Die Konkurrenz im Fokus


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freiberuflicher Wappler
Sohnemann schrieb vor 12 Minuten:

Alles wohlgemerkt nur Fotos und kein Bewegtbild. 

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Postinho
User1234 schrieb vor 1 Minute:

Wird denke ich schon bald mal durchsickern von welchem Verein die Bilder sind bzw. ein Verfahren gegen den Verein eröffnet 

Abwarten was auf den Bildern zu sehen ist! 

Die Strafe für die Linzer wirds nimma beeinflussen. Ich hoff die Gschissenen fassen eine Strafe aus das sich das Thema "Meister" erledigt hat. Die Oaschloch-Partie nach all dem noch zum Meister gratulieren müssen, do kumt ma das Speiben!

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Postinho
Jaisinho schrieb Gerade eben:

Abwarten was auf den Bildern zu sehen ist! 

Die Strafe für die Linzer wirds nimma beeinflussen. Ich hoff die Gschissenen fassen eine Strafe aus das sich das Thema "Meister" erledigt hat. Die Oaschloch-Partie nach all dem noch zum Meister gratulieren müssen, do kumt ma das Speiben!

Natürlich unter der Voraussetzung dass die Bilder was hergeben 

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Top-Schriftsteller

ich habe zum Thema LASK und (verbotenes) Mannschaftstraining noch nichts geschrieben - und schon gar nicht wie dumm Gruber und Co angeblich sein sollen oder wie das geahndet werden soll - bis auf 10 Jahre Haft für alle Beteiligten ist schon bald alles angeführt worden.

Hätte da mal grundlegende Fragen:

Wer kennt den genauen Regierungserlass für den Ablauf des Trainingsbetriebs in der BL vor dem 15. Mai.

Und wenn ja, hat sich das schon ein Jurist in diesem Forum (und zwar ein wirklicher und kein selbsternannter) einmal näher angesehen - und würde diese Verordnung halten, wenn sie vor einem ordentlichen Gericht landen würde - von irgendwo her, muss ja Grubers (leichter) Optimismus kommen.

Was hätte dagegen gesprochen, wenn man dem LASK jetzt "freiwillig" die Möglichkeit geboten hätte, bis zum 1. Juni auf Mannschaftstrainings zu verzichten (unter Beobachtung eines Offiziellen natürlich) und damit den Vorteil wieder zu "kompensieren" und die wirkliche Einsichtigkeit des LASK zu überprüfen. Und im Gegenzug dafür die nun folgenden Sanktionen auf Bewährung auszusprechen oder gar nicht (oder nur leicht) zu sanktionieren

 

 

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Postinho
einfachSturmfan schrieb vor 5 Minuten:

ich habe zum Thema LASK und (verbotenes) Mannschaftstraining noch nichts geschrieben - und schon gar nicht wie dumm Gruber und Co angeblich sein sollen oder wie das geahndet werden soll - bis auf 10 Jahre Haft für alle Beteiligten ist schon bald alles angeführt worden.

Hätte da mal grundlegende Fragen:

Wer kennt den genauen Regierungserlass für den Ablauf des Trainingsbetriebs in der BL vor dem 15. Mai.

Und wenn ja, hat sich das schon ein Jurist in diesem Forum (und zwar ein wirklicher und kein selbsternannter) einmal näher angesehen - und würde diese Verordnung halten, wenn sie vor einem ordentlichen Gericht landen würde - von irgendwo her, muss ja Grubers (leichter) Optimismus kommen.

Was hätte dagegen gesprochen, wenn man dem LASK jetzt "freiwillig" die Möglichkeit geboten hätte, bis zum 1. Juni auf Mannschaftstrainings zu verzichten (unter Beobachtung eines Offiziellen natürlich) und damit den Vorteil wieder zu "kompensieren" und die wirkliche Einsichtigkeit des LASK zu überprüfen. Und im Gegenzug dafür die nun folgenden Sanktionen auf Bewährung auszusprechen oder gar nicht (oder nur leicht) zu sanktionieren

 

 

Es geht ja nicht um die Verordnung der Regierung sondern um den Beschluss der Bundesligavereine? Wird ja auch nicht von ka der Staatsanwaltschaft geprüft sondern vom Senat 1 der Bundesliga? Also ob sie der Verordnung entsprochen haben ist ziemlich egal für den Senat 1 denk ich.

