Probleme mit Airlines


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Wo is mei Kettn?
DonFetzo schrieb vor 1 Stunde:

Das ist natürlich Pech, weil da die apf nicht zuständig ist, da es sich um den Anschlussflug handelt. Du könntest dich, bevor du zu flightright oder fairplane gehst, auch an die Schlichtungsstelle in Portugal wenden.

 

Unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.adr.show2 findest alle Schlichtunggstellen in Europa. Portugal eingeben und dann musst halt schauen, welche für denen Fall passt. Die In Lissabon sollte dir helfen können, um ein Schreiben in englischer Sprache wirst aber nicht herum kommen.

Noch nie probiert. Wäre interessant, was du am Ende dazu zu berichten hast, falls du für dich intervenierst.

Habe ich getan und halte dich gerne auf dem Laufenden.

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Posting-Pate
DonFetzo schrieb am 19.11.2018 um 11:43 :

Das ist natürlich Pech, weil da die apf nicht zuständig ist, da es sich um den Anschlussflug handelt. Du könntest dich, bevor du zu flightright oder fairplane gehst, auch an die Schlichtungsstelle in Portugal wenden.

 

Unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.adr.show2 findest alle Schlichtunggstellen in Europa. Portugal eingeben und dann musst halt schauen, welche für denen Fall passt. Die In Lissabon sollte dir helfen können, um ein Schreiben in englischer Sprache wirst aber nicht herum kommen.

 

Guter Tipp, danke! Mal schauen, ob die vom Europakonsument noch was erreichen. Wobei die gemeint haben, ich könnte es auch bei der apf probieren, nachdem es eine durchgehende Buchung mit Start in Wien war.

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ASB-Legende
Lucky Luke schrieb vor 42 Minuten:

Guter Tipp, danke! Mal schauen, ob die vom Europakonsument noch was erreichen. Wobei die gemeint haben, ich könnte es auch bei der apf probieren, nachdem es eine durchgehende Buchung mit Start in Wien war.

Das wird die apf wohl anders sehen. 

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Mir is ois...
DonFetzo schrieb vor 11 Stunden:

Das wird die apf wohl anders sehen. 

Dabei dürftest du recht haben. Das war damals u.a. die Antwort auf mein Problem mit Bulgaria Air:

Zitat

Im Flugverkehr ist die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 anzuwenden. Nach Prüfung Ihrer Beschwerde, liegt Ihr Fall demgemäß leider nicht in unserem Zuständigkeitsbereich, da weder Abflug noch Ankunft des von der Unregelmäßigkeit (Verspätung) betroffenen Fluges auf einem Flughafen in Österreich stattgefunden hat.

 

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Wien nur du allein!

Hat eigentlich schon jemand Prozesserfahrung mit Fluglinien bzw. weiß was darüber? Als Konsument bin ich ja in aller Regel in Österreich klagslegitimiert. Dass die Mahnklage beeinsprucht wird, kann ich mir ja noch vorstellen. Aber schicken die dann wirklich jemanden zu Gericht wenn es um 250€ Entschädigung geht?

Geht nicht um einen konkreten Fall, würde mich nur generell interessieren.

 

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Neocon schrieb vor 8 Stunden:

Hat eigentlich schon jemand Prozesserfahrung mit Fluglinien bzw. weiß was darüber? Als Konsument bin ich ja in aller Regel in Österreich klagslegitimiert. Dass die Mahnklage beeinsprucht wird, kann ich mir ja noch vorstellen. Aber schicken die dann wirklich jemanden zu Gericht wenn es um 250€ Entschädigung geht?

Geht nicht um einen konkreten Fall, würde mich nur generell interessieren.

 

Abflughafen muss halt in Österreich sein, damit größtenteils in Österreich klagen kannst. Kann dir das genauer recherchieren, wenn es von Interesse ist. AUA schickt üblicherweise wen hin, bei der Lufthansa und Swiss würde ich das auch vermuten. 

