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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Fezza schrieb vor 8 Minuten:

sooo viele Insider und Hobby-Juristen. echt spannend...

:popcorn2::popcorn2::popcorn2:

Da braucht man nicht Jus studiert zu haben, um zwischen Kann und Muss zu unterscheiden. Ganz ehrlich, wer das nicht schafft, sollte sich überlegen, ob er jemals auch nur einen Handyvertrag unterschreiben sollte.

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(╯°□°)╯ ┻━┻
firewhoman schrieb vor 15 Minuten:

Da braucht man nicht Jus studiert zu haben, um zwischen zwingender Entscheidung und Ermessensentscheidung zu unterscheiden. Ganz ehrlich, wer das nicht schafft, sollte sich überlegen, ob er jemals auch nur einen Handyvertrag unterschreiben sollte.

fyp LG ein Jus-Student

bearbeitet von Tlahuizcalpantecuhtli

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(╯°□°)╯ ┻━┻

„... darf aus finanzieller Sicht die Lizenz nicht erteilt werden“ ist ganz klar eine zwingende Entscheidung. Da gibt es keinen Handlungsspielraum der Bundesliga. Fraglich ist jedoch ob es neben der „finanziellen Sicht“ auch noch eine andere Sicht gibt die entscheidend ist. 

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bearbeitet von Tlahuizcalpantecuhtli

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V.I.P.

ihr braucht nur den text davor lesen und es sollte klar sein, dass es nicht so sein muss. dann gibt es hal auflagen im nächsten spieljahr. außerdem reden wir hier vom zulassungsprozess und der ist ja erst mit mitte märz tatsächlich abgeschlossen. :davinci:

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(╯°□°)╯ ┻━┻
Zitat

Anforderungen, die vom Zulassungsbewerber erfüllt werden
müssen. Sie sind in fünf Kategorien von Kriterien eingeteilt
(sportliche, infrastrukturelle, personelle und administrative,
rechtliche sowie finanzielle) und jede Kategorie umfasst drei
Stufen, von A bis C (A-„zwingend“, B-„fordernd“ bis C-
„Empfehlung“).

Falls es jemanden interessiert ist hier das ganze Dokument.

Zulassungsbestimmungen_2018-19.pdf

Zitat

“A”- Kriterium – “ZWINGEND”

Dieses Kriterium muss (wie im Handbuch definiert) während der gesamten Spielzeit erfüllt sein. Wenn der Zulassungsbewerber dies nicht erfüllt, kann ihm keine Zulassung erteilt werden und er kann daher nicht am ÖFBL-Klubwettbewerb der zweithöchsten Spielklasse teilnehmen.

Wird nach Erteilung der Zulassung ein A-Kriterium vorübergehend nicht erfüllt, kann in begründeten Ausnahmefällen von einem Entzug der Zulassung abgesehen werden und können Sanktionen gemäß Abschnitt 3.4 verhängt werden.

Die Aufzählung der A-Kriterien in den Kapiteln 6-9 ist abschließend (taxativ), jene der finanziellen A-Kriterien in Kapitel 10 hingegen ist demonstrativ (vgl. Abschnitt 10.4.1.b).

Zitat

Die Zulassung kann während einer Spielzeit durch das Entscheidungsorgan erster Instanz (Senat 5) entzogen werden, wenn:

• eine Voraussetzung für die Erteilung einer Zulassung nicht (mehr) erfüllt ist oder

• der Zulassungsnehmer Verpflichtungen aus diesen Bestimmungen nicht (mehr) einhält oder

• wenn über das Vermögen des Zulassungsnehmers oder seines ausgegliederten Profispielbetriebes (siehe Abschnitt 4.4.2) ein Konkursverfahren eröffnet wird.

Zitat

Erfolgt die Einreichung der Unterlagen nicht termingemäß bzw. sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder nicht bestimmungsgemäß, kann das Entscheidungsorgan erster Instanz (Senat 5) Sanktionen verhängen bzw. kann nach Verstreichen einer gesetzten Nachfrist die Zulassung verweigert werden (siehe auch Kapitel 5).

