Fanszene Hütteldorf


Dexta

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Workaholic

Aber wenn's euch doch so wurst ist, wieso gebt ihr dann euren unnötigen Senf dazu ab?

Wenns euch nicht interessiert und euch das Thema egal ist, wieso schreibt ihr dann? Wieso?

So egal kanns euch dann wohl doch net sein, sonst würdet ihr eure Freizeit mit etwas sinnvollem verbringen.

Warst nicht du derjenige der gemeint hat er klinkt sich jetzt aus? :busserl:

Urteil war so zu erwarten und hättens das Hirn vorher eingeschalten, bräuchtens jetzt nicht raunzen. sskm triffts ganz gut.

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Wien nur du allein!

ich wiederhole mich nochmals: muss der vorsatz (!) nicht bewiesen werden, damits für eine verurteilung reicht?

Du musst wissentlich an der Zusammenrottung teilnehmen, also dir sicher sein (nur für möglich halten reicht nicht), dass das Ziel eine Straftat ist.

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KRISCH RAUS!

14 Monate unbedingt heute + 12 Monate werden aus der aufgelösten Bedingten schlagend = 26 Monate!

Und allen Austrianer sei geraten sich mit der Schadenfreude hinter dem Berg zu verstecken, uns kann der Scheiss genauso treffen!

und zu recht!

wenn ich so dumm bin und auf unserer seite mitmachen wuerde -> bitte, gehoert mir.

btw: hinterm berg ist eh genug platz zu verstecken ;)

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ASB-Halbgott

nein, darum frag ich ja auch andauernd nach. blätter halt mal ein, zwei seiten zurück.

für mich als laien heißt das halt, dass man sich bei kommenden ausschreitungen auf diese harten urteile berufen will, nüm

Mir tut es nur in den Augen weh wenn Fachausdrücke regelrecht vergewaltigt werden. Nix schlimmes ;)

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Anfänger

Und da haben wir es ja! Hier ist klar warum der Landfriedensbruch einfach nur mehr lächerlich ist! Was können 48 dafür wenn 2 einen Mistkübel werfen? Sie waren "da" okay.... ja und?

Aus einem Fall vor dem OGH 2010:

OGH 11.02.2010, 12Os194/09k

Rechtssatz:

Bereits jede Teilnahme an einer auf die Begehung der in §274Abs1StGB genannte Straftaten abzielenden Zusammenrottung einer Menschenmenge verwirklicht den Grundtatbestand des Landfriedensbruchs, ohne dass es darauf ankommt, ob der einzelne Teilnehmer selbst Gewalttaten begangen hat.

Ob gerecht oder nicht, dadurch wären die Urteile der 1. Instanz durch die Judikatur des Obersten Gerichtshofs gedeckt. Strafausmaß is dann wieder eine andere Geschichte

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ei - klar

Du musst wissentlich an der Zusammenrottung teilnehmen, also dir sicher sein (nur für möglich halten reicht nicht), dass das Ziel eine Straftat ist.

ok, danke

dann gilt für diese jungs halt das, was ich dieganze zeit aus dem rapelisberger rauszukriegen versuch

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Tiagra 80WA

Ja, dass ist mir schon bewusst, ich versuche nur hier seit ewigkeiten meinen Standpunkt klar zu machen, dass ein "was WOLLTEN sie" zu keiner Strafe führen darf! Zwischen etwas was ich möchte/will und etwas das ich ausführe ist einfach ein Unterschied! Und nein nicht alle Angeklagten wollten verbotenes tun....

es ist deiner intelligenz einfach nicht zugänglich,dass ich als teil dieser gruppe angesehen werde wenn der ramba zamba losgeht ich aber ohne weiteres mich aus freien stücken zurückziehen hätte können.

ich muß nicht selber schlagen,werfen oder was weiß ich was.

der freiwillige verbleib im/beim randalierendem teil macht mich zum teil dieser gruppe.

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ja haggod nocheinmal, was wollten sie denn dort, wenn nicht streit suchen??? was veranlasst einen normalen, unbescholtenen bürger als einer vopn 180 am westbahnhof zu gehen, wenn die veilchen nach einer klatsche heimkommen??? was, bitte was???

Die Frage des Gerichtes bzw. die Aufgabe des Gerichtes sollte es sein zu beweisen, dass alle Angeklagte dort waren um "streit" zu suchen. Und ein "ja was hättens sonst dort wollen" oder ein "ja ist eh klar das die deswegen dort waren" ist doch kein Beweis bitte!

