wieder ein mal Gericom


Gast pepi die ratte von hirt

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Superstar

so schlecht gericom sonst sein mag, die festplatten werden zugekauft --> festplattendefekte gibts und die gehören (gerade bei laptops die durchs viele herumschleppen (deswegen ja auch schlepptop) besonders strapaziert sind) zum alltag. wenn die platte schon mal "vorbeleidigt" ist würde ich mir (das ist jetzt meine meinung) über reparaturszenarien keine gedanken machen und lieber gleich eine neue shoppen. sollte das budget reichen gleich eine die schneller dreht als herkömmliche mobile platte (4200rpm). es gibt welche mit 5400 und sogar 7200rpm --> das trägt mehr zur gesamtleistung bei als zb ein neuer prozessor...

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Wir sind M&N. Gibt es sonst noch Fragen?
es gibt welche mit 5400 und sogar 7200rpm --> das trägt mehr zur gesamtleistung bei als zb ein neuer prozessor...

Wobei eine solche Platte wohl das Gericom´sche Problem(die Hitze) nur weiter verschlimmert...

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Schlafmütze :)

Tja, keine Garantie mehr drauf, da das Ding 1 1/2 Jahre alt ist

Gewährleistungs/Garantiepflicht: 2 Jahre

aber noch nicht vor 1 1/2 jahren!

erst seit heuer!

Also es gab sicher eine Novellierung durch das Gewährleistungsrechtsänderungsgesetzt und so viel ich weiß seit gelten die 2 Jahre seit 01.01.2002!

Gewährleistung - Verjährung § 933 ABGB Abs. 1 -> bewegliche Sachen 2 Jahre

Inkrafttreten hab ich noch ned gefunden such ich aber weiter. Nachdem ich das im ersten Semester in Recht (Herbst 2001) gelernt habe bin ich da eigentlich zu 100 % sicher, dass der 01.01.2002 stimmt. Aber vielleicht find ich das Datum noch im Netz, oder dann wenn ich daheim bin in meinen Lernunterlagen.

@VS: Lass di ned so verunsichern, du hast des ja jetzt auch scho glernt, oder? +g+

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Schlafmütze :)

Hab schon a Seite gfundn wos online auch steht hoff das genügt den Ansprüchen dere die meinen die zwei Jahresfrist gibts erst seit heuer:

Neue Gewährleistungsfrist ab/seit 01.01.2002

Eine ähnlicher Artikel ist auf der Seite der Wirtschaftskammer Wien zu finden und auf www.rechtsinfo.com gibts hier ebenfalls diese Info.

@tuninggott: wer versorgt dich mit falschen Infos? :verbot:

bearbeitet von O M

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Silvesterbummler
@tuninggott: wer versorgt dich mit falschen Infos?  :verbot:

gewährleistung ungleich Garantie!

Gewährleistung heißt, dass der Unternehmer für die Mängelfreiheit der verkauften Ware einzustehen hat. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.

pepi, die ratte von hirt hatte 1 Jahr Garantie!

Das mit Gewährleistungspflicht erst seit heuer, da habe ich mich geirrt, hast recht, O_M.

Aber das trifft in diesem Fall sowieso nicht zu, da man als Verbraucher beweisen müsste, dass der Mangel schon beim Kauf dagewesen ist!

bearbeitet von tuninggott

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Gast ZwergBumsti
Aber das trifft in diesem Fall sowieso nicht zu, da man als Verbraucher beweisen müsste, dass der Mangel schon beim Kauf dagewesen ist!

nicht unbedingt, wenn der mangel in den ersten sechs monaten nach übergabe auftritt, wird angenommen der mangel wäre schon bei der übergabe vorhanden gewesen (quasi beweisumkehr, §924 abgb).

fürn pepi wertlos, aber nur der vollständigkeit halber wollt ich's ausführen.

bearbeitet von ZwergBumsti

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Gast ZwergBumsti
Gewährleistungs/Garantiepflicht: 2 Jahre

wie schon tunninggott erwähnte, gewährleistung ist ungleich garantie. gewährleistung wird dir gesetzlich zugesichert, garantie ist ein service des verkäufers am kunden.

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Schneck Forever!
ber das trifft in diesem Fall sowieso nicht zu, da man als Verbraucher beweisen müsste, dass der Mangel schon beim Kauf dagewesen ist!

Blödsinn! :verbot:

Ich glaub kaum das eine HD unter die Kategorie "Verschleissteil" fällt...

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Gast pepi die ratte von hirt

Geh leckts mich doch alle am Arsch. :D

Gewährleistung, Garantie, Mangel, Schaden, Schwanzlänge, Biermengenvernichtungsfähigkeit.....

is doch alles ein Schmarrn. Meine Platte is hin, von Gericom krieg ich nix und somit hat es sich. :finger: Scheiß Jus-Klugscheißer.

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Gast ZwergBumsti
Blödsinn!  :verbot:

Ich glaub kaum das eine HD unter die Kategorie "Verschleissteil" fällt...

klar müsste da pepi das beweisen (außer §924 s.o.)

pepi wenns da hüft, na eigentli hüfts da net, oba trotzdem, mei festplottn is a in berühmten boch owegongen. a zerst a virus, dann immer nur die meldung er find an virus owa sunst nix nur so a komische blaue fehlermeldung. im endeffekt a neie plattn.

kriagst dafür an zornigen dino von mir, ois entschädigung:

dino_15_0kb.gif

bearbeitet von ZwergBumsti

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Schlafmütze :)

nicht unbedingt, wenn der mangel in den ersten sechs monaten nach übergabe auftritt, wird angenommen der mangel wäre schon bei der übergabe vorhanden gewesen (quasi beweisumkehr, §924 abgb).

fürn pepi wertlos, aber nur der vollständigkeit halber wollt ich's ausführen.

Endlich einer der in der Recht Vorlesung aufpasst hat +ggg+.

Beweislastumkehr ist nur in den ersten 6 Monaten, ned 12? Is scho wieder ein Jahr her, theoretisch müsste peppi jetzt nachweisen, dass die HD was hatte bzw. auf Kulanz hoffen, oder gibts da no was? :clever:

Für alle die interessiert mitlesen: den Unterschied Garantie/Gewährleistung hat der Zwerg schon ganz kurz und prägnant richtig dargestellt :D

Und i glaub jetzt könn ma dann langsam wirklich mit dem Rechtzeugs aufhörn ;)

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Gast pepi die ratte von hirt

Oag eigentlich, dass ihr dafür studieren müsst, um den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung so halbwegs hinzubekommen. :x:shy: Soweit ich mich erinnern kann, war das bei uns Stoff der 2. Klasse in der HAK. Naja, irgendwie müsst ihr Jusler und angehenden Großverdiener euch ja auch beschäftigen. :winke:

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Superstar

@pepi: die platte is meier, kauf dir eine neue. und wennst nicht soviel gerschtl hast, dann kauf dir die möglichst billigste (auch wenn sie dann nicht die unbedingt schnellste ist)...

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  • 2 weeks later...
Gast pepi die ratte von hirt

Für alle von ihren Laptops zu Gram gebeugten User.

Dieser Link vom Standard:

Notebookschmarrn

Wir sind also nicht allein. Hilft mir zwar auch nicht, aber dieses Gefühl von Solidarität! :D

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