Der SVM-Sammelthread


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Weltklassecoach

Unglaubliche Schweinerei! Fußballer haben scheinbar heutzutage alle Rechte, die Vereine keine mehr :nein:

Ganz normaler Vorgang. Wenn ein Verein einen Vertrag fehlerhaft ausfertigt und diesen dann dem Spieler zur Unterschrift vorlegt, dann muss man leider auch damit leben, dass eben dieser Vertrag seine Gültigkeit verliert. Wenn der Vertrag ordnungsgemäß ausgefertigt gewesen wäre dann hätte natürlich auch der Verein seine Rechte, aber so eben (leider) nicht. So würde ich das jetzt als (halbwegs) neutraler Beobachter sehen.

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Experte für eh alles

Unglaubliche Schweinerei! Fußballer haben scheinbar heutzutage alle Rechte, die Vereine keine mehr :nein:

naja, gerade beim bekanntermaßen vorbildlich geführten SVM darf so etwas einfach nicht passieren.

Die Person im Verein, die Verträge aushandelt und formuliert, sollte rechtlich kompetent genug sein, damit so etwas nicht passieren kann. Beim SVM hätte ich das nie erwartet.

Der Verein kann jetzt nur hoffen, dass sich daraus keine Kettenreaktion entwickelt.

Ohne jemand etwas unterstellen zu wollen, aber Mannschaftskollegen werden jetzt sicher hellhörig und überprüfen, ob dieser oder andere Fehler in ihren Verträgen zu finden sind.

Und das im Fall der Fälle in Sachen Vertragsverlängerung als Druckmittel einsetzen ("entweder ich bekomme Grundgehalt XY im neuen Vertrag oder ich gehe auch jetzt sofort und ablösefrei").

Im schlimmsten Fall kann das (abgesehen von der schon entgangenen Ablöse für Karim) ein sehr teurer Fehler für Mattersburg werden.

bearbeitet von SKN-Fan

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Nagymarton

Die Begründung ist auf jeden Fall interessant:

Das Arbeits- u. Sozialgericht Wien hat den Vertrag zwischen dem SV Mattersburg und Oniwiso mit dem 30. Juni 2015 für ungültig erklärt. Richterin Susanne Pichler gab dazu auf Anfrage der BVZ folgende Stellungnahme ab: „Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat mit Urteil vom 11.11.2015 entschieden, dass der auf ein Jahr befristete Arbeitsvertrag zwischen Karim Onisiwo und SV Mattersburg nicht über das Vertragsende weiter aufrecht ist. Das Gericht hat die vereinbarte Option, dass der Verein einseitig für zwei Jahre verlängern kann und von der der Verein Gebrauch gemacht hat, für unzulässig erklärt. Nach Ansicht des erkennenden Senats stellt diese einseitige Verlängerungsoption des Arbeitgebers ohne eine Kündigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers

Das geht sicher noch in die nächste Instanz und hat evtl. sogar Auswirkungen auf andere Optionsverträge.

bearbeitet von Source

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Tribünenzierde

Der gute Karim und sein Manager wussten ganz genau, was sie da unterschreiben. Wie kann es also sein, dass eine einseitige Option für ungültig erklärt wird? Kann den Verein verstehen, wenn er das Urteil anfechten will, geht es ja nicht nur um "Peanuts" sondern um eine Menge Geld. Interessant wird auch, welcher Verein das Risiko eingehen wird, einen Spieler unter Vertrag zu nehmen, der vielleicht während dem gesamten Gerichtsverfahren nicht spielberechtigt sein könnte. Weiß da vielleicht irgendjemand der User hier bescheid, was passieren könnte, würde Onisiwo bspw. für Rapid, Austria oder Salzburg auflaufen und der SVM würde in zweiter Instanz recht bekommen?

