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Hallo ASB,

mein erstes Posting ist ein erfreuliches, heute hat der VfGH seine Entscheidung bzgl. ACAB bekannt gegeben:

Meinungsfreiheit: "ACAB"-Transparent im Fokus

In einem Fall zur verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit hatte der VfGH zu entscheiden, ob das Hochhalten eines Transparents mit der Aufschrift "ACAB" ("All Cops ARE Bastards") während eines Fußballspiels vor zwei Jahren in Wien als "Anstandsverletzung" nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz bestraft werden durfte. Der Beschwerdeführer machte eine Verletzung im Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung geltend: Nach Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Zwar kann diese Freiheit durch Gesetz "Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen" unterworfen werden, doch dürfen solche Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" ist.

Der VfGH stellte fest, dass mit dem Schwenken dieses Transparents keine Beschimpfung bestimmter Personen, sondern die ablehnende Haltung mancher Fußballfans gegenüber der Polizei als Teil der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck gebracht werden sollte. In dieser Form geäußerte Kritik ist – so der VfGH – "mit Blick auf die in einer demokratischen Gesellschaft besondere Bedeutung und Funktion der Meinungsäußerungsfreiheit bei Beachtung aller Umstände des Falles hinzunehmen".
(VfGH E 5004/2018)

https://www.vfgh.gv.at/medien/Juni-Session_des_VfGH_abgeschlossen.de.php

bearbeitet von 1312

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1312 schrieb vor 10 Minuten:

Hallo ASB,

mein erstes Posting ist ein erfreuliches, heute hat der VfGH seine Entscheidung bzgl. ACAB bekannt gegeben:

Meinungsfreiheit: "ACAB"-Transparent im Fokus

In einem Fall zur verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit hatte der VfGH zu entscheiden, ob das Hochhalten eines Transparents mit der Aufschrift "ACAB" ("All Cops ARE Bastards") während eines Fußballspiels vor zwei Jahren in Wien als "Anstandsverletzung" nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz bestraft werden durfte. Der Beschwerdeführer machte eine Verletzung im Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung geltend: Nach Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Zwar kann diese Freiheit durch Gesetz "Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen" unterworfen werden, doch dürfen solche Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" ist.

Der VfGH stellte fest, dass mit dem Schwenken dieses Transparents keine Beschimpfung bestimmter Personen, sondern die ablehnende Haltung mancher Fußballfans gegenüber der Polizei als Teil der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck gebracht werden sollte. In dieser Form geäußerte Kritik ist – so der VfGH – "mit Blick auf die in einer demokratischen Gesellschaft besondere Bedeutung und Funktion der Meinungsäußerungsfreiheit bei Beachtung aller Umstände des Falles hinzunehmen".
(VfGH E 5004/2018)

https://www.vfgh.gv.at/medien/Juni-Session_des_VfGH_abgeschlossen.de.php

Und ich finde den Spruch ACAB trotzdem deppert!

 

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Gast whisky
Lucarelli99 schrieb vor 13 Minuten:

Und ich finde den Spruch ACAB trotzdem deppert!

 

Ich finde den Spruch, "die größten Trotteln sind Fußballfans Das war schon immer so, und wird auch immer so bleiben", auch deppert  

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Wichtiger Spieler
Stromberg schrieb vor 1 Stunde:

Hello hat jemand kontakt zum FC The Green Pack... Ich habe ein neagelneues Shirt in Small gefunden und würde es sehr gerne seinen rechtmässigen Besitzer zurück geben! Habe auf der RApid HP einen kontakt gefunden aber noch keine antwort bekommen...Wenn jemand Info´s hat dann bitte per PN...

DANKE alles erledigt !!!!

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Postaholic
whisky schrieb vor 38 Minuten:

Ich finde den Spruch, "die größten Trotteln sind Fußballfans Das war schon immer so, und wird auch immer so bleiben", auch deppert  

Ja eh - ihr habt ja beide recht. Oder willst das eine gegen das andere aufrechnen.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
sulza schrieb vor 2 Stunden:

Der Richter ist auch besonders sympathisch. Da fragt man sich gleich noch einmal, wieso dieser kurzfristig mit dem Fall beauftragt wurde. 

Eigentlich musst den wegen Befangenheit abziehen. Der hat sich seine Meinung schon vor der Verhandlung gebildet. Das soll also unsere unabhängige Justiz sein? Da scheiße ich denen auf den Richtertisch :kotz:

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Im ASB-Olymp
sulza schrieb vor 2 Stunden:

Der Richter ist auch besonders sympathisch. Da fragt man sich gleich noch einmal, wieso dieser kurzfristig mit dem Fall beauftragt wurde. 

Das hab ich dir vor ein paar Seiten erklärt. Warum kommst du jetzt schon wieder mit dem Blödsinn daher? 

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Anfänger
rostiger nagel schrieb vor 30 Minuten:

Das hab ich dir vor ein paar Seiten erklärt. Warum kommst du jetzt schon wieder mit dem Blödsinn daher? 

rostiger nagel schrieb am ‎14‎.‎06‎.‎2019 um 15:24 :

Solche schwachsinnigen Vermutungen könnte man aber auch sein lassen. Einem Richter darf eine Sache nur in ganz bestimmten, im Gesetz geregelten Fällen abgenommen werden. Ein solcher Grund wird wohl vorgelegen sein, ansonsten hält das ganze ohnehin nicht vor den Höchstgerichten. 

Zitat

Die erste Überraschung gab es für uns bereits vor dem Start der Verhandlungen, denn ursprünglich bekam den Fall eine andere Richterin zugeteilt. Diese habe sich aber angeblich verletzt, weshalb den Fall ein anderer Richter übernahm. Dass die Richterin am ersten Verhandlungstag als Zuhörerin im Saal anwesend war, gab diesem Richterwechsel einmal mehr einen fahlen Beigeschmack.

 

http://rechtshilfe-rapid.at.com2000.at/index.php?option=com_content&view=article&id=178:halbzeit-am-verwaltungsgericht-nun-muss-sich-die-polizei-rechtfertigen&catid=79&Itemid=469

bearbeitet von 1312

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