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Bester Mann im Team

14 Monate unbedingt heute + 12 Monate werden aus der aufgelösten Bedingten schlagend = 26 Monate!

Und allen Austrianer sei geraten sich mit der Schadenfreude hinter dem Berg zu verstecken, uns kann der Scheiss genauso treffen!

die 12 Monate Bewährung wurde nicht schlagend....die Richterin hat die Vorsdtrafen alle so gelassen wie sie sind und nur die 14 Monate für WBH unbedingt vehängt

daqss ist ja grad dass seltsame...da bekommt jemand aufgrund seiner Vorstrafen 14 MOnate neu aufgebrummt sitzt die ab und ist noch immer auf Bewährung vorbetraft

würde die Richterin die alten 12 Monate aufmachen und ihm wegen WBH 2 Monate dazu geben wärs mnm ok.....so aber ist dieses Urteil ja lächerlich...

noch dazu kommt..die Republik Österreich startet einen Monsterprozess und die Angeklagten müssen jetzt die kompletten Prozesskosten selber tragen....

Unbedingte Strafe + Geldstrafe + Gerichtskosten..... und dass alles begründet auf Indizien.....Man o Mann......dass die Leute bestraft gehören ok,aber sowas ist im Verhältniss zu echten Verbrechern ja fast ein Skandal

bearbeitet von Amstaff

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Surft nur im ASB

Ja, dass ist mir schon bewusst, ich versuche nur hier seit ewigkeiten meinen Standpunkt klar zu machen, dass ein "was WOLLTEN sie" zu keiner Strafe führen darf! Zwischen etwas was ich möchte/will und etwas das ich ausführe ist einfach ein Unterschied! Und nein nicht alle Angeklagten wollten verbotenes tun....

Das enspricht auch meiner Rechtsaauffassung.

Tat+Beweise = Verurteilung; Tat-Beweise = FREISPRUCH

D.h. Wenn sich jemand etwas zuschulden kommen ließ und es kann Ihm nachgewiesen werden kann man Ihn verurteilen, sollte der Täter nicht mithilfe von Beweisen überführt werden darf er auch nicht verurteilt werden. So ist es in einem Rechtstaat.

Jede Rechtspraxis die davon abweicht ist von jedem mündigen Bürger aufs Schärfste zu verurteilen und dagegen vorzugehen schon alleine deshalb weil man nicht zulassen kann und darf das Demokratie und Rechtsstaatilchkeit bei uns den Bach runtergeht.

Überlegt mal, dann könnte sich jeder von uns im Gefängnis wiederfinden nur weil irgenwem sein Gesicht, Meinung, Jacke, Frisur, etc. nicht passt.

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Fr33sp4m3r

ja haggod nocheinmal, was wollten sie denn dort, wenn nicht streit suchen??? was veranlasst einen normalen, unbescholtenen bürger als einer vopn 180 am westbahnhof zu gehen, wenn die veilchen nach einer klatsche heimkommen??? was, bitte was???

genau das ist der dreh- und angelpunkt bei dieser anklage.

und zu dem fall, "was ist, wenn man zufällig vor ort ist UND rapid fan ist" -> na dann lässt sich ja eine anteilnahme leicht nachweisen, weil als nicht teilnehmender wird man wohl kaum in die reibereien mit der polizei geraten. außerdem werden etwaige nachweise wie telefonatsverbindungen auch das gegenteil beweisen.

all jenen, die hier groß "buuh!" schreien gegen §274 sind leider ganz arm drann. die typischen 1312-mitläufer. :f

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ei - klar

Die Frage des Gerichtes bzw. die Aufgabe des Gerichtes sollte es sein zu beweisen, dass alle Angeklagte dort waren um "streit" zu suchen. Und ein "ja was hättens sonst dort wollen" oder ein "ja ist eh klar das die deswegen dort waren" ist doch kein Beweis bitte!

wtf

der lokalrivale kommt nach einer empfindlichen niederlage heim, ich geh mit 180 mann hoch auf den bahnhof. was glaubst du passiert dort? trösten?

bearbeitet von antisymmetric

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Tiagra 80WA

Die Frage des Gerichtes bzw. die Aufgabe des Gerichtes sollte es sein zu beweisen, dass alle Angeklagte dort waren um "streit" zu suchen. Und ein "ja was hättens sonst dort wollen" oder ein "ja ist eh klar das die deswegen dort waren" ist doch kein Beweis bitte!

du kapierst es noch immer nicht :hammer:

es braucht nicht bewiesen werden,dass alle angeklagten dort sind um zu schlägern.

es reicht,dass das gericht zu dem entschluß kommt,dass es angeklagte für möglich gehalten haben das es passiert und sich damit abgefunden haben.

der freiwillige verbleib bei der gruppe als dieses "möglich" eingetreten ist hat den rest verwirklicht.

da sich die meisten angeklagten dem gericht über aufgeführt haben wie rotzpippn braucht man sich nicht wundern wenn das gericht ihnen nicht geglaubt hat,dass sie gekommen sind um zu singen.

bearbeitet von buxl02

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