dashcam - was ist erlaubt? wer hat eine?....


John_McClane

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Rapid muss immer.

google-street-view-car.jpg

oder wie?

Eine normale dashcam sieht nur in eine Richtung. Dazu kann die Kamera wohl kaum durchlaufen... das Auto steht schon mal 13 Stunden.

Keine Ahnung wieviel Speicher 13 Stunden mit mind. 720p benötigen aber wenig ist das nicht. Akku ist da wohl auch so eine Sache.

Gibt aber auch Blackboxen mit Bewegungssensor.

Ja so in etwa! :finger:

Man kann die Cam sicher auch an die Batterie hängen, wird Scher nicht dadurch leergesaugt. Und ich glaube kaum, dass 24std ein Problem auf einer 32gb Karte sein können.

Ist sicher von Vorteil eine Cam zu besitzen. Sollte mal etwas sein.

bearbeitet von SmokinAces

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hold your colour

Und ich glaube kaum, dass 24std ein Problem auf einer 32gb Karte sein können.

Ist sicher von Vorteil eine Cam zu besitzen. Sollte mal etwas sein.

Das kommt schlicht und ergreifend auf die Aufnahmequali an, also zB. wieviel MB/Sek. geschrieben werden.

I weiß nur von meiner Actioncam, die natürlich bessere Bilder macht, da sind die 16 GB nach 2 Stunden voll...

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Yippie-Ya-Yeah Schweinebacke

Ja so in etwa! :finger:

Man kann die Cam sicher auch an die Batterie hängen, wird Scher nicht dadurch leergesaugt. Und ich glaube kaum, dass 24std ein Problem auf einer 32gb Karte sein können.

Ist sicher von Vorteil eine Cam zu besitzen. Sollte mal etwas sein.

Aber gegen Vandalismus kann man wohl dennoch schwer vorgehen.

Die Kamera zeigt immer nur in eine Richtung. Da müsstest immer hoffen dass des Gsindl auch von dieser Richtung kommt UND auf dieser Seite das Fahrzeug beschädigt.

Aja und:

Durchschnitts-Aufnahmezeiten für eine 32GB SD-Karte: 1080p (30 fps): 4h 21m - 960p (30 fps): 5h 26m - 720p (60 fps): 4h 21 - 720p (30 fps): 8h 09m - WVGA (60 fps): 8h 09m

bearbeitet von John McClane

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Die Kamera zeigt immer nur in eine Richtung. Da müsstest immer hoffen dass des Gsindl auch von dieser Richtung kommt UND auf dieser Seite das Fahrzeug beschädigt.

und es müsste der akt der beschädigung auch oben sein oder zumindest ein klar erkennbarer hinweis darauf. ansonsten hast du nur den beweis, welche personen in der nähe deines autos waren, das bringt natürlich gar nichts.

zudem ist der halter eines zugelassenen fahrzeugs sehr schnell auszuheben, aber eine personenfahndung aufgrund von kamerabildern ist da schon deutlich komplexer.

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Rapid muss immer.

naja.. es liegt im ermessen des richters, ob der das video als beweis heranführt oder nicht.

für die tätersuche ist das video jedoch erlaubt - dann kommt´s zur anzeige - dann vor gericht - denke der täter hat dann noch weniger chancen..

im grunde finde ich solche cams schon ganz okay, fühlt man sich auch etwas sicherer denke ich, wenn wirklich mal etwas passiert, überhaupt im ausland.

bearbeitet von SmokinAces

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hold your colour

, fühlt man sich auch etwas sicherer denke ich, wenn wirklich mal etwas passiert, überhaupt im ausland.

Genau, dort fühlt man sich sicherer, wenn noch a Kamera schön ersichtlich im Auto rausäugelt und drauft wartet inkl. dem Auto gestohlen zu werden :p

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Rapid muss immer.

Genau, dort fühlt man sich sicherer, wenn noch a Kamera schön ersichtlich im Auto rausäugelt und drauft wartet inkl. dem Auto gestohlen zu werden :p

gut, meine auch einen unfall, so wie in den gezeigten videos.

und, ja, wenn das auto gestohlen wird, kannst nur auf ein gps signal hoffen das sich verfolgen lässt - mir leider schon passiert - ohne gps signal :(

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Junior Vizepräsident

Ist zwar nett aber bringt dir vor Gericht nichts da du ja Material ohne Zustimmung des anderen aufnimmst - quelle: polizist

Pauschal kann man das so nicht sagen. Es kann sich allerdings sehr in die Länge ziehen und ob das dann was bringt, ist wieder eine andere Frage.

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KRISCH RAUS!

macht doch jede überwachungskamera oder?

Wenn du eine Überwachungskamera installierst, dann muss es für alle offensichtlich und angeschrieben sein. Weiters darf es auch nur zB dein Grundstück filmen, theoretisch nicht darüber hinaus filmen UND du musst sie offiziell anmelden.

1. Müssen private Videoüberwachungsanlagen der DSK gemeldet werden?

Wenn eine Überwachungsanlage Bilddaten aufzeichnet, liegt eine meldepflichtige Datenanwendung vor, da die Daten identifizierbarer Personen verarbeitet (d.h.ermittelt, gespeichert und möglicherweise auch z.B. an Polizeibehörden übermittelt) werden

6. Ist der Betrieb einer Überwachungsanlage ohne Meldung strafbar?

Ja, es ist strafbar, eine Datenanwendung durchzuführen (= in Betrieb zu nehmen), ohne die Meldepflicht erfüllt zu haben. Dies stellt eine Verwaltungsübertretung (§ 52 Abs. 2 Z 1 DSG 2000) dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu 10 000 Euro geahndet wird.

bearbeitet von HUJILU

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  • 1 month later...
Rapid muss immer.

Wenn du eine Überwachungskamera installierst, dann muss es für alle offensichtlich und angeschrieben sein. Weiters darf es auch nur zB dein Grundstück filmen, theoretisch nicht darüber hinaus filmen UND du musst sie offiziell anmelden.

[/size][/font][/color]

hier eine meinung von jemanden, der schon öfters damit erfahrung gemacht hat.

Rechtlich befinden wir uns Österreich in einer Grauzone. Eine Videoaufzeichnung für Private zwecke ist selbstverständlich erlaubt.

Verwendung der Aufnahmen zur Aufklärung eines unfalls bei der Polizei und beim Gericht war bist jetzt absolut kein Problem und wird als beweis auch jedes mal anerkannt.

Für eine fest installiere Überwachungskamera (das ist eine Carcam nicht weil sie ja immer ihren Standort ändert) sollte man sich theoretisch allerdings eine Genehmigung von der Datenschutzkommision holen und das Videometerial muss jede 48 überschrieben werden und darf nur im falle eines Vorfalls aufgehoben werden.

hat jemand von euch schon eine carcam? gibt´s empfehlungen?

ich finde die hier sehr interessant: http://www.amazon.de/gp/product/B005MYM65Q/ref=ox_sc_sfl_title_2?ie=UTF8&smid=A3JWKAKR8XB7XF

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