-ab-20-Juli-2020-.pdf

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V.I.P.
pramm1ff schrieb vor 15 Minuten:

Verstehe deine Erwiderung nicht ganz... 

Ich bin echt kein Experte der ÖFB-Regularien, aber wenn Turgeman nach seiner Leihe von uns nicht mehr angemeldet und beim ÖFB registriert wurde (=keine Spielberechtigung), dann sollte er doch jederzeit wechseln können? Ich sehe nirgends, dass eine Anmeldung erforderlich wäre, nur weil er von uns Gehalt bekommt. Da er nicht mit der Mannschaft trainiert etc. sollte es auch keine rechtlichen Probleme geben?

Seinen Lohn bekommt er natürlich trotzdem, hat ja Vertrag bei uns, womit auch unsere Versicherung wegen seiner Verletzung einspringt. Die Versicherung von Wisla hätte aber wohl nicht für ihn bezahlt, wenn der Verein einen bereits verletzten Spieler verpflichtet. Daher bleibt er vorerst, unregistriert, bei uns bis er fit ist, um dann sobald fit zu wechseln. 

Anders würde das für mich keinen Sinn machen, kenne mich aber wie gesagt im Detail nicht aus. 

§ 4: Anmeldung ==> Registrierung ==> Spielberechtigung
§7 (2): Ein bereits registrierter Spieler darf sich nur während der festgelegten Übertrittszeiten für einen Verein anmelden.
§16: Verknüpfung von Auslandstransfer mit Anmeldeschein

https://www.oefb.at/oefb/Regulativ-fuer-die-dem-OeFB-angehoerigen-Vereine-und-Spieler-gueltig-ab-20-Juli-2020-.pdf

wie interpretierst 19-21? auch ich kenne mich im Detail nicht aus, mich würde es auch interessieren 

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ASB-Gott
J.E schrieb Gerade eben:

wie interpretierst 19-21? auch ich kenne mich im Detail nicht aus, mich würde es auch interessieren 

Ich würde sagen: 

19: Da geht's um die Anmeldung, welche bei Turgeman nicht erfolgt sein dürfte und wozu laut 19 kein Zwang besteht. Bei Anmeldung ist der Vertrag beizulegen. 

20: Regelt wie der Vertrag auszusehen hat, ohne eine zwingende Anmeldung bei Vorhandensein eines Spielervertrags zu implizieren. 

21: Beschreibt den Vereinswechsel, ohne Bezug auf den Anmeldestatus des Spielers oder Übertrittszeiten. Die drei Parteien die sich einigen müssen enthalten nicht den ÖFB oder die Bundesliga.  

==> Angemeldete/Registrierte Spieler sind an Übertrittszeiten gebunden, andere nicht. 

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