 

bearbeitet von Tlahuizcalpantecuhtli

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
AlexR schrieb vor 8 Minuten:

ihr braucht nur den text davor lesen und es sollte klar sein, dass es nicht so sein muss. dann gibt es hal auflagen im nächsten spieljahr. außerdem reden wir hier vom zulassungsprozess und der ist ja erst mit mitte märz tatsächlich abgeschlossen. :davinci:

Nur ist die Abgabefrist schon abgelaufen. Auf die kommt es dabei an.

Wie gesagt, es wird entscheidend werden, ob die Buli einen Ermessensspielraum sieht bzw. schafft, den es eigentlich nicht geben dürfte. Ich wünsche es den Schlümpfen, dass alles gut ausgeht, das könnte man dann wahrlich unter Weihnachtswunder verbuchen.

Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 5 Minuten:

Falls es jemanden interessiert ist hier das ganze Dokument.

Zulassungsbestimmungen_2018-19.pdf 1 MB · 0 downloads

Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber soviel ich weiß, müssen alle fünf Kategorien von Kriterien erfüllt sein. Das heißt, wenn die finanziellen Anforderungen alleine nicht erfüllt sind, ist es völlig egal, welche anderen es noch gibt. (Ebenso wie bei den sportlichen, rechtlichen usw.)
Da kann es gar keine andere Sicht geben, die vielleicht noch entscheidend wäre. Eigentlich.

Aber wir sind in Österreich ...

Zitat

Wird nach Erteilung der Zulassung ein A-Kriterium vorübergehend nicht erfüllt, kann in begründeten Ausnahmefällen von einem Entzug der Zulassung abgesehen werden und können Sanktionen gemäß Abschnitt 3.4 verhängt werden.

Das ist das Schlupfloch, mit dem man sich retten könnte ... (wobei jede andere Strafe wohl immer noch schlimm genug wäre)

bearbeitet von firewhoman

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(╯°□°)╯ ┻━┻
firewhoman schrieb vor 13 Minuten:

Nur ist die Abgabefrist schon abgelaufen. Auf die kommt es dabei an.

Wie gesagt, es wird entscheidend werden, ob die Buli einen Ermessensspielraum sieht bzw. schafft, den es eigentlich nicht geben dürfte. Ich wünsche es den Schlümpfen, dass alles gut ausgeht, das könnte man dann wahrlich unter Weihnachtswunder verbuchen.

Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber soviel ich weiß, müssen alle fünf Kategorien von Kriterien erfüllt sein. Das heißt, wenn die finanziellen Anforderungen alleine nicht erfüllt sind, ist es völlig egal, welche anderen es noch gibt. (Ebenso wie bei den sportlichen, rechtlichen usw.)
Da kann es gar keine andere Sicht geben, die vielleicht noch entscheidend wäre. Eigentlich.

Aber wir sind in Österreich ...

Das ist das Schlupfloch, mit dem man sich retten könnte ... (wobei jede andere Strafe wohl immer noch schlimm genug wäre)

Richtig.
Wenn eine Forderung (wie z.B. die Rechtzeitige Abgabe des Jahresabschlusses) nicht erfolgte, ist die Lizenz aus finanzieller Sicht nicht zu erteilen. Das heißt du erfüllst die Kategorie "Finanzen" nicht.

Das von dir zitierte Schlupfloch käme nur dann zu tragen wenn die Zulassung bereits erteilt wurde und eine Kategorie im Nachhinein verfällt. Sollte die Anforderung VOR der Zulassung nicht erfüllt sein, ist die Zulassung dem Zulassungswerber nicht zu erteilen.

