Ackerliga


Devil Jin

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

von 15. November bis 15. März muss also in einem stadion mit rasenheizung gespielt werden.

wieviele heimspiele sind das normalerweise? 5?

hast du oder jemand anderer bereits mal gezählt?

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Konteradmiral a.D.

in der letzten saison, also einer saison mit WM, wären das 12 runden gewesen. Wr. Neustadt hätte für sechs partien ausweichen müssen, also ein drittel der saison.

in der kommenden saison, also einer ohne großereignis, sind es 10 runden. Wr. Neustadt hätte für fünf spiele ausweichen müssen.

fällt der spieltag auf den 15.11., darf noch im eigenen stadion gespielt werden. fällt er auf den 15.3., muss hingegen noch im ausweichstadion gespielt werden.

ich hab Wr. Neustadt einfach mal als beispiel genommen. je nach auslosung könnte es wohl auch ein spiel mehr oder weniger sein, das in diesen zeitraum fällt.

bearbeitet von OoK_PS

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FAK, in guten wie in schlechten Zeiten.....

von 15. November bis 15. März muss also in einem stadion mit rasenheizung gespielt werden.

23vym8o.jpg

die 4.000 gedeckten plätze wurden also nicht zum A-kriterium gemacht...

Das ist so lächerlich und mal wieder typisch Bundesliga.

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Postinho

Kann mir wer kurz das System mit den A/B/C-Kriterien erklären?

A brauch ich unbedingt um in der Buli zu spielen oder? Für was brauch ich B/C?

“A”- Kriterium – “ZWINGEND”

Dieses Kriterium muss (wie im Handbuch definiert) während der gesamten Spielzeit
erfüllt sein. Wenn der Lizenzbewerber dies nicht erfüllt, kann ihm keine Lizenz
erteilt werden und er kann daher nicht für einen der Bundesliga- (bzw.
gegebenenfalls UEFA-) Klubwettbewerbe zugelassen werden.
Wird nach Lizenzerteilung ein A-Kriterium vorübergehend nicht erfüllt, kann in
begründeten Ausnahmefällen von einem Lizenzentzug abgesehen werden und
können Sanktionen gemäß Abschnitt 3.5 verhängt werden.
Die Aufzählung der A-Kriterien in den Kapiteln 6-9 ist abschließend (taxativ), jene
der finanziellen A-Kriterien in Kapitel 10 hingegen ist demonstrativ (vgl. Abschnitt
10.6.1.b).
“B” – Kriterium – “ FORDERND”
Dieses Kriterium muss wie im Handbuch definiert erfüllt werden. Erfüllt der
Lizenzbewerber das Kriterium nicht, kann - wie im Handbuch angegeben - vom
Lizenzgeber eine der vorgegebenen Sanktionen (siehe Abschnitt 3.5) erlassen
werden, doch davon bleibt die Zulassung zu den Bundesliga- (bzw. gegebenenfalls
UEFA-) Klubwettbewerben unberührt.
“C”- Kriterium – “EMPFEHLUNG”
Ein “C”-Kriterium ist eine reine Empfehlung. Folglich ist der Lizenzbewerber nicht
verpflichtet, ein solches Kriterium zu erfüllen. Es ist jedoch festzuhalten, dass einige
dieser Kriterien zu einem späteren Zeitpunkt zu verpflichtenden Vorschriften
werden können.

http://www.bundesliga.at/index.php?id=46719 (seite 4)

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Das ist so lächerlich und mal wieder typisch Bundesliga.

Nein, das passt schon. Die Bulli wird schrittweise jede Saison die Infrastruktur Auflagen erhöhen. Das Wissen die Vereine ja auch, es macht ja auch keinen Sinn die Auflagen schlagartig so zu erhöhen das nur mehr 5-6 Vereine mithalten können. Aber wichtig ist es keinen Schritt zurück mehr.

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My rule is never to look at anything on the Internet.

Nein, das passt schon. Die Bulli wird schrittweise jede Saison die Infrastruktur Auflagen erhöhen. Das Wissen die Vereine ja auch, es macht ja auch keinen Sinn die Auflagen schlagartig so zu erhöhen das nur mehr 5-6 Vereine mithalten können. Aber wichtig ist es keinen Schritt zurück mehr.

Wenn man das plant, könnte man aber die folgenden Schritte aber auch schon festlegen. Würde wohl auch Planungssicherheit geben, wenn die Vereine wissen, wo sie am Ende sein müssen. Nicht, dass dann einer ausbaut und dann muss er ein Jahr später wieder ausbauen, weil er auf einmal wieder zu wenig hat.

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Konteradmiral a.D.

ich glaube nicht, dass man so schnell plant, die 4.000 plätze zum A-kriterium zu machen.

viel mehr denke ich, die Bundesliga hofft darauf, dass sich vereine wie Neustadt und Grödig (die wohl gegen eine erhebung zum A-kriterium wären) mittelfristig verabschieden und durch Innsbruck, LASK, St. Pölten ersetzt werden. die würden die anforderungen locker erfüllen und womöglich könnte man dann die anforderungen noch einmal heben - denn wer soll dagegen sein, wenn eh jeder verein locker darüber liegt? damit hätte man die Bundesliga dann quasi gegen ungebetene gäste abgeschottet, zumal die übergangsregelung fällt.

