Fanszene Hütteldorf


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Posting-Maschine
LiamG schrieb Gerade eben:

Es gab ja auch Wegweisungen vor 20:30 Uhr.

Aber gut, ich bin kein Jurist und kenne auch die genauen Urteile nicht. Heute hat ja live getickered und geschrieben, dass teils Beschwerden zu Wegweisung und Anhaltung stattgegeben wurden, teils nur Wegweisung.

Die werden dann wahrscheinlich "rechtskonform" sein. Ich glaub, das is irgendwo auch im Gesetz formuliert, das die Grundlage für Wegweisungen wegfällt, wenn das Match eh schon vorbei ist.

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Superkicker
WorkingPoor schrieb vor 1 Minute:

Also sind die Violas nicht aus dem Schneider und können auch mal eingekesselt werden. Die kapieren das nur nicht und freuen sich über das Urteil.

Das hat mich auch sehr erstaunt. Bin aber überzeugt, dass das nie passiert, unsere Freunde mit Anspruch und Stil würden nie in diese Situation kommen, da man sich ja bekanntlich ausnahmslos vorbildlich verhält. :ratlos:

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V.I.P.

Ein weiterer positiver Punkt ist, dass sich der Lügenzwerg aufregt :D Hooligans, überall Hooooligäns :lol:

Zitat

Vielleicht sollte der eine oder andere Richter einmal einen Hooligan-Zug durch die Stadt begleiten und schauen, wie es da zugeht, bevor er das Vorgehen der Polizei bewertet“, so Kickl.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190712_OTS0094/fpoe-kickl-aeussert-unverstaendnis-fuer-urteile-zugunsten-rabiater-rapid-fans

bearbeitet von LiamG

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Im ASB-Olymp
sulza schrieb vor 4 Stunden:

Ja und auch wenn man mir jetzt wieder erklären wird, wie schwer es ist, einen Richter zu tauschen. Das ist ein Paradebeispiel für die österreichische Justiz. Wer glaubt denn ernsthaft, dass er zufällig eingesetzt wurde...

Dachte eigentlich, meine Erklärung war klar genug. Kann's dir aber gerne mal bei einem Bier erklären, bist ja sonst auch nicht so begriffstützig.

LiamG schrieb vor 9 Minuten:

Edit: Die Wegweisungen waren ansich rechtswidrig soweit ich das verstanden habe. Nur, dass es solange gedauert hat alle abzuarbeiten war das Problem wie es scheint. Wobei ich hier halt nicht weiß wie der Richter das gewollt hätte. Hättens dann um halb 9 sagen sollen "schleichts eich, den Rest moch ma nimmer"?

Die Unverhältnismäßigkeit bestand vor allem darin, dass die Polizei nicht alle Mittel eingesetzt hat, um die Amtshandlung so schnell wie möglich zu beenden. Hätten sie das getan, wären die Identitätsfeststellungen spätestens um 20:30 Uhr durchgeführt gewesen. Alles darüber hinaus wäre nicht notwendig gewesen. So zumindest die Ansicht des Richters.

Ich war heute bei der Verkündung des Erkenntnisses ebenfalls vor Ort und kann die Zufriedenheit von Anwalt und RHR so nicht teilen (aber ja, da geht's natürlich auch um öffentlichkeitswirksame Stimmungsmache, insofern schon verständlich). Im Ergebnis entspricht der vom Gericht festgestellte Sachverhalt eigentlich 1:1 dem Vorbringen und den Berichten der Polizei. Uns ist bei der Diskussion nach der Verhandlung kein einziges Detail eingefallen, das den Beschwerdeführern geglaubt wurde. Ausgenommen davon natürlich die ohnehin unstrittigen Punkte. Das ging vom angeblich aggressiven Verhalten der Fans (die überhaupt generell über einen Kamm geschoren wurden) über angeblich auf die Tangente geworfenen Pyros und Dosen bis hin zur angeblich bewussten Verzögerung der Identitätsfeststellungen durch die Fans. Aus der vom Richter vorgetragenen Beweiswürdigung ging mMn auch nicht hervor, wieso man in diesen Punkten der Polizei mehr Glauben geschenkt hat. Aber da muss man wohl auf die Langfassung des Erkenntnisses warten.