Ich lese mir dieses Dokument heute mal durch. Aus ein paar Punkten werde ich noch nicht schlau.

bearbeitet von Tlahuizcalpantecuhtli

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Stahlstadtkind
firewhoman schrieb vor 1 Minute:

Da braucht man nicht Jus studiert zu haben, um zwischen Kann und Muss zu unterscheiden. Ganz ehrlich, wer das nicht schafft, sollte sich überlegen, ob er jemals auch nur einen Handyvertrag unterschreiben sollte.

uuuu... da fühlt sich wohl wer angegriffen...

Danke. Lesen können wir alle...

Ich lese aber auch "A-Kriterium". Davon gibts überraschenderweise in Lizenzbestimmungen zahlreiche. Auch bei den Finanzen. Und ob dann in einem ohnehin als ZWINGEND vorschriebenen A-Kriterium "kann", "muss", "solllst", "darfst" oder "wär ned deppat wenn" steht, ist daher unterheblich.

 

A-Kriterien werden aber immer wieder mal nicht erfüllt. Daher gibts ja diesen Senat 5, der sich mit der Causa auseinander setzt. Daher stehen in den Lizenzbestimmungen auch so Dinge wie:

"Hierfür [Anm: den Verstoss gegen die Lizenzbestimmungen] genügt fahrlässiges Verhalten. Fahrlässigkeit ist bei Zuwiderhandeln gegen die Lizenzierungsbestimmungen ohne weiteres anzunehmen, wenn der Lizenznehmer nicht glaubhaft macht, dass ihn an der Verletzung der Lizenz-bestimmungen kein Verschulden trifft.

oder

"Bei der Bemessung der Sanktion werden die Faktoren Häufigkeit und Gewicht der früheren Verstöße des Klubs, Milderungsgründe und Schwere des Verstoßes berücksichtigt."

usw. usf...

 

Ich persönlich kenne weder die genauen Umstände bzg. Finanzen, Bilanz, Einreichtung, Fristen, Kommunikation mit der BL, ... - noch kenne ich die nötigen juristischen Spitzfindigkeiten im Lizenzierungsprozess um auch nur ansatzweise irgendeine Abschätzung hinsichtlich einer Entscheidung durch den Senat 5 zu machen.

Aber du glaubt  in deiner juristischen Weisheit - unterstützt durch einen eigenmächtig unterschriebenen Handyvertrag - am Wort "MUSS" final entscheiden zu können, ob eine Lizenz erteilt wird oder nicht.

Es mag letzten Endes vielleicht so ausgehen, will ich garnicht bestreiten. Aber trotzdem bleibts juristische Kaffeesudleserei...

 

 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

@Fezza
Auch du scheinst Probleme mit sinnerfassendem Lesen zu haben. Ich glaube überhaupt nichts entscheiden zu können, sondern ich habe mehrmals geschrieben, dass die Entscheidung der BL abzuwarten ist.
Ich sage nur, dass es, wenn man streng nach den Lizenzbestimmungen geht, nicht sehr gut ausschaut. Wünschen täte ich euch auch was anderes.
Aber dass eine solche Diskussion über den eigenen Verein für keinen Fan eine lustige Sache ist, verstehe ich schon.

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firewhoman schrieb vor einer Stunde:

@Fezza
Auch du scheinst Probleme mit sinnerfassendem Lesen zu haben. Ich glaube überhaupt nichts entscheiden zu können, sondern ich habe mehrmals geschrieben, dass die Entscheidung der BL abzuwarten ist.
Ich sage nur, dass es, wenn man streng nach den Lizenzbestimmungen geht, nicht sehr gut ausschaut. Wünschen täte ich euch auch was anderes.
Aber dass eine solche Diskussion über den eigenen Verein für keinen Fan eine lustige Sache ist, verstehe ich schon.

I find's urwitzig

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Sehr bekannt im ASB

Für mich ists am wichtigsten das jeder Arsch, seis BW Fan oder nicht, glaubt seine Intepretation der Lizenzbestimmungen hier reinposten zu müssen.

Wie singt Willi Wucher so schön:

'Die Kunst ist zu schweigen wenn man nichts zu sagen hat'

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