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Wenn man das plant, könnte man aber die folgenden Schritte aber auch schon festlegen. Würde wohl auch Planungssicherheit geben, wenn die Vereine wissen, wo sie am Ende sein müssen. Nicht, dass dann einer ausbaut und dann muss er ein Jahr später wieder ausbauen, weil er auf einmal wieder zu wenig hat.

Ich denke das genau das auch passiert. Bei den A B C Kriterien sieht man es ja auch, Kriterium C ist eine Empfehlung die wahrscheinlich in den nächsten Jahren eine Verpflichtung wird.

Die kennen sich ja alle, die reden Miteinander, und es ist ihm Interesse der gesamten Liga das es schrittweise Verbesserungen gibt.

ich glaube nicht, dass man so schnell plant, die 4.000 plätze zum A-kriterium zu machen.

viel mehr denke ich, die Bundesliga hofft darauf, dass sich vereine wie Neustadt und Grödig (die wohl gegen eine erhebung zum A-kriterium wären) mittelfristig verabschieden und durch Innsbruck, LASK, St. Pölten ersetzt werden. die würden die anforderungen locker erfüllen und womöglich könnte man dann die anforderungen noch einmal heben - denn wer soll dagegen sein, wenn eh jeder verein locker darüber liegt? damit hätte man die Bundesliga dann quasi gegen ungebetene gäste abgeschottet, zumal die übergangsregelung fällt.

Das die Übergangsregelung fällst ist der wichtigste Punkt dabei.

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ich glaube nicht, dass man so schnell plant, die 4.000 plätze zum A-kriterium zu machen.

viel mehr denke ich, die Bundesliga hofft darauf, dass sich vereine wie Neustadt und Grödig (die wohl gegen eine erhebung zum A-kriterium wären) mittelfristig verabschieden und durch Innsbruck, LASK, St. Pölten ersetzt werden. die würden die anforderungen locker erfüllen und womöglich könnte man dann die anforderungen noch einmal heben - denn wer soll dagegen sein, wenn eh jeder verein locker darüber liegt? damit hätte man die Bundesliga dann quasi gegen ungebetene gäste abgeschottet, zumal die übergangsregelung fällt.

Gut, wenn man einstimmig beschließen muss, dann ist es verständlich, wenn man nicht gleich einen Fahrplan vorgibt. Aber ansonsten wäre es wohl sinnvoll, wenn man sagt im Jahr 2015 muss man X haben, bis 2018 dann XY und das große Ziel ist 2024 XYZ. Dann kann jeder Verein selbst sinnvoll entscheiden, ob er mehrere Schritte macht oder einen großen.

Auf das Rausfallen von "uninteressanten" Vereinen, die irgendwelche Dinge nur gerade so erfüllen, halte ich für gewagt.

Ich denke das genau das auch passiert. Bei den A B C Kriterien sieht man es ja auch, Kriterium C ist eine Empfehlung die wahrscheinlich in den nächsten Jahren eine Verpflichtung wird.

Wahrscheinlich ist halt sehr vage, konkreter wäre wenn man sagt: Aktuell ist es eine Empfehlung, aber bis 2025 soll das ein A-Kriterium werden. Entscheid selbst, ob du es gleich machst oder dann mal bis 2023 schaust, ob du überhaupt noch da oben bist.

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RIP Kentaro Miura
Im Rahmen der Lizenzentscheidungen im Frühjahr 2014 wurden – auf Grund noch nicht (gänzlich) erfüllter Stadionkriterien, welche im Dezember 2013 für die Saison 2014/15 beschlossen wurden und mit 1. Juli 2014 in Kraft treten – vom Lizenzausschuss (Senat 5) Infrastruktur-Auflagen erteilt. Für diese Auflagen galt gemäß Senat 5-Beschluss eine Frist bis 30. Juni 2014 und es betraf folgende acht Klubs bzw. Stadien:
- SV Scholz Grödig (Untersbergarena/Medieneinrichtungen - siehe Bild oben)
- SC Wiener Neustadt (Stadion Wiener Neustadt/Flutlicht)
- FC Admira Wacker Mödling (BSFZ-Arena Südstadt/Flutlicht)
- CASHPOINT SCR Altach (CASHPOINT-Arena/Flutlicht)
- SC Austria Lustenau (Reichshofstadion/Flutlicht, Medieneinrichtungen)
- SV Horn (Infrastruktur-Auflage betr. Waldviertler Volksbank Arena/Sitzplatz-Art)
- TSV Hartberg (Infrastruktur-Auflage betr. Stadion Hartberg/Zugang, Pressetribüne)
- Kapfenberger SV 1919 (Franz Fekete Stadion/Flutlicht)
FC Admira Wacker Mödling, CASHPOINT SCR Altach, SC Wiener Neustadt, SV Horn, Kapfenberger SV 1919 und TSV Hartberg haben fristgemäß die Erfüllung der jeweiligen Infrastruktur-Auflagen nachgewiesen. Bei den Klubs SV Scholz Grödig und SC Austria Lustenau war dies bis zum Ende der gestrigen Frist noch nicht vollständig der Fall und es wurde von den betreffenden Klubs bis dato auch kein bestimmungsgemäßes Ausweichstadion genannt. In Folge dessen wird der Senat 5 über die Konsequenzen der nicht (fristgemäßen) Erfüllung dieser Auflagen – insbesondere hinsichtlich der ersten Heimspiele der beiden Klubs (SV Scholz Grödig am 27.07., SC Austria Lustenau am 18.07.) – umgehend entscheiden. Über das Ergebnis der Senat 5-Entscheidungen wird informiert.

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