Urlaubsplanung - Recht Arbeitgeber


thomas1982

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Bester Mann im Team

Hello,

kann mir vl. wer weiterhelfen!

ich würde gerne mit meiner Gatting + 2 Kindern die ersten 2 Septemberwochen in den Urlaubfliegen!

haben ein super Angebot bekommen wo wir für ein Kind die Hälfte und 1 Kind gar nichts zahlen!

Angebot ist gültig bis 28.02.

in meiner Firma wars überhaupt kein Problem aber beim meiner Gattin. Sie hat mit ihrer Chefin wegen den 2 Wochen gesprochen und diese meinte, vor dem 15.03 kann sie keinem einen Sommerurlaub zusagen!

bin grad auf 180 sollten wir dieses Angebot nicht wahrnehmen können!

LG

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Hello,

kann mir vl. wer weiterhelfen!

ich würde gerne mit meiner Gatting + 2 Kindern die ersten 2 Septemberwochen in den Urlaubfliegen!

haben ein super Angebot bekommen wo wir für ein Kind die Hälfte und 1 Kind gar nichts zahlen!

Angebot ist gültig bis 28.02.

in meiner Firma wars überhaupt kein Problem aber beim meiner Gattin. Sie hat mit ihrer Chefin wegen den 2 Wochen gesprochen und diese meinte, vor dem 15.03 kann sie keinem einen Sommerurlaub zusagen!

bin grad auf 180 sollten wir dieses Angebot nicht wahrnehmen können!

LG

das ist tatsächlich eine gute frage! ich war zum glück noch nicht in der situation da unser chef der meinung ist wir sollen uns das ausmachen er bewilligt alles - funtkionieren muss das gschäft!

hab aber schon bei vielen gehört das es wegen der urlaube oft "kompliziert" wird in da firma!

event arbeiterkammer??

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Ich bin /root, ich darf das!

Arbeiterkammer nachfragen ob das rechtlich überhaupt möglich ist (denke aber schon)

Mit dem Betriebsrat quatschen

Unterm Strich: Keine gute Situation!

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Bester Mann im Team

betreibsrat usw. ist dann schon heavy, weil man annehmen kann, die weitere arbeitsbeziehung ist zum scheitern verurteilt!

ich hoffe nochmals reden und auf die EUR summe hinweisen bringt was!

bearbeitet von thomas1982

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#27 Branko Boskovic

Ein Arbeitgeber darf im Normall schon einen Urlaub verweigern. Können ja begründen, dass es zu der Zeit eine Urlaubssperre gibt, wegen irgendwelcher betrieblicher Gründe.

Kann ich in den Urlaub gehen wann ich will?

Nein. Urlaub muss immer zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er Ihnen nicht mehr gestrichen werden – außer die Firma hat ganz wichtige wirtschaftliche Gründe, z.B. einen Betriebsnotstand. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die bereits getätigten Kosten übernehmen (z.B. Stornogebühren).

http://wien.arbeiterkammer.at/online/so-viel-urlaub-bekommen-sie-917.html#E394647

Wenn es im Betrieb üblich ich, dass erst im März der Urlaubsplan eingeteilt wird, dann wird man wohl darauf hoffen müssen, dass man hier einen Kulanzweg findet. Normal sind die Firmen aber eh froh, dass es Leute gibt die vor oder nach Juli/August in Urlaub gehen wollen. Wenn der Chef kein Orsch ist, dann wird man sich da ja hoffentlich einigen können, auch wenn es nicht der Norm entspricht.

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Ich bin /root, ich darf das!

Der Betriebsrat ist pro Arbeitnehmer. Wo kommen wir denn da hin, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Betriebsrat gehen will, weil er Angst hat.

Nochmal drüber reden, wegen die paar Tage, das wird schon klappen.

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für leiwand, gegen oasch.

- noch einmal der chefin in die seele reden,

- wenn möglich mit dem zuständigen betriebsrat reden;

den weg einer klage gäbe es auch, bringt aber recht wenig, weil das urteil irgendwann kommt...

Was aber egal ist, wenn es einen BR gibt. Da kann man einseitig den Urlaubsantritt erklären, wenn der BR mit dem AG zu keinem Ergebnis gelangt, und der AG muss zwischen achter und sechster Woche vor dem geplanten Urlaubsantritt Klage beim ASG erheben, damit der AN den Urlaub nicht antreten darf.

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Fr33sp4m3r

betreibsrat usw. ist dann schon heavy, weil man annehmen kann, die weitere arbeitsbeziehung ist zum scheitern verurteilt!

immer noch angenehmer und konstruktiver als klagen, wo du das resultat (das urteil) erst viel später kriegst, vllt sogar erst nach dem geplanten urlaub.

Was aber egal ist, wenn es einen BR gibt. Da kann man einseitig den Urlaubsantritt erklären, wenn der BR mit dem AG zu keinem Ergebnis gelangt

das ist korrekt, soweit wollte ichs aber gar nicht ausführen, weil ich davon ausgegangen wäre, dass der br seiner frau ihn genauer über das prozedere aufgeklärt hätte.

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HASTA LA VICTORIA SIEMPRE!

Der Betriebsrat ist pro Arbeitnehmer. Wo kommen wir denn da hin, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Betriebsrat gehen will, weil er Angst hat.

Ist leider oft genug genau umgekehrt.... z.B. bei mir...

Aber ich vermute, dass dir der Arbeitgeber nicht unbedingt so früh einen längeren Urlaub geben MUSS.

bearbeitet von floschwarzweiß

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Wacker Innsbruck Anhänger

Ein Betriebsrat ist weder pro AN noch pro AG. Ein Betriebsrat sollte ein Organ das zwischen beiden Parteien vermitteln und den besten Kompromiss finden sollte. Selbst wenn es in seinen Fall üblich ist, dass der Urlaubsplan erst um den 15.(?) März herum steht, so sollte die Chefin zumindest die gebuchten Wochen schonmal fixieren und ggf. schonmal den Rest darüber informieren das an diesen zwei Wochen schon jemand Urlaub gebucht hat. Immerhin seid ihr ja früh genug dran!

bearbeitet von TT-Leser

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