Die Konkurrenz im Fokus


Recommended Posts

Im ASB-Olymp
brillantinbrutal schrieb vor einer Stunde:

Bloß steht dort nix von "unnatürlicher Handhaltung".

Hast Recht, aber im Prinzip ist es egal, denn schon mit der Einleitung kann man nahezu jedes Handspiel zulassen, außer man schlägt wie ein Volleyballer auf den Ball drauf.

Ich würde die Regeln ja so lassen wie sie sind, nur halt Tore, die aus Handspiels erzielt werden, generell für unzulässig erklären.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Held von heute
herr_bert schrieb vor 20 Minuten:

Hast Recht, aber im Prinzip ist es egal, denn schon mit der Einleitung kann man nahezu jedes Handspiel zulassen, außer man schlägt wie ein Volleyballer auf den Ball drauf.

Ich würde die Regeln ja so lassen wie sie sind, nur halt Tore, die aus Handspiels erzielt werden, generell für unzulässig erklären.

Mit der Einleitung meinst du vermutlich die geforderte Absicht. Ich persönlich halt das für einen Übersetzungsfehler - gemeint ist wohl Vorsatz.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
brillantinbrutal schrieb vor 16 Minuten:

Mit der Einleitung meinst du vermutlich die geforderte Absicht. Ich persönlich halt das für einen Übersetzungsfehler - gemeint ist wohl Vorsatz.

Wie würdest du beide Wörter unterscheiden?:ratlos:

Im Original steht übrigens deliberate, was mit absichtlich und vorsätzlich übersetzt werden kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Held von heute
herr_bert schrieb vor 17 Minuten:

Wie würdest du beide Wörter unterscheiden?:ratlos:

Im Original steht übrigens deliberate, was mit absichtlich und vorsätzlich übersetzt werden kann.

Über die Unterscheidung haben sich freundlicherweise schon Heerscharen von Juristen Gedanken gemacht. ;-)

Absicht ist die schwerste Vorsatzform. Man tut etwas, weil es einem gerade darauf ankommt, exakt dieses Tatbild zu verwirklichen. (Ich strecke die Hand vom Körper, um den Ball damit zu spielen.) Vorsatz kann aber auch bloß bedingter Vorsatz sein. Hier strebt man die Verwirklichung des Tatbildes nicht an, hält sie aber für möglich und findet sich damit ab. (Bsp: Man hält in der Mauer den Arm quer über den Kopf. Das tut man mit der Absicht, das Gesicht zu schützen. Man sieht aber sehr wohl voraus, dass es sein kann, den Ball an den Ellbogen (der das Gesicht nicht einmal mehr überdeckt) zu bekommen und findet sich damit ab. Schließlich ist einem ein Regelverstoß lieber als eine gebrochene Nase.)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dauer-ASB-Surfer
brillantinbrutal schrieb vor einer Stunde:

Über die Unterscheidung haben sich freundlicherweise schon Heerscharen von Juristen Gedanken gemacht. ;-)

Absicht ist die schwerste Vorsatzform. Man tut etwas, weil es einem gerade darauf ankommt, exakt dieses Tatbild zu verwirklichen. (Ich strecke die Hand vom Körper, um den Ball damit zu spielen.) Vorsatz kann aber auch bloß bedingter Vorsatz sein. Hier strebt man die Verwirklichung des Tatbildes nicht an, hält sie aber für möglich und findet sich damit ab. (Bsp: Man hält in der Mauer den Arm quer über den Kopf. Das tut man mit der Absicht, das Gesicht zu schützen. Man sieht aber sehr wohl voraus, dass es sein kann, den Ball an den Ellbogen (der das Gesicht nicht einmal mehr überdeckt) zu bekommen und findet sich damit ab. Schließlich ist einem ein Regelverstoß lieber als eine gebrochene Nase.)

Selbst wenn kein Übersetzungsfehler im eigentlichen Sinn, stellt sich schon die Frage, ob überhaupt Absicht iSd österreichischen StGB zu verstehen wäre.

Kurzer Blick ins schwStGB (dem man wohl noch am ehesten eine gewisse Vorbildwirkung für das Fifa-Regelwerk unterstellen wird können) spricht auch dafür - dem Anschein nach wird dort nämlich überhaupt nicht zwischen unterschiedlichen Formen unterschieden, sondern nur der bedingte Vorsatz (ohne eigener Bezeichnung) für vorsätzliches Handeln ausreichend gehalten. Im Ergebnis würde das für die Ansicht brilliantbrutals sprechen.

bearbeitet von austria-wien

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Held von heute
austria-wien schrieb vor 28 Minuten:

Selbst wenn kein Übersetzungsfehler im eigentlichen Sinn, stellt sich schon die Frage, ob überhaupt Absicht iSd österreichischen StGB zu verstehen wäre.

Kurzer Blick ins schwStGB (dem man wohl noch am ehesten eine gewisse Vorbildwirkung für das Fifa-Regelwerk unterstellen wird können) spricht auch dafür - dem Anschein nach wird dort nämlich überhaupt nicht zwischen unterschiedlichen Formen unterschieden, sondern nur der bedingte Vorsatz (ohne eigener Bezeichnung) für vorsätzliches Handeln ausreichend gehalten. Im Ergebnis würde das für die Ansicht brilliantbrutals sprechen.

Wenn ich raten müsste, würde ich meinen, dass man sich mit britannischem Recht auseinandersetzen müsste.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Held von heute
austria-wien schrieb vor 40 Minuten:

Interessant, wieso?

Ich dachte daran, weil das IFAB stets britannisch dominiert wird.

Edith: "Britannisch" ist freilich zu kurz gefasst. Ein Nordire sitzt dort ja auch drinnen.

bearbeitet von brillantinbrutal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dauer-ASB-Surfer
brillantinbrutal schrieb vor 1 Stunde:

Ich dachte daran, weil das IFAB stets britannisch dominiert wird.

Edith: "Britannisch" ist freilich zu kurz gefasst. Ein Nordire sitzt dort ja auch drinnen.

Ok, bin davon ausgegangen, dass die FIFA die Regeln schreibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Posting-Pate
brillantinbrutal schrieb vor 4 Stunden:

Ich dachte daran, weil das IFAB stets britannisch dominiert wird.

Edith: "Britannisch" ist freilich zu kurz gefasst. Ein Nordire sitzt dort ja auch drinnen.

Weißt du ob angelsächsisches recht neben deliberately einen zweiten vorsatzbegriff hat? (jetzt halt bewusst im doppelten wortsinn) 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Held von heute
phy schrieb vor 12 Stunden:

Weißt du ob angelsächsisches recht neben deliberately einen zweiten vorsatzbegriff hat? (jetzt halt bewusst im doppelten wortsinn) 

Nein, da muss ich leider passen. Vermuten würde ich es, da es ja zumindest noch die Wörter premediated, intentional und wilful gibt. 

bearbeitet von brillantinbrutal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • FK Austria
  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.