Wir hatten auch schon Fälle, wo keiner kam. Bei irgendeiner italienischen Fluglinie haben wir dann schlussendlich am Flughafen Wien die Boardkassa exekutiert. Ist halt sehr zeitintensiv. 

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Lucky Luke schrieb vor 22 Stunden:

Guter Tipp, danke! Mal schauen, ob die vom Europakonsument noch was erreichen. Wobei die gemeint haben, ich könnte es auch bei der apf probieren, nachdem es eine durchgehende Buchung mit Start in Wien war.

Ist eh interessant wie das gehandhabt wird. Heute bei der söp angefragt, ob sie einen Flug Edinburgh - Brüssel - München übernehmen,  obwohl die Verspätung die 1. Teilstrecke betraf und die apf sowas ja nicht macht (die apf-Variante ist meines Wissens übrigens vom Gesetz gedeckt). Die söp übernimmt den Fall trotzdem,  da fällt zumindest die sprachliche Barriere weg. 

Die apf übernimmt bei folgendem realen Fall auch nur eine Intervention: London - Wien (Flugausfall) wird übernommen, die Ersatzumbuchung für den nächsten Tag London - Helsinki - Wien (Flugverspätung Teilstrecke 1 und dadurch den Anschlussflug nach Wien versäumt) machen sie nicht.

 

Gesetzliche Grundlage müsste ich nochmal suchen, falls es wer genauer wissen möchte.

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Posting-Pate
DonFetzo schrieb vor 15 Minuten:

Ist eh interessant wie das gehandhabt wird. Heute bei der söp angefragt, ob sie einen Flug Edinburgh - Brüssel - München übernehmen,  obwohl die Verspätung die 1. Teilstrecke betraf und die apf sowas ja nicht macht (die apf-Variante ist meines Wissens übrigens vom Gesetz gedeckt). Die söp übernimmt den Fall trotzdem,  da fällt zumindest die sprachliche Barriere weg. 

Die apf übernimmt bei folgendem realen Fall auch nur eine Intervention: London - Wien (Flugausfall) wird übernommen, die Ersatzumbuchung für den nächsten Tag London - Helsinki - Wien (Flugverspätung Teilstrecke 1 und dadurch den Anschlussflug nach Wien versäumt) machen sie nicht.

 

Gesetzliche Grundlage müsste ich nochmal suchen, falls es wer genauer wissen möchte.

Wobei du und auch der Mensch vom Europakonsument (ganz sicher dürfte er sich da allerdings auch nicht sein) gemeint hat, es würden mir 600 € Entschädigung zustehen, weil da die gesamte Distanz Wien-Praia gerechnet wird.

Warum gibt es da dann keine einheitliche Regelung, wieso zählt nicht grundsätzlich die durchgehende Buchung oder eben nur das 2. Flugsegment auch was die Zuständigkeit bei einer Beschwerde betrifft? Ist etwas unlogisch.

 

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Wo is mei Kettn?

@DonFetzo ich habe einen Gutschein erhalten, den ich beim nächsten Flug einlösen und Wi-Fi aktivieren kann. Der Gutschein ist für das größte Internetpaket, sprich die Entschädigung ist nicht 1:1 sondern recht großzügig.

Geld zurück machen sie in diesem Fall nicht.

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ASB-Legende
Lucky Luke schrieb vor 19 Stunden:

Wobei du und auch der Mensch vom Europakonsument (ganz sicher dürfte er sich da allerdings auch nicht sein) gemeint hat, es würden mir 600 € Entschädigung zustehen, weil da die gesamte Distanz Wien-Praia gerechnet wird.

Warum gibt es da dann keine einheitliche Regelung, wieso zählt nicht grundsätzlich die durchgehende Buchung oder eben nur das 2. Flugsegment auch was die Zuständigkeit bei einer Beschwerde betrifft? Ist etwas unlogisch.

