Falsch Gebucht


Fiasko

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Posting-Pate

Bin gerade aus unseren Urlaub zurück, und naja unser Veranstalter hat uns das falsche Zimmer gebucht.

Kurz vor unseren Urlaub sind wir draufgekommen, und jetzt blieb uns nix anderes als das Dachgeschoss-Zimmer, auf anfrage bei unseren Veranstalter haben sie uns gesagt, dass das ein Fehler einer Mitarbeiterin war und die nicht mehr bei ihnen Arbeitet.

So jz meine Frage, wie gehe ich das am besten an um dementsprechend entschädigt zu werden?

Haben bilder vom zimmer gemacht und meinen kopf hab ich mir auch ordentlich angehaut :D

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Wahnsinniger Poster

Da wird's auch drauf ankommen, ob dir nicht letztlich unterstellt wird, die Umbuchung akzeptiert zu haben...

Grundsätzlich schuldet dir der Veranstalter das, was du gebucht hast. Bekommst du minderwertiges hast du Gewährleistungs-, allenfalls sogar Schadenersatzansprüche.

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Posting-Pate

Okey danke.

Ja ich hab das eh alles schwarz auf weiß, dass wir das anders gebucht haben usw...

Haben sie ja auch zugegeben, und der Veranstalter ist auch kein unbekannter, was sicher auch nicht schadet.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

ob die mitarbeiterin noch bei denen arbeitet oder nicht, ist sch...egal (bzw. maximal ein argument für dich, falls diese person öfter etwas durcheinander gebracht hat).

ansonsten sag ich dir ganz ehrlich, dass mit den paar andeutungen, die du hier verrätst, man genau gar nichts zu deiner sache sagen kann. da geht nicht hervor, wann du dich wo bei wem beschwert hat. viel glück jedenfalls.

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Posting-Pate

ob die mitarbeiterin noch bei denen arbeitet oder nicht, ist sch...egal (bzw. maximal ein argument für dich, falls diese person öfter etwas durcheinander gebracht hat).

ansonsten sag ich dir ganz ehrlich, dass mit den paar andeutungen, die du hier verrätst, man genau gar nichts zu deiner sache sagen kann. da geht nicht hervor, wann du dich wo bei wem beschwert hat. viel glück jedenfalls.

Naja was soll ich groß sagen, wir haben anders "gebucht" und auch dafür bezahlt.

Haben ein Zimmer bekommen was zwar nicht schlecht war, aber zu niedrig für meine freundin (1,80) und mich (1.87).

Wir haben bis jetzt nur kontakt vor der Abreise gehabt, und da haben sie ihren fehler zugegeben, und gesagt wir sollen schauen ob es vielleicht möglich ist vorort etwas zu machen.

Haben wir auch gemacht, war aber nur mehr ein Familienzimmer (es war auch noch ein anderes pärchen dabei) zur verfügung gehabt, und das wollten wir nicht ;)

Mir geht es nur darum, wie ich das am besten angehe, um dementsprechend entschädigt zu werden.

Mit den minimum will ich mich nicht zufrieden geben, wieso auch :ratlos:

Danke.

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Gegen Fussballmillionäre in Österreich!

Mir geht es nur darum, wie ich das am besten angehe, um dementsprechend entschädigt zu werden.

Mit den minimum will ich mich nicht zufrieden geben, wieso auch :ratlos:

Danke.

Naja, bereichern kannst Dich nicht.

Laut Frankfurter Liste stehen Dir bis 15% zu:

2. Ausstattungsmängel

a) niedrigere Klasse 10 - 15

b) erhebliche Abweichung vom

normalen Standard

5 - 10

http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/fileadmin/downloads/FrankfurterListe/Frankfurter_Liste_zur_Reisepreisminderung.pdf

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Posting-Pate

Hast du den Reiseleiter im Urlaub selbst diesbezüglich kontaktiert?

Ja, aber nur kurz, da er nicht besonders auf mich eingegangen ist.

@barca.

danke für den link, is ja zumindest etwas.

Ich werd einfach einmal probieren was möglich ist, wie schon gesagt, ich hab ja mehr bezahlt wie ich bekommen habe.

Das Hotel war eh sehr schön, und schuld haben sie ja auch keine.

Hab auch eine bestätigung, dass wir kein Dachgeschoss-Zimmer gebucht haben, da wir das extra noch erwähnt haben.

Bin schon gespannt was da rauskommt.

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Wahnsinniger Poster

Naja, bereichern kannst Dich nicht.

Laut Frankfurter Liste stehen Dir bis 15% zu:

2. Ausstattungsmängel

a) niedrigere Klasse 10 - 15

b) erhebliche Abweichung vom

normalen Standard

5 - 10

http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/fileadmin/downloads/FrankfurterListe/Frankfurter_Liste_zur_Reisepreisminderung.pdf

Ja nur bringt dir das genau nichts, wenn der Veranstalter behauptet, du hättest der Abweichung zugestimmt. Zudem muss man ja vor Ort reklamieren (und sich die Abweichung bestätigen lassen)... Ob das geschehen ist geht aus dem Sachverhalt nicht hervor...

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Posting-Pate

problem könnte auch sein, dass du die alternative (familienzimmer) nicht angenommen hast und dadurch das schlechter zimmer "akzeptiert" hast

Das weiß ja keiner ;)

Ja nur bringt dir das genau nichts, wenn der Veranstalter behauptet, du hättest der Abweichung zugestimmt. Zudem muss man ja vor Ort reklamieren (und sich die Abweichung bestätigen lassen)... Ob das geschehen ist geht aus dem Sachverhalt nicht hervor...

Bin mir nicht ganz sicher ob du mich richtig verstanden hast.

Wir haben das ganze schriftlich, also dass wir kein Zimmer im Dach gebucht haben, wurde uns auch so bestätigt via e-mail.

Das lustige ist ja, dass wir das extra noch erwähnt haben.

Bezahlt wurde ja auch das normale DZ.

Wie schon gesagt, der Reiseveranstalter hat den Fehler ja auch schon zugegeben.

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Wahnsinniger Poster
Das weiß ja keiner ;)

Der Anwalt des Reiseveranstalters und dessen Mitarbeiter werden auch nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen sein, sodass dieser durch interne Kommunikation ja wohl Kenntnis vom Sachverhalt erlangen wird...

Bin mir nicht ganz sicher ob du mich richtig verstanden hast.
Wir haben das ganze schriftlich, also dass wir kein Zimmer im Dach gebucht haben, wurde uns auch so bestätigt via e-mail.
Das lustige ist ja, dass wir das extra noch erwähnt haben.
Bezahlt wurde ja auch das normale DZ.
Wie schon gesagt, der Reiseveranstalter hat den Fehler ja auch schon zugegeben.

ich bin mir nicht sicher, ob du richtig verstanden hast... Wenn ich ein schwarzes Auto kaufe und darüber einen Kaufvertrag abschließe und mich dann nach 3 Tagen der Verkäufer anruft und sagt: "Sorry schwarze Autos sind aus, du kannst aber ein weisses haben!" und ich dann dann das weisse Auto nehme, habe ich idR keine Ansprüche (da ich einvernehmlich der Abweichung zugestimmt habe).

Und was das Reklamieren vor Ort betrifft habe ich nur auf die einschlägigen Bestimmungen des KSchGs, verwiesen § 31e Abs 2 KSchG dürfte da für dich besonders interessant sein...

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