Das mit dem Trainingsverzicht wurde von einem Reporter bei der PK aufgebracht aber ich glaub nicht wirklich thematisiert von den Verantwortlichen.

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Sektion Mineralwasser
User1234 schrieb vor 1 Stunde:

Es geht ja nicht um die Verordnung der Regierung sondern um den Beschluss der Bundesligavereine? Wird ja auch nicht von ka der Staatsanwaltschaft geprüft sondern vom Senat 1 der Bundesliga? Also ob sie der Verordnung entsprochen haben ist ziemlich egal für den Senat 1 denk ich.

Das mit dem Trainingsverzicht wurde von einem Reporter bei der PK aufgebracht aber ich glaub nicht wirklich thematisiert von den Verantwortlichen.

So ist es. Der Verstoß gegen die Verordnung hat nix mit dem Fair Play Verfahren der Liga zu tun. 
Edit: und ja, meiner Meinung nach haben die Paschinger auch gegen die Verordnung verstoßen. Hab ich aber eh schon paar mal geschrieben.

bearbeitet von GrazTiefschwarz

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Bunter Hund im ASB

Mich würde ja interessieren wo der LASK auf einmal bilder der anderen Vereine her hat? 
Hat man etwa jemanden beauftragt welche zu machen? Soweit ich weiß wurde sonst nirgends eingebrochen bzw. war irgendwas schon zu sehen... und ich denke mal „Lask fremde“ werden dem Verein nichts zukommen lassen ...

oder sie haben halt jemanden gefunden der sich mit Photoshop auskennt ??

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Top-Schriftsteller
User1234 schrieb vor einer Stunde:

Es geht ja nicht um die Verordnung der Regierung sondern um den Beschluss der Bundesligavereine? Wird ja auch nicht von ka der Staatsanwaltschaft geprüft sondern vom Senat 1 der Bundesliga? Also ob sie der Verordnung entsprochen haben ist ziemlich egal für den Senat 1 denk ich.

Das mit dem Trainingsverzicht wurde von einem Reporter bei der PK aufgebracht aber ich glaub nicht wirklich thematisiert von den Verantwortlichen.

es ist mir neu, dass ein Beschluss der Bundesliga in diesen Tagen über einem Erlass des Gesundheitsministerium angesiedelt ist. Ohne Verordnung des Bundesministers - nur von diesem (natürlich mit Einbindung der Liga im Hintergrund)  - hätte es diese Kleingruppenregelung für die 12 BL plus Lustenau nicht gegeben - da können Ebenbauers & Co beschließen was sie wollen. Und sollte die Bundesliga etwas beschlossen haben, sich der LASK aber an die Ministerverordnung gehalten haben - hier ist in meinen Augen der wichtige Punkt - dann schaue ich mir das Ganze an, wenn es vor ein ordentliches Gericht geht. Was diese Bundesligabeschlüsse teilweise für einen "juristischen Wert" haben, sieht man ohnehin jetzt laufend - Ried und Klagenfurt drohen mit Klagen und ein paar Tage später wird sofort der Ligabetrieb in der 2. Liga auf Schiene gebracht und irgendwelche Fonds aufgelöst und den Klubs diese Gelder zur Verfügung gestellt, damit sie sich wenigestens (egal mit welchem Aufgebot - die Fortsetzung der 2. Liga wird zu einer einzigen Farce) dem Wettkampf stellen - viel Angst vor den Millionenzahlungen offensichtlich vorhanden. Das gleiche mit dem Cupfinale - hatte ich schon vor Wochen geschrieben, dass es ganz sicher die erste Partie sein wird - man stelle sich vor Lustenau klagt den EC Fixplatz (zumindest die Gelder) ein

Und was soll ein Staatsanwalt hier viel ermitteln - wenn alle Covid negativ getestet sind, wird nicht viel überbleiben von den §§ mit den übertragbaren gefährlichen Krankheiten - der Rest ist eine Verwaltungsübertretung - soweit reicht es sogar bei mir, als Nichtjuristen.

