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ASB-Legende
steirerbua schrieb vor 3 Minuten:

Lol der war gut. Lass mich raten du warst noch nie vor gericht richtig?

(is net bös gemeint "im grunde ja extrem positiv das du noch nie vor gericht warst aber gaub mir solltest einmal vor gericht stehen wirst du sehr schnell herausfinden das grundsätzliches wie recht oder prinzipien dort absolut NULL bedeutung haben.

Ich kann dir noch eine geschichte erzählen (auch schon 15 jahre her) Ich schoß (war wirklich ein versehen) jemanden mitten in einem lokal mit einer gaspistole ins gesicht (eigentlich wollte ich ihn nur bedrohen). War rein meine Schuld (wenn auch nicht gewollt) resultat ER wäre in den knast gegangen wenn ich nicht vor gericht darauf verzichtet hätte.

Laut gericht handelte ich in berechtigter notwehr (und das war es auf keinen fall wenn ich ehrlich bin) da ich das glück hatte das ich eine (absolut nicht ernst gemeinte todesdrohung geschrieben im vollsuff) von ihm auf meinem handy hatte.dann

hab paar Anwälte in der Familie aber selbst war ich noch nie vor Gericht . aber interessante Geschichte ;)

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V.I.P.
Lol der war gut. Lass mich raten du warst noch nie vor gericht richtig?

(is net bös gemeint "im grunde ja extrem positiv das du noch nie vor gericht warst aber gaub mir solltest einmal vor gericht stehen wirst du sehr schnell herausfinden das grundsätzliches wie recht oder prinzipien dort absolut NULL bedeutung haben.

Ich kann dir noch eine geschichte erzählen (auch schon 15 jahre her) Ich schoß (war wirklich ein versehen) jemanden mitten in einem lokal mit einer gaspistole ins gesicht (eigentlich wollte ich ihn nur bedrohen). War rein meine Schuld (wenn auch nicht gewollt) resultat ER wäre in den knast gegangen wenn ich nicht vor gericht darauf verzichtet hätte.

Laut gericht handelte ich in berechtigter notwehr (und das war es auf keinen fall wenn ich ehrlich bin) da ich das glück hatte das ich eine (absolut nicht ernst gemeinte todesdrohung geschrieben im vollsuff) von ihm auf meinem handy hatte.

 

so stimmt das sicher nicht. Notwehr ist es sicher nicht auf eine schriftliche Drohung, wenn sonst kein Gefahrenpotential da ist wie akute Bedrohung mit einer Waffe

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ASB-Legende
J.E schrieb Gerade eben:

so stimmt das sicher nicht. Notwehr ist es sicher nicht auf eine schriftliche Drohung, wenn sonst kein Gefahrenpotential da ist wie akute Bedrohung mit einer Waffe

Ich nehme mal an, wegen der schriftlichen Drohung hat das Gericht es als glaubwürdig betrachtet, dass es auch eine akute Bedrohung gab. 

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V.I.P.
sdfsdf schrieb vor 27 Minuten:

Es ging mir allgemein um gewisse Vorfälle (Affenlaute, Platzsturm nach dem Spiel, Holzhauser). Man hört immer wieder von verhängten HV/SV aber das wird selten klar offiziell kommuniziert. Ich glaube Rapid, dass sie Strafen verhängt haben. Im Sinne der Transparenz und Glaubwürdigkeit wäre vl eine offizielle Meldung förderlich.

Es hat vor nicht all zu langer Zeit eine Veröffentlichung der HV svs gegeben. Glaube aber nur in talk und Tore oder so also nicht schriftlich. Da war was von ~50 bei Rapid und ~100 bei Austria die Rede 

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Posting-Pate
sdfsdf schrieb vor 2 Minuten:

netter Stundensatz. Konntest du dir da keine Pauschale ausmachen?

Nicht bös sein aber das hört sich etwas komisch an. Notwehr muss doch zeitlich unmittelbar zur Bedrohung stattfinden.

Die wahrheit er hat seine langjährige freundin verlassen (die ich mochte) und deshalb schlief ich mit seiner neuen um das kaputt zu machen und die hat sich in mich verliebt, Klar gingen dann die emotionen hoch...

Daher kam von ihm die "todesdrohung" (der war einfach sauer und ich wusste das dies nicht ernst gemeint war)

am nächsten tag traf ich ihn in einem lokal. ein wort führte zum anderen und in meinem vollsuff (wie gesagt jung und dumm "heute würd ich niemals mehr eine "waffe" mitnehmen" riss ich die knarre raus und habe durchrepetiert,

Dabei löste sich ein schuß (laut gericht war das mein warnschuss schließlich wusste ich ja was ich sagen musste)

Der 2te schuß war dann in voller absicht auf sein gesicht (jetzt wars eh schon wurscht und ich wollte mir keine einfangen weil er mit erhobener faust auf mich zukam) laut gericht handelte ich zu diesem zeitpunkt in notwehr und natürlich panik da er meinen warnschuß ignorierte...

noch fragen zu unserem rechtsystem?

 

 

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steirerbua schrieb vor 2 Minuten:

Dabei löste sich ein schuß (laut gericht war das mein warnschuss schließlich wusste ich ja was ich sagen musste)

Der 2te schuß war dann in voller absicht auf sein gesicht (jetzt wars eh schon wurscht und ich wollte mir keine einfangen weil er mit erhobener faust auf mich zukam) laut gericht handelte ich zu diesem zeitpunkt in notwehr und natürlich panik da er meinen warnschuß ignorierte...

noch fragen zu unserem rechtsystem?

hört sich tatsächlich dubios an..

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Surft nur im ASB
J.E schrieb vor 9 Minuten:
steirerbua schrieb vor 16 Minuten:
Lol der war gut. Lass mich raten du warst noch nie vor gericht richtig?

(is net bös gemeint "im grunde ja extrem positiv das du noch nie vor gericht warst aber gaub mir solltest einmal vor gericht stehen wirst du sehr schnell herausfinden das grundsätzliches wie recht oder prinzipien dort absolut NULL bedeutung haben.

Ich kann dir noch eine geschichte erzählen (auch schon 15 jahre her) Ich schoß (war wirklich ein versehen) jemanden mitten in einem lokal mit einer gaspistole ins gesicht (eigentlich wollte ich ihn nur bedrohen). War rein meine Schuld (wenn auch nicht gewollt) resultat ER wäre in den knast gegangen wenn ich nicht vor gericht darauf verzichtet hätte.

Laut gericht handelte ich in berechtigter notwehr (und das war es auf keinen fall wenn ich ehrlich bin) da ich das glück hatte das ich eine (absolut nicht ernst gemeinte todesdrohung geschrieben im vollsuff) von ihm auf meinem handy hatte.

 
 

so stimmt das sicher nicht. Notwehr ist es sicher nicht auf eine schriftliche Drohung, wenn sonst kein Gefahrenpotential da ist wie akute Bedrohung mit einer Waffe

Kann schon stimmen. Die schriftliche Drohung in Zusammenspiel mit dem Zusammentreffen, kann unter gewissen Umständen eine Notwehr rechtfertigen. Meines Erachtens nach dürfen die beiden sich zum Beispiel zwischen den beiden Ereignissen nicht getroffen haben usw. Ist aber schon sehr OT.

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Bekennender Dr. House Fan
StepDoWn schrieb vor 8 Minuten:

Ich fühl mich grad leicht unsicher. Hat da grad wirklich jemand erzählt, dass er wem anderen aus Notwehr mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen hat? 

 

 

Oder hab ich das geträumt? :D 

Geh wieder schlafen. :D

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Posting-Pate
StepDoWn schrieb vor 10 Minuten:

Ich fühl mich grad leicht unsicher. Hat da grad wirklich jemand erzählt, dass er wem anderen aus Notwehr mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen hat? 

 

 

Oder hab ich das geträumt? :D 

Das war vor 15 jahren (und ja das war ich :facepalm: "net grad stolz drauf") Aber brauchst keine angst haben hab die gaspistole nie bei der polizei abgeholt (obwohl mir die sogar einen abholschein dafür in die hand gedrückt haben).

Die haben mich übrigens sogar noch heimgefahren da ich nochmal glück hatte und der typ mir vor dem polizei revier nochmals über den weg lief und damit meine geschichte (ich armer kleiner unschuldiger bub der todesangst hatte und natürlich nur deshalb die waffe mitgenommen habe untermauerte)

Aber wie gesagt logischer weise hab ich bei gericht zu seinen gunsten ausgesagt so das ihm auch nix passiert is.

 

 

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