Infrastruktur/S.T.A.R.-Projekt


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ASB-Halbgott
MeidlingerVeilchen schrieb Gerade eben:

Die Baustelle ist dort auch wirklich sehe gut gesichert! *sarkasmus off* ?

Ja dann sinds e selber Schuld...

Als Bauaufsicht bist du da hald dran wenn sich am we jemand etwas tut... vorallem wenns so frei zugägnlich ist!

Das ist eine Baustelle da hst normalerweise niemand was zu suchen!

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Gump86 schrieb vor 14 Minuten:

Ja dann sinds e selber Schuld...

Als Bauaufsicht bist du da hald dran wenn sich am we jemand etwas tut... vorallem wenns so frei zugägnlich ist!

Das ist eine Baustelle da hst normalerweise niemand was zu suchen!

Naja gut mit "Betreten der Baustelle verboten" solltens schon frei raus sein.
Übern Zaun oÄ wirst immer drüberklettern können. Brauchen da jetzt keine Hochsicherheitsbaustelle mit bewaffneten Wachen drausmachen

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Happy Peppi
Gump86 schrieb vor 30 Minuten:

Darfs4 du da einfach so reinspazieren?!

Ist ja eine Baustelle darf man da wirklich am Samstag rein? Würd ich nie erlauben :p

Ich war auch schon ein, zwei Mal drinnen.
Es war Zeitweise das Tor neben dem Fanshop offen, hat ein bisserl wie ein Zuckerl für neugierige Fans gewirkt, fand ich sehr nett.
Aber was ich weiß ist das doch schon zu?

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ASB-Halbgott
ooeveilchen schrieb vor 20 Minuten:

Naja gut mit "Betreten der Baustelle verboten" solltens schon frei raus sein.
Übern Zaun oÄ wirst immer drüberklettern können. Brauchen da jetzt keine Hochsicherheitsbaustelle mit bewaffneten Wachen drausmachen

Das gilt unter anderem aber nicht für Kinder... oder Betrunkene - die soll es ja vorallem in der Nähe eines Stadions geben gg

Und wenn etwas zB vom Dach runterfällt weil es zu schlecht gesichert ist dann gute Nacht... 

Als Bauufsicht stehst mit einem Fuss im Häfn... deshalb wollens auch viele Firmen nicht übernehmen!

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Postaholic

wie auch immer, muss man hier jetzt auch nicht dramatisieren. es war ganz leicht zu besichtigen, weder wurde geklettert noch sonst irgendetwas illegales gemacht. und das eine baustelle gefährlich sein kann, dessen bin ich mir bzw sind wir uns bewusst. dementsprechend verhält man sich dann auch.

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Happy Peppi
John Garcia schrieb vor 4 Minuten:

wie auch immer, muss man hier jetzt auch nicht dramatisieren. es war ganz leicht zu besichtigen, weder wurde geklettert noch sonst irgendetwas illegales gemacht. und das eine baustelle gefährlich sein kann, dessen bin ich mir bzw sind wir uns bewusst. dementsprechend verhält man sich dann auch.

Du bist in eine Baustelle "eingebrochen", das ist dir bewusst oder? :lol:

bearbeitet von Gschichtldrucka

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tafka BusZero
Ich war am Samstag nach dem Admira-Match noch im Stadion und hab mir unter anderem das Eck Nord/Ost angesehen. Steht man da auf der 4. Stufe bzw. dem 4. Betonblock, sieht man vom Spielfeld nicht mehr viel. Es werden also in dieser Ecke die ersten paar Reihen interessant...

Hast du vielleicht Fotos gemacht ? Wäre nämlich mein bevorzugter Platz , bin aber noch unsicher , eben wegen der Sicht . Warst du oben und unten ?

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Postaholic
Gschichtldrucka schrieb vor 1 Minute:

Du bist in eine Baustelle "eingebrochen", das ist dir bewusst oder? :lol:

ich habe keine Tür geöffnet, bin über keine absperrung gestiegen oder geklettert. alles war offen. ein einbruch ist etwas anderes. in diesem fall könnte mich der besitzer afaik mit einer besitzstzörungsklage oder hausfriedensbruch ärgern. das sollte es gewesen sein.

zum thema "urbex" ist ja nicht anders: https://derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdecken

Urban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. -

 

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Happy Peppi
John Garcia schrieb vor 5 Minuten:

ich habe keine Tür geöffnet, bin über keine absperrung gestiegen oder geklettert. alles war offen. ein einbruch ist etwas anderes. in diesem fall könnte mich der besitzer afaik mit einer besitzstzörungsklage oder hausfriedensbruch ärgern. das sollte es gewesen sein.

zum thema "urbex" ist ja nicht anders: https://derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdecken

Urban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. -

 

Ah ok interessant, das wusste ich nicht!
Dann hab ich mich wohl zu Unrecht wie James Bond gefühlt, als ich ungestraft wieder raus kam...

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Postaholic
BusZero schrieb vor 6 Minuten:
John Garcia schrieb vor 5 Stunden:
Ich war am Samstag nach dem Admira-Match noch im Stadion und hab mir unter anderem das Eck Nord/Ost angesehen. Steht man da auf der 4. Stufe bzw. dem 4. Betonblock, sieht man vom Spielfeld nicht mehr viel. Es werden also in dieser Ecke die ersten paar Reihen interessant...
 

Hast du vielleicht Fotos gemacht ? Wäre nämlich mein bevorzugter Platz , bin aber noch unsicher , eben wegen der Sicht . Warst du oben und unten ?

keine photos, da zu dunkel, war oben und unten. platz oben sollte der spannendste sein und wird auch von uns ws gewählt...da muss man sicher erst ansehen, wie es am ende dann wird, sonst eben wie beschrieben. unten war es aufgrund der höhe des bodens sicher noch nicht fertig, man konnte kaum über die mauer sehen.

 

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Im ASB-Olymp
John Garcia schrieb vor 3 Stunden:

ich habe keine Tür geöffnet, bin über keine absperrung gestiegen oder geklettert. alles war offen. ein einbruch ist etwas anderes. in diesem fall könnte mich der besitzer afaik mit einer besitzstzörungsklage oder hausfriedensbruch ärgern. das sollte es gewesen sein.

zum thema "urbex" ist ja nicht anders: https://derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdecken

Urban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. -

 

 

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