PK nicht gesehen - nur ein paar Sätze im Kurzsport vernommen, wo Werner sich entschuldigt hat, (hoch ³) von der Häufigkeit, wie mir auffiel.

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V.I.P.

Der LASK, Meister im vernadern...

Ozzarp schrieb vor 20 Minuten:

Mich würde ja interessieren wo der LASK auf einmal bilder der anderen Vereine her hat? 
Hat man etwa jemanden beauftragt welche zu machen? Soweit ich weiß wurde sonst nirgends eingebrochen bzw. war irgendwas schon zu sehen... und ich denke mal „Lask fremde“ werden dem Verein nichts zukommen lassen ...

oder sie haben halt jemanden gefunden der sich mit Photoshop auskennt ??

Der Gruber hat sie letzten Tage auf Skillshare verbracht und Photoshop gelernt :davinci:

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Postinho
einfachSturmfan schrieb vor 5 Minuten:

es ist mir neu, dass ein Beschluss der Bundesliga in diesen Tagen über einem Erlass des Gesundheitsministerium angesiedelt ist. Ohne Verordnung des Bundesministers - nur von diesem (natürlich mit Einbindung der Liga im Hintergrund)  - hätte es diese Kleingruppenregelung für die 12 BL plus Lustenau nicht gegeben - da können Ebenbauers & Co beschließen was sie wollen. Und sollte die Bundesliga etwas beschlossen haben, sich der LASK aber an die Ministerverordnung gehalten haben - hier ist in meinen Augen der wichtige Punkt - dann schaue ich mir das Ganze an, wenn es vor ein ordentliches Gericht geht. Was diese Bundesligabeschlüsse teilweise für einen "juristischen Wert" haben, sieht man ohnehin jetzt laufend - Ried und Klagenfurt drohen mit Klagen und ein paar Tage später wird sofort der Ligabetrieb in der 2. Liga auf Schiene gebracht und irgendwelche Fonds aufgelöst und den Klubs diese Gelder zur Verfügung gestellt, damit sie sich wenigestens (egal mit welchem Aufgebot - die Fortsetzung der 2. Liga wird zu einer einzigen Farce) dem Wettkampf stellen - viel Angst vor den Millionenzahlungen offensichtlich vorhanden. Das gleiche mit dem Cupfinale - hatte ich schon vor Wochen geschrieben, dass es ganz sicher die erste Partie sein wird - man stelle sich vor Lustenau klagt den EC Fixplatz (zumindest die Gelder) ein

Und was soll ein Staatsanwalt hier viel ermitteln - wenn alle Covid negativ getestet sind, wird nicht viel überbleiben von den §§ mit den übertragbaren gefährlichen Krankheiten - der Rest ist eine Verwaltungsübertretung - soweit reicht es sogar bei mir, als Nichtjuristen.

PK nicht gesehen - nur ein paar Sätze im Kurzsport vernommen, wo Werner sich entschuldigt hat, (hoch ³) von der Häufigkeit, wie mir auffiel.

Wie gesagt ob gegen die Verordnung verstoßen wurde ist dem Senat 1 relativ egal, vielleicht hat Gruber ja auch gemeint, dass sie im Bezug auf diese Verordnung eine gute Position haben, ist möglich aber auch egal.