 

Wenn es das Praia auf den Kapverdischen Inseln ist, dann sind es € 600,00. Wenn es Praia da Vitória, Ilha Terceira, PRT auf der zu Portugal gehörenden vorgeleagerten Inselgruppe der Azoren ist, dann sind es € 400,00, obwohl die Entfernung mehr als 3.500km ausmacht, da innereuropäisch auch bei einer Entfernung über 3.500km (z.B. Oulu - Sevilla oder Wien - Gran Canaria) nicht mehr an Ausgleichsleistung von € 400,00 bezahlt werden muss. Für die Berechnung wird die Großkreismethode herangezogen.

 

Es gibt übrigens eh eine einheitliche Regelung. Berechnet wird die Entschädigung bei einer durchgehenden Buchung immer vom Start bis zum Ziel. Also in deinem Fall ab Wien bis Praia. Wenn aber so wie in deinem Fall nur das zweite Flugsegment betroffen ist, kann sich das halt trotzdem auf die Auswahl der zuständigen Schlichtungsstelle auswirken. Anspruch hättest auch bei der apf auf € 600,00, die sind halt aufgrund der gesetzlichen Regelung nur nicht zuständig.

bearbeitet von DonFetzo

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Im ASB-Olymp
DonFetzo schrieb vor 6 Minuten:

Wenn es das Praia auf den Kapverdischen Inseln ist, dann sind es € 600,00. Wenn es Praia da Vitória, Ilha Terceira, PRT auf der zu Portugal gehörenden vorgeleagerten Inselgruppe der Azoren ist, dann sind es € 400,00, obwohl die Entfernung mehr als 3.500km ausmacht, da innereuropäisch auch bei einer Entfernung über 3.500km (z.B. Oulu - Sevilla oder Wien - Gran Canaria) nicht mehr an Ausgleichsleistung von € 400,00 bezahlt werden muss. Für die Berechnung wird die Großkreismethode herangezogen.

Es gibt übrigens eh eine einheitliche Regelung. Berechnet wird die Entschädigung bei einer durchgehenden Buchung immer vom Start bis zum Ziel. Also in deinem Fall ab Wien bis Praia. Wenn aber so wie in deinem Fall nur das zweite Flugsegment betroffen ist, kann sich das halt trotzdem auf die Auswahl der zuständigen Schlichtungsstelle auswirken. Anspruch hättest auch bei der apf auf € 600,00, die sind halt aufgrund der gesetzlichen Regelung nur nicht zuständig.

Ich frage mich ja schon seit längerem was die Weite des Fluges mit einer Verspätung zu tun hat oder warum unterschiedliche Zahlungen anfallen, wenn ich eine Verspätung nach x habe, das was 400km weg ist oder eine Verspätung nach y, was in den USA ist. 3 Stunden Verspätung bleiben 3 Stunden Verspätung. :ratlos:

Was ist der tiefere Sinn dahinter?

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Oasch
Hammerwerfer schrieb vor 18 Stunden:

Habe einen ziemlich preiswerten Flug (preisniveau von Ryanair & Co, 31 Pfund) von Salzburg nach London mit British Airways gebucht. Sind da noch irgendwelche Fallen, welche es bei Ryanair & Easyjet nicht gibt (mit denen fliege ich häufig). Aufgefallen wär mir nichts.

Nein, musst nur nachsehen, wie die Hangepäckregeln sind. Essen/Trinken gibt's glaube ich bei BA auch nicht mehr.

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Im ASB-Olymp
revo schrieb vor 23 Minuten:

Nein, musst nur nachsehen, wie die Hangepäckregeln sind. Essen/Trinken gibt's glaube ich bei BA auch nicht mehr.

Geben tuts schon was bei BA, aber halt nicht gratis. :D

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Im ASB-Olymp
revo schrieb vor 23 Minuten:

Nein, musst nur nachsehen, wie die Hangepäckregeln sind. Essen/Trinken gibt's glaube ich bei BA auch nicht mehr.

Was schon peinlich ist. Bei Turkish Airlines Zürich - Istanbul kriegst ein volles Menü.

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