Hier (ergänzend zum Beitrag von Source) der Link zum Artikel der BVZ:

http://www.bvz.at/nachrichten/lokales/sport/mattersburg/Onisiwo-nicht-mehr-Mattersburg-Spieler;art5530,699116

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Botaniker

War es nicht so, daß im Falle des Ziehens der Option, eine Gehaltserhöhung fällig gewesen wäre, aber der SVM weiterhin das alte Gehalt gezahlt hat(und damit der Optionsvertrag ungültig war)?

So hab ich es jedenfalls vernommen.

bearbeitet von schallvogl

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Nagymarton

War es nicht so, daß im Falle des Ziehens der Option, eine Gehaltserhöhung fällig gewesen wäre, aber der SVM weiterhin das alte Gehalt gezahlt hat(und damit der Optionsvertrag ungültig war)?

So hab ich es jedenfalls vernommen.

Weiß halt keiner so genau. Im Kurier stand damals, dass das Gehalt erhöht wurde. Genaue Infos gibts ja weder vom Verein noch vom Berater. Der Verein hat auf jeden Fall berufen und wird sich vermutlich noch etwas von der nächsten Instanz erhoffen.

Seit Saisonbeginn zieht sich ein Vertragsstreit hin. Von Austria Salzburg verpflichtet hatte der Flügelstürmer 2014 im Burgenland einen Einjahresvertrag mit Option auf zwei weitere Saisonen bis 2017 unterschrieben. Mattersburg zog natürlich die Option auf den stärksten Angreifer der zweiten Spielklasse, das ordentliche Gehalt wurde nochmals erhöht. Doch eine Klausel soll strittig formuliert gewesen sein.

http://kurier.at/sport/fussball/vertragsstreit-bei-team-debuetant-onisiwo/163.269.035

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Homerist

wenn es dabei bleiben würde, dass der Vertrag ab 30.06. ungültig war müssten dann nicht sämtliche Mattersburg-Spiele mit seiner Beteiligung wegen Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers strafverifiziert werden?

bearbeitet von onkelandy

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Nagymarton

wenn es dabei bleiben würde, dass der Vertrag ab 30.06. ungültig war müssten dann nicht sämtliche Mattersburg-Spiele mit seiner Beteiligung wegen Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers strafverifiziert werden?

So lang er einen Spielerpass hat ist er spielberechtigt. In den unteren Ligen hat man ja als Spieler auch keinen Vertrag mit dem Verein und ist nur bei der Liga gemeldet.

Würd mir da keine Hoffnungen machen :=

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Homerist

So lang er einen Spielerpass hat ist er spielberechtigt. In den unteren Ligen hat man ja als Spieler auch keinen Vertrag mit dem Verein und ist nur bei der Liga gemeldet.

Würd mir da keine Hoffnungen machen :=

natürlich hast auch in den Unterligen einen Vertrag - zumindest mündlich (oder durch schlüssiges Handeln). Aber wenn das Gericht nun sagt dass der schriftliche Vertrag ungültig war gabs dann gar keinen Vertrag? :ratlos: ... wenn aber ein Spielerpass nicht mit einem Vertrag zusammenhängt (in welcher Form auch immer der abgeschlossen war) passts eh.

mir gehts ned übrigens nicht darum mir Hoffnungen zu machen. Sofern sich Mattersburg an den Vertrag gehalten hat bin ich eh auf Vereinsseite. Es gibt ja eh einen Kollektivvertrag der mit der Gewerkschaft ausgehandelt wurde (wo einseitge Optionen vorgesehen sind) und daran haben sich Spieler (und deren Berater) zu halten wenn sie (als Volljährige) sowas unterschreiben.

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RIP Kentaro Miura

natürlich hast auch in den Unterligen einen Vertrag - zumindest mündlich (oder durch schlüssiges Handeln). Aber wenn das Gericht nun sagt dass der schriftliche Vertrag ungültig war gabs dann gar keinen Vertrag? :ratlos:

Zum Zeitpunkt der Spiele war er aber gültig, und das ist was zählt.

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