Infrastruktur/S.T.A.R.-Projekt


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Nord C
ViolaPerSempre2304 schrieb vor 1 Minute:

Ja das sowieso, aber halt auf kosten des Gesamtbildes.. ist ja nicht so als wenn die Nord komplett wäre dass man extra Plätze braucht 

Die Nord ist immer die erste Tribüne, die ausverkauft ist. Da zählt jeder Platz.

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ASB-Legende
Violetter77 schrieb vor 5 Stunden:
tifoso vero schrieb vor 17 Stunden:
Ein mir bekannter AR hat über die OMV schon lange (seit wir gegen Zenit gespielt haben weiß ich das) einen sehr guten Kontakt.
 

Danke, hat nur leider meine Frage nicht mal Ansatzweise beantwortet.

Mehr würde/will ich auch im Netz nicht schreiben. Aber ein Deal mit Gazprom ist durchaus vorstellbar und aus meiner Sicht sogar sehr realistisch.

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Austr(al)ia!
brillantinbrutal schrieb vor 54 Minuten:

Es ist aber ziemlich sinnlos, in diesem Zusammenhang nur Zivilrecht oder nur öffentliches Recht zu beachten. Es gilt nämlich - trara - beides. Und daher war die Aussage klipp und klar falsch. Ich weise nur darauf hin, weil es ein wir verbreitert Irrglaube 

 

Nein. Ist es nicht. Öffentlichrechtliche Verstöße, würden zu öffentlichrechtlichen Konsequenzen, sprich behördlichen Eingriffen, führen. Die waren ja hier auch Gegenstand der Diskussion.

Deine angebliche zivilrechtliche Konsequenz (wobei mir ohnedies nicht klar ist, was du mit einer angeblichen zivilrechtlichen Verpflichtung zur ständigen Nachrüstung, ausdrücken willst- wer sollte die Verpflichtung mit welchen Konsequenzen einfordern?), wäre genau welche? 

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Held von heute
aragorn schrieb vor 12 Minuten:

Nein. Ist es nicht. Öffentlichrechtliche Verstöße, würden zu öffentlichrechtlichen Konsequenzen, sprich behördlichen Eingriffen, führen. Die waren ja hier auch Gegenstand der Diskussion.

Deine angebliche zivilrechtliche Konsequenz (wobei mir ohnedies nicht klar ist, was du mit einer angeblichen zivilrechtlichen Verpflichtung zur ständigen Nachrüstung, ausdrücken willst- wer sollte die Verpflichtung mit welchen Konsequenzen einfordern?), wäre genau welche? 

Meinst du diese Frage ernst? Falls ja: zivilrechtlich droht Schadenersatz,  wenn sich jemand verletzt. Strafrechtlich kannst du dann wg. fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung belangt werden. Und das alles nicht nur "angeblich", sondern wegen teils jahrzehntelanger oberstgerichtlicher Judikatur.

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