Fanszene Hütteldorf


Dexta

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Fussballliebhaber
Kitz3006 schrieb vor 2 Minuten:

Schaut aber auf einem Screenshot in meinen Augen klarer aus als am Video wo er gleich danach immer wieder beide Arme hebt. Ist jedenfalls (wie der Platzsturm selbst) absolut zu verurteilen. 

Mit Sicherheit zu verurteilen, ich glaub ja sogar, dass der Typ das rein aus provokativer Natur Richtung Austria Sektor zeigt.

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Im ASB-Olymp
Turbotraktor schrieb vor 1 Minute:

Deshalb hab ich im RIS nix gefunden. Dachte, das liegt noch beim LG Ried. Für mich würde hier ja „nullum crimen sine lege“ greifen, deswegen würde mich der Schriftsatz dazu interessieren und gegen welches Gesetz hier genau verstoßen wurde.

Woraus lests ihr, dass es sich da um eine strafrechtliche Verurteilung handelt? Soweit ich das sehe ging es um eine Schmerzengeldforderung und somit um ein zivilrechtliches Verfahren. Insofern verstehe ich auch die große Aufregung nicht.

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Posting-Maschine
rostiger nagel schrieb vor 8 Minuten:

Woraus lests ihr, dass es sich da um eine strafrechtliche Verurteilung handelt? Soweit ich das sehe ging es um eine Schmerzengeldforderung und somit um ein zivilrechtliches Verfahren. Insofern verstehe ich auch die große Aufregung nicht.

Das Legalitätsprinzip gilt auch fürs Zivilrecht :)

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Wien nur du allein!
Turbotraktor schrieb vor 13 Minuten:

Deshalb hab ich im RIS nix gefunden. Dachte, das liegt noch beim LG Ried. Für mich würde hier ja „nullum crimen sine lege“ greifen, deswegen würde mich der Schriftsatz dazu interessieren und gegen welches Gesetz hier genau verstoßen wurde.

http://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/raufhandel-nach-einem-fussballspiel/

Dort ist auch ein Link zum Volltext im RIS

rostiger nagel schrieb vor 10 Minuten:

Woraus lests ihr, dass es sich da um eine strafrechtliche Verurteilung handelt? Soweit ich das sehe ging es um eine Schmerzengeldforderung und somit um ein zivilrechtliches Verfahren. Insofern verstehe ich auch die große Aufregung nicht.

Ja, geht um zivilrechtliche Ansprüche. Finde das Urteil dennoch überschießend.

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Im ASB-Olymp
Turbotraktor schrieb vor 5 Minuten:

Das Legalitätsprinzip gilt auch fürs Zivilrecht :)

Hat aber mit dem Grundsatz nullum crimen sine lege nichts zu tun.

Und es macht auch einen gravierenden Unterschied, weil es im Zivilprozess keine Unschuldsvermutung gibt. Daher machen Vergleiche mit dem Landfriedensbruch-Paragraph auch keinen Sinn (nicht auf deinen Beitrag bezogen). 

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Bester Mann im Team
derfalke35 schrieb vor 28 Minuten:

Mit Sicherheit zu verurteilen, ich glaub ja sogar, dass der Typ das rein aus provokativer Natur Richtung Austria Sektor zeigt.

Also ist es nur halb so schlimm, wenn einen Hitlergruß rein aus provokativer Natur zeigt?

grubi87 schrieb vor 2 Minuten:

Ok also das Thema Hitlergruss kann man mMn nie anhand eines Standbildes beurteilen, sonst hättest bei vielen Situationen, in Stadien weltweit, angebliche Nazis. 

Schau dir das Video an :-)

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Superstar
schleicha schrieb vor 2 Stunden:

Wurde auch schon in Channel 7 diskutiert. Ich bekomme da massives Bauchweh bei solchen Urteilen, denn schlussendlich mag es hie und da gerechtfertigt wirken. Am Ende des Tages ist aber ziemlich willkürlich bestimmbar ab wann die Polizei "ein gemeinsames Vergehen" empfindet. 

Dieses Urteil wird - da bin ich mir sicher - weit über die Grenzen des Fußballs hinaus noch kontrovers werden. 

Ein sehr bedenklicher Weg welcher hier beschritten wird. Zumindest sehe ich das so.

Sehe ich genauso, nur sind solche gesetze leider nicht aufzuhalten. Beispiel: in australien trat 2017 ein gesetz in kraft( fûr den "kampf" gegen die biker"gangs"),dass man verhaftet und verurteilt wird wenn man sich in einer gruppe (2oder mehr personen) aufhàlt wo ein einziger eine vorstrafe hat. In dem beitrag wurde einer gezeigt der zu hause eine grillparty feierte und sein schwager war auch dabei(hatte eine vorstrafe),kurz darauf wurde er verhaftet wegen beteiligung an einer kriminellen vereinigung.ohne chance auf eine rechtfertigung hat der 8monate gesessen^^

egal ob gangs, ultras oder was auch immer.jeder pfurz wird genau dafûr verwendet um solche gesetze durchzudrûcken. Versammlungsgesetz, neues datenschutzgesetz usw.. Wir entwickeln uns mehr und mehr zum ûberwachungstaat, man darf sich aber nicht aufregen, denn der gro7teil unserer gesellschaft will es so

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My rule is never to look at anything on the Internet.
AlexR schrieb Gerade eben:

Zum Fall Ried: selbst Schuld, wer mit bestimmten Gruppen unterwegs ist. Wäre ja nicht so, dass man auf gegnerische Fans zulaufen muss. Ist ja eine freie Entscheidung jedes einzelnen...

Also selber Schuld, wenn die Anreise zum und der Eintritt ins Stadion länger dauert, wenn man mit bestimmten Gruppen unterwegs ist?

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V.I.P.
Silva schrieb vor 5 Minuten:

Also selber Schuld, wenn die Anreise zum und der Eintritt ins Stadion länger dauert, wenn man mit bestimmten Gruppen unterwegs ist?

Gibt halt Unterschiede zwischen Leute attackieren und friedlich zum Sektor spazieren; sollte jedem klar sein. Man kann aber auch irgendwelche Dinge vergleichen...an allem Leid der Fans ist nicht nur die Polizei bzw Justiz schuld, sondern auch teilweise der Fan, der glaubt alles tun zu dürfen. Deshalb sollte man jeden Fall einzeln betrachten, was einige nicht können und andere sehr wohl.

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My rule is never to look at anything on the Internet.
AlexR schrieb vor 5 Minuten:

Gibt halt Unterschiede zwischen Leute attackieren und friedlich zum Sektor spazieren; sollte jedem klar sein.

Natürlich, aber die Innsbrucker Fanszene hat sicher schon auch ihre Vorfälle geliefert und sicher genug Einzelpersonen, die eine erhöhte Aufmerksamkeit der Polizei rechtfertigen. Jeder im Umfeld ist dann halt selbst Schuld.

Dass die aktuelle Person wohl deutlich mehr selbst schuld daran ist, als der 0815 Innsbrucker, ist auf jeden Fall so. Dennoch darf er für den Fehler eines anderen bezahlen. Mir fällt es schwer da SSKM zu schreiben.

Edit: Ich bin weit weg die Polizei für alles verantwortlich zu machen. Vor allem weil das wenig mit der Polizei zu tun hat, auch wenn ein Polizist klagt.

bearbeitet von Silva

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