Ich habe natürlich wie alle den Großteil des Prozesses nur über Twitter verfolgt und war nur zwei Mal vor Ort, daher fällt so eine Beurteilung immer schwer. Trotzdem machte der Richter schon einen sehr naiven Eindruck, wenn es um die Beweiswürdigung ging. Da wurden sämtliche Angaben der Polizei relativ unkritisch mit dem Stehsatz als Tatsachen festgestellt, dass es keinen Grund gebe, warum die Polizei nicht die Wahrheit erzählen sollte; auf der anderen Seite wurden etwa die Aussagen von Andy Marek recht billig abgeschmettert. Die Begründung wirkte schon sehr dünn, wenn man bedenkt, dass - soweit man den Informationen über Twitter vertrauen darf - 28 Beschwerdeführer übereinstimmend aussagten und selbst bei den Zeugen, die eher der Polizei zuzurechnen sind, einige Ungereimtheiten dabei waren.

Am Ende bleibt zwar stehen, dass die Wegweisungen generell rechtswidrig waren, die Anhaltungen aber nur deshalb, weil sie teilweise bis 22 Uhr dauerten. Hätte die Polizei nur bis 20 Uhr gebraucht, wären diese Maßnahmen rechtmäßig gewesen. Argumentiert wurde insbesondere damit, dass die Polizei - auch aufgrund Demonstrationen in der Stadt - wenig Ressourcen zur Verfügung hatte und daher eine schnellere Abwicklung (als bis 20:30 Uhr) nicht möglich war. Da frage ich mich schon, was los wäre, wenn 3.000 Menschen am Marsch teilgenommen hätten. Wäre dann eine Anhaltung bis 6 Uhr in der Früh noch rechtmäßig, solang sie nicht bis 12 zu Mittag dauert? Irgendwo bricht da die Argumentation zusammen. In solchen Ausnahmefällen sollte es wohl die Pflicht der Polizei sein, so viele Ressourcen zur Verfügung zu stellen, dass die Amtshandlung - so sie überhaupt notwendig und rechtmäßig wäre - in angemessener Zeit beendet wird und da ist man mE bei fünf Stunden unter diesen Umständen schon weit drüber. In Zukunft wird man sowas wohl öfter erleben dürfen. Beim nächsten Mal sind sie dann halt ein bisschen früher fertig. Aber wen kümmert das, wenn das Spiel schon lange vorbei ist?

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
LiamG schrieb vor 4 Minuten:

Ein weiterer positiver Punkt ist, dass sich der Lügenzwerg aufregt :D Hoolingans, überall Hooooligäns :lol:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190712_OTS0094/fpoe-kickl-aeussert-unverstaendnis-fuer-urteile-zugunsten-rabiater-rapid-fans

Extra für den Berti, weil legal:

IMG_6797_hp02-527x351.jpg

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Im ASB-Olymp
Michael65 schrieb vor 28 Minuten:

Ich les in diversen Nachrichtenseiten aber immer nur "Rechtswidrig waren auch die Wegweisungen, da diese nach dem Ende des Spiels nicht mehr nötig waren." z.B. hier: https://www.gmx.at/magazine/sport/fussball/international/polizei-gewalt-wiener-derby-verwaltungsrichter-rapid-fans-teil-recht-33841492

Ich denk mir, das wird im Urteil auch so formuliert sein, damit der Eintritt eben nicht rückerstattet werden muss, aber ich gestehe, ich hab das jetzt nicht genau nachgelesen im Urteil.

Die Wegweisungen waren deshalb rechtswidrig, weil die Polizei diese gegenüber jedem Einzelnen mit einer "bestimmten Tatsache" begründen hätte müssen und dafür reichte der Verdacht, dass theoretisch jeder der dort anwesenden Personen einen Gegenstand auf die Tangente geworfen haben könnte, nicht aus.

Dass die Wegweisungen lange nach Ende des Spiels ohnehin unnötig gewesen wären, war nur eine Anmerkung des Richters nach der Verkündung, die "außer Protokoll" gemacht wurde.

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V.I.P.
rostiger nagel schrieb vor 4 Minuten:

Dachte eigentlich, meine Erklärung war klar genug. Kann's dir aber gerne mal bei einem Bier erklären, bist ja sonst auch nicht so begriffstützig.

