Arbeitsvertrag, Dienstzettel?


Tommyboy

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Im ASB-Olymp

Hallo vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?

Bin seit letzte Woche in einer Firma "angestellt". Bislang habe ich allerdings noch keinen Arbeitsvertrag vorgesetzt bekommen, den ich unterschreiben müsste, noch einen Dienstzettel ausgehändigt bekommen.

Jetzt habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber keine Kopie des Arbeitsvertrag aushändigen muss, allerdingds einen Dienstzettel.

Heute habe ich in der Firma den Zuständigen darauf angesprochen, der gemeinsam mit einigen anderen das Thema heruntergespielt und belustigt hat. Die einen haben gemeint, dass man den erst nach 3 Monaten oder so ausgehändigt bekommt und der Zuständige selber meinte überhaupt, dass dieser ausgehändigt wird, wenn er das macht. Wann er das machen möchte, hat er jedoch nicht zum Ausdruck gebracht.

Jetzt ist bereits Ende des Monat und ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern irgendwann eine Kontonummer angegeben zu haben. Wird also lustig, wie ich das Geld bekomme. Anscheinend muss ich diesem auch beim 1. Gehalt schon nachrennen, was ich ganz toll finde.

Vor allem muss ich nicht verpflichtend für den Dienstgeber sowieso einen Arbeitsvertrag unterschreiben? Der Zuständige meinte nur einen Vertrag gibts bei uns nicht?

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Mal abgesehen von den Ganzen Formalitäten kümmert man sich hier relativ wenig um neue Mitarbeiter. Eine richtige Einschulung Fehlanzeige! Wenn ich was wissen möchte, solle ich fragen hat es geheißen, was ich immer mache, bis ich allerdings oft eine Antwort bekomme ist ein Jahr vergangen :D

EDIT: Bitte in den darüberliegenden Thread verschieben!

bearbeitet von Tommyboy

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Die Hilfe für den ASB-Alltag

spannende geschichte irgendwie :)

vorallem ohne arbeitsvertrag bzw. dienstzettel ist das gehalt ja auch nur mündlich festegelegt worden?

heute ist der 31. ich würd mal nach deinem geld fragen. immerhin nehme ich an, dass du ebenso rechnungen zu zahlen hast. wenn dir das alles a bisserl komisch vorkommt, setzt halt eine frist. sag du hättest gerne bis xx. sep. eine schriftliche vereinbarung.

einstiege in arbeitsstellen können so und so sein. am ersten tag eine umfangreiche SAP einschulung bekommen. nach der 3h stunde bin ich rausgerückt, dass ich diese eigentlich nicht nötig hätte und ob ich ihm was erklären soll. ist zwar kein optimaler einstieg, aber sein deppertes gesicht war es wert.

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für leiwand, gegen oasch.

1) Ein Arbeitsvertrag bedarf keiner Schriftform. In deinem Fall ist der schon konkludent abgeschlossen worden.

2) Gem § 2 AVRAG ist der Arbeitgeber verpflichtet unverzüglich nach Beginn der Tätigkeit dir einen Dienstzettel auszuhändigen, wo von Gesetzeswegen folgendes drinnen stehen muss:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers,
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers,
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  • bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des Arbeitsverhältnisses,
  • Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin,
  • gewöhnlicher Arbeits(Einsatz)ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits(Einsatz)orte,
  • allfällige Einstufung in ein generelles Schema,
  • vorgesehene Verwendung,
  • Anfangsbezug (Grundgehalt, -lohn, weitere Entgeltbestandteile wie zB Sonderzahlungen), Fälligkeit des Entgelts,
  • Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes,
  • vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers, sofern es sich nicht um Arbeitsverhältnisse handelt, auf die das Hausbesorgergesetz, BGBl. Nr. 16/1970, anzuwenden ist, und
  • Bezeichnung der auf den Arbeitsvertrag allenfalls anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung (Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif, festgesetzte Lehrlingsentschädigung, Betriebsvereinbarung) und Hinweis auf den Raum im Betrieb, in dem diese zur Einsichtnahme aufliegen,
  • Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse) des Arbeitnehmers oder für Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl. Nr. 414/ 1972, unterliegen, Name und Anschrift der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

Du kannst deinem neuen Arbeitgeber eine Frist setzen, bis zu der er dir diese Angaben in Form eines Dienstzettels aushändigen muss. Ultimativ bleibt dir nur die Möglichkeit über das Arbeits- und Sozialgericht.