Und ich hab keine Ahnung ob gegen ein "Urteil" vom Senat 1 außerhalb der Bundesliga vorgegangen werden kann oder ob man da nur berufen kann und nach dem Protestkomitee  bzw. dem ständig neutralen Schiedsgericht eine Klage bei einem echten Gericht eingereicht werden kann? In dem Fall wären halt die ganzen Gremien der Bundesliga für nix bzw. hätten dann auch schon viele davor den Weg gewählt wenn es um Punktabzüge oder ähnliches gegangen ist.

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Bunter Hund im ASB
User1234 schrieb vor 1 Minute:

Wie gesagt ob gegen die Verordnung verstoßen wurde ist dem Senat 1 relativ egal, vielleicht hat Gruber ja auch gemeint, dass sie im Bezug auf diese Verordnung eine gute Position haben, ist möglich aber auch egal.

Und ich hab keine Ahnung ob gegen ein "Urteil" vom Senat 1 außerhalb der Bundesliga vorgegangen werden kann oder ob man da nur berufen kann und nach dem Protestkomitee  bzw. dem ständig neutralen Schiedsgericht eine Klage bei einem echten Gericht eingereicht werden kann? In dem Fall wären halt die ganzen Gremien der Bundesliga für nix bzw. hätten dann auch schon viele davor den Weg gewählt wenn es um Punktabzüge oder ähnliches gegangen ist.

würde dem LASK halt viel bringen .. wenn in den nächsten Jahren die komplette Bundesliga gegen ihn ist .. bzw. kann die Bundesliga bzw. der ÖFB selbst dann den LASK immer noch von den eigenen Bewerben ausschließen .. also ob das wirklich soviel bringen würde.

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Postinho
Ozzarp schrieb Gerade eben:

würde dem LASK halt viel bringen .. wenn in den nächsten Jahren die komplette Bundesliga gegen ihn ist .. bzw. kann die Bundesliga bzw. der ÖFB selbst dann den LASK immer noch von den eigenen Bewerben ausschließen .. also ob das wirklich soviel bringen würde.

Das wäre dann die nächste Frage ob eben der Lask gegen einen Ausschluss dann auch wieder vorgehen kann :ratlos: 

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Bunter Hund im ASB
User1234 schrieb Gerade eben:

Das wäre dann die nächste Frage ob eben der Lask gegen einen Ausschluss dann auch wieder vorgehen kann :ratlos: 

nein warum? die Bundesliga ist ja nicht verpflichtet den LASK mitspielen zu lassen ... wenn ich mitspielen will, muss ich ja auch die Regeln des jeweiligen Bewerbs akzeptieren und da gehören auch die Fair Play Regeln der Bundesliga nunmal dazu. 

Umsonst wird es im Strafmaß den "Ausschluß aus dem ÖFB" nicht geben....

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ASB-Gott
einfachSturmfan schrieb vor 3 Stunden:

Und wenn ja, hat sich das schon ein Jurist in diesem Forum einmal näher angesehen - und würde diese Verordnung halten, wenn sie vor einem ordentlichen Gericht landen würde - von irgendwo her, muss ja Grubers (leichter) Optimismus kommen.

 

einfachSturmfan schrieb vor 1 Stunde:

es ist mir neu, dass ein Beschluss der Bundesliga in diesen Tagen über einem Erlass des Gesundheitsministerium angesiedelt ist. Ohne Verordnung des Bundesministers - nur von diesem (natürlich mit Einbindung der Liga im Hintergrund)  - hätte es diese Kleingruppenregelung für die 12 BL plus Lustenau nicht gegeben - da können Ebenbauers & Co beschließen was sie wollen. Und sollte die Bundesliga etwas beschlossen haben, sich der LASK aber an die Ministerverordnung gehalten haben - hier ist in meinen Augen der wichtige Punkt - dann schaue ich mir das Ganze an, wenn es vor ein ordentliches Gericht geht. Was diese Bundesligabeschlüsse teilweise für einen "juristischen Wert" haben, sieht man ohnehin jetzt laufend

Abgründe tun sich auf...:animatedfacepalm:

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