 

Nein, in diesem Zusammenhang drehe ich tatsächlich halb durch. Vor allem wenn ich dann lese: "Der sich selbst als polizeifreundlich bezeichnende Richter" oder "Die ursprüngliche Richterin war trotzdem anwesend". Da kann man mich nicht umstimmen, an einen "Zufall" will ich einfach nicht glauben.

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Im ASB-Olymp
sulza schrieb vor 3 Minuten:

Nein, in diesem Zusammenhang drehe ich tatsächlich halb durch. Vor allem wenn ich dann lese: "Der sich selbst als polizeifreundlich bezeichnende Richter" oder "Die ursprüngliche Richterin war trotzdem anwesend". Da kann man mich nicht umstimmen, an einen "Zufall" will ich einfach nicht glauben.

Wo hat sich der Richter selbst als polizeifreundlich bezeichnet? Das bezweifle ich doch stark.

Warum sollte die ursprünglich zuständige Richterin nicht anwesend sein dürfen? Die kann genauso wie jeder andere bei der Verhandlung zuschauen. Wäre ich Richter am Verwaltungsgericht und zunächst für einen so medienwirksamen Fall zuständig gewesen, würde mich die Verhandlung wohl auch interessieren.

Wie gesagt, ich hab dir schon erklärt, wie die Geschäftsverteilung eines Gerichts funktioniert und was die Konsequenzen sind, wenn es auch nur kleinste Zweifel an der Zulässigkeit eines Richterwechsels gibt. Ein solches Erkenntnis würde von den Höchstgerichten - egal ob VfGH oder VwGH - aufgehoben werden. Es gibt also keinen Grund für dich, deshalb durchzudrehen.

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ASB-Legende
LiamG schrieb vor 1 Minute:

Noch 51 Tage bis zum Away Derby! :metalbanana:

Polizei überlegt jetzt schon , wie man den Marsch Labyrinth artig durch Favoriten schickt , damit man entweder nie ankommt oder mehrere Kessel Möglichkeiten hat :D

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Posting-Maschine
rostiger nagel schrieb vor 12 Minuten:

Wo hat sich der Richter selbst als polizeifreundlich bezeichnet? Das bezweifle ich doch stark.

Warum sollte die ursprünglich zuständige Richterin nicht anwesend sein dürfen? Die kann genauso wie jeder andere bei der Verhandlung zuschauen. Wäre ich Richter am Verwaltungsgericht und zunächst für einen so medienwirksamen Fall zuständig gewesen, würde mich die Verhandlung wohl auch interessieren.

Wie gesagt, ich hab dir schon erklärt, wie die Geschäftsverteilung eines Gerichts funktioniert und was die Konsequenzen sind, wenn es auch nur kleinste Zweifel an der Zulässigkeit eines Richterwechsels gibt. Ein solches Erkenntnis würde von den Höchstgerichten - egal ob VfGH oder VwGH - aufgehoben werden. Es gibt also keinen Grund für dich, deshalb durchzudrehen.

RHR am 2. Juli über twitter: "Weiters meint er, die Anwälte sollen nicht versuchen mit ~sinnlosen~ Beweisanträgen die Grundlage für eine Beschwerde, Revision oder dergleichen zu schaffen. Ob er wohl schon ein Urteil im Kopf hat, wenn er bereits in dieser Phase auf Rechtsmittel anspielt?"

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MS6 schrieb vor 54 Minuten:

Kenne sogar einen Polizisten, der beim Kessel gearbeitet hat und mir nachher gesagt hat: "in Ordnung war das nicht".

Bin mir sogar sicher das die überwiegende Mehrheit der Diensthabenden das nicht leiwand gefunden haben - die handeln halt auch nur auf Anweisung - und wenn die die sowas anordnen, sagen wir mal so „beleidigt“ sind, dann können die handelnden halt auch nur das tun was ihnen gesagt wird!

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Im ASB-Olymp
Michael65 schrieb vor 6 Minuten:

RHR am 2. Juli über twitter: "Weiters meint er, die Anwälte sollen nicht versuchen mit ~sinnlosen~ Beweisanträgen die Grundlage für eine Beschwerde, Revision oder dergleichen zu schaffen. Ob er wohl schon ein Urteil im Kopf hat, wenn er bereits in dieser Phase auf Rechtsmittel anspielt?"

Was hat das mit meiner Frage zu tun?

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