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ASB-Messias

arbeiterkammer anrufen, die beraten dich besser am telefon als wir alle hier. verlang mal eine kopie deiner anmeldung bei der sozialversicherung, weil wenn sie das auch nicht gemacht haben bist du nicht versichert, also würd ich mich rasch darum kümmern.

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Im ASB-Olymp

Den Gehaltszettel für die ersten zwei Wochen hab ich wenigstens heute noch bekommen, aber ob das die SV 100% bestätigt bin ich mir immer noch nicht sicher.

Das mit dem Dienstzettel werde ich Montag auf jeden Fall nochmals ansprechen, lass mir da nicht auf der Nase herumtanzen.

Einschulung gab's auch bis jetzt kaum. Krieg 100 Anfragen am Tag und kenn mich Nüsse aus xD Wenn ich dann was fragen will, heißt es wenn ich Zeit habe oder krieg pro Tag 1 Antwort wennn ich Glück hab und wenn ich dann aus Langeweile im ASB oder Facebook bin, ist es auch nicht recht xD

Auf jeden Fall danke für die Antworten werde da jetzt nächste Woche Druck machen bzgl. Dienstzettel!

bearbeitet von Tommyboy

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Thx ja wollte ich eh machen. Reicht das wenn man einfach anruft und nachfragt?

DAs kann ich dir für Wien net beantworten. Ich habe in Kärnten es einmal versucht und wurde auf den Datenschutz verwiesen- musste also selber bei der GKK erscheinen. Dafür kriegst auch dort eine Bestätigung deines Amtsweges- der Arbeitgeber muss dich während der Dienstzeit dafür hingehen lassen.

Bei mir entpuppte sich mein Verdacht damals übrigens als Volltreffer: Ich war in der tat schon über einen Monat angestellt und NICHT bei der GKK angemeldet, also Schwarzarbeiter wider Willen. Mein damaliger Chef hat eine Strafe bekommen. Ich selber war trotz der gschicht noch über ein Jahr bei der Firma- die dienstzeiten waren für das studium halt praktisch.

Ich war damals übrigens Einkäufer für einen Gastronomiebetrieb.

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Fly like an airliner

1) Ein Arbeitsvertrag bedarf keiner Schriftform. In deinem Fall ist der schon konkludent abgeschlossen worden.

2) Gem § 2 AVRAG ist der Arbeitgeber verpflichtet unverzüglich nach Beginn der Tätigkeit dir einen Dienstzettel auszuhändigen, wo von Gesetzeswegen folgendes drinnen stehen muss:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers,
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers,
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  • bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des Arbeitsverhältnisses,
  • Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin,
  • gewöhnlicher Arbeits(Einsatz)ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits(Einsatz)orte,
  • allfällige Einstufung in ein generelles Schema,
  • vorgesehene Verwendung,
  • Anfangsbezug (Grundgehalt, -lohn, weitere Entgeltbestandteile wie zB Sonderzahlungen), Fälligkeit des Entgelts,
  • Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes,
  • vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers, sofern es sich nicht um Arbeitsverhältnisse handelt, auf die das Hausbesorgergesetz, BGBl. Nr. 16/1970, anzuwenden ist, und
  • Bezeichnung der auf den Arbeitsvertrag allenfalls anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung (Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif, festgesetzte Lehrlingsentschädigung, Betriebsvereinbarung) und Hinweis auf den Raum im Betrieb, in dem diese zur Einsichtnahme aufliegen,
  • Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse) des Arbeitnehmers oder für Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl. Nr. 414/ 1972, unterliegen, Name und Anschrift der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

Du kannst deinem neuen Arbeitgeber eine Frist setzen, bis zu der er dir diese Angaben in Form eines Dienstzettels aushändigen muss. Ultimativ bleibt dir nur die Möglichkeit über das Arbeits- und Sozialgericht.

Was ist wenn man weder Vertrag noch Dienstzettel hat v.a. hinsichtlich Kündigungsfrist des DNehmers?

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