Verkehrskontrolle! Führer- und Zulassungsschein bitte!


Tintifax1972

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Im ASB-Olymp

Ich hab auch drei Mal nachgefragt. Ja, der Geschädigte wird wegen Fahrerflucht belangt, wenn der Parkschaden zu spät gemeldet wird. Kostenpunkt ca 140 €.

 

Erklärt wurde mir das so: Bei jeder Schadensmeldung wird davon ausgegangen, dass das Auto in Betrieb war. Wenn nun ein Schaden am Auto verursacht wird, und man meldet den Schaden nicht, bzw. verspätet, geht die Behörde davon aus, dass man das Auto alkoholisiert in Betrieb genommen hatte und die Ausnüchterungszeit abgewartet wurde. Offensichtlich ist es unerheblich, ob das Auto dabei geparkt war oder nicht. 

So hat es mir zumindest der Polizist erklärt, wobei ich natürlich nicht ausschließen kann, dass sich der junge Mann nicht komplett fehlerfrei ausgedrückt hat. 

Auf jeden Fall haben wir dann das Datum geändert, und damit hat es gepasst.

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Baltic Cup Champion

Kompletter Schwachsinn. Du erkennst einen Parkschaden und zeigst diesen umgehend an. Und von was anderen kann der Beamte nicht ausgehen, wenn du ihm nichts anderes erzählst - von einer Alkoholisierung und einer widerrechtlichen Inbetriebnahme des Fahrzeuges schon gar nicht. Es liegt in der Natur der Sache, dass das Fahrzeug NICHT in Betrieb war, bei einem Parkschaden. Da kannst du sogar alkoholisiert zur Wache gehen um Anzeige zu erstatten.

Derartiges hab ich wirklich noch nie gehört. Mein Bruder hatte mal ein kaputtes Auto vorgefunden als er vom Urlaub zurück kam. Da war der Zeitraum in dem das passiert sein konnte 14 Tage (und besoffen war er dazwischen sicher auch des öfteren). Was hätte der komische Polizist da gemacht? :ratlos:

 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
bianco verde schrieb vor 42 Minuten:

Ich hab auch drei Mal nachgefragt. Ja, der Geschädigte wird wegen Fahrerflucht belangt, wenn der Parkschaden zu spät gemeldet wird. Kostenpunkt ca 140 €.

 

Erklärt wurde mir das so: Bei jeder Schadensmeldung wird davon ausgegangen, dass das Auto in Betrieb war. Wenn nun ein Schaden am Auto verursacht wird, und man meldet den Schaden nicht, bzw. verspätet, geht die Behörde davon aus, dass man das Auto alkoholisiert in Betrieb genommen hatte und die Ausnüchterungszeit abgewartet wurde. Offensichtlich ist es unerheblich, ob das Auto dabei geparkt war oder nicht. 

So hat es mir zumindest der Polizist erklärt, wobei ich natürlich nicht ausschließen kann, dass sich der junge Mann nicht komplett fehlerfrei ausgedrückt hat. 

Auf jeden Fall haben wir dann das Datum geändert, und damit hat es gepasst.

Der MUSS dir Blödsinn erzählt haben. Dahinter steckt keinerlei Logik und juristisch kann das nicht halten.

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Im ASB-Olymp
WorkingPoor schrieb vor 34 Minuten:

Der MUSS dir Blödsinn erzählt haben. Dahinter steckt keinerlei Logik und juristisch kann das nicht halten.

Nächste Woche hab ich frei. Da werde ich mich hinters Telefon klemmen und mal auf der zuständigen BH nachfragen. Auf die hat er sich nämlich berufen.

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Workaholic
bianco verde schrieb vor 3 Stunden:

Hatten vor kurzem einen Parkschaden, Außenspiegel wurde beschädigt. Einen Tag später melden wir das ganz brav bei der Polizei, wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass wir uns eigentlich der Fahrerflucht schuldig gemacht haben. Die Behörde geht dann nämlich von einer Alkoholisierung aus, auch wenn das Fahrzeug nicht in Betrieb war.

 

halbe südfront schrieb vor einer Stunde:

Kompletter Schwachsinn. Du erkennst einen Parkschaden und zeigst diesen umgehend an. Und von was anderen kann der Beamte nicht ausgehen, wenn du ihm nichts anderes erzählst

 

Wenn er ihm erzählt hat, dass dieser Schaden einen Tag davor passiert ist kann ich mir das theorethisch schon vorstellen. Praktisch wäre es vom Kiberer nicht sehr kundenfreundlich, aber solche solls auch geben.

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Baltic Cup Champion
rapidwien21 schrieb Gerade eben:

 

Wenn er ihm erzählt hat, dass dieser Schaden einen Tag davor passiert ist kann ich mir das theorethisch schon vorstellen. Praktisch wäre es vom Kiberer nicht sehr kundenfreundlich, aber solche solls auch geben.

 

Trotzdem kann er dann nicht IHM, den Geschädigten, eine strafbare Handlung unterstellen und ihn dafür eine Strafe androhen. Für mich hört sich das nach einem ganz schwachen Versuch der Arbeitsvermeidung an. Wenn er mir das bringt, dann hat er sich die Arbeit erspart. Dann kassiere ich sein Karterl ein und geh ein Stockwerk höher mit meinem Anliegen.

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Baltic Cup Champion
rapidwien21 schrieb vor 1 Minute:

Die Frage die sich mir stellt ist, warum ich einen Schaden erst einen Tag später melde.

 

Weil ich schlafen will? Weil ich was getrunken habe und deswegen eben NICHT mit dem Auto zur Polizei fahren kann? Weil ich gerade was wichtiges zu erledigen habe?

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Workaholic

Anrufen? :ratlos:

Ich hab schon paar mal bei der Polizei angerufen (jedesmal Wildunfälle) wo ich nicht anrufen hätt müssen, weil 1. nicht versichert und 2. der zuständige Jäger mir Bekannt ist. Jedesmal am Weg zur Arbeit, jedesmal haben sie gesagt ich könne auch später vorbei kommen.

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Postaholic

laut gesetz muss man einen sachschaden „ohne unnötigen aufschub“ melden. wenn jetzt jemand auf die polizei geht und sagt, mir ist gestern einer ins auto gefahren, ein zeuge kann die uhrzeit bestätigen, wäre man nach der stvo tatsächlich strafbar. aber nicht wegen einer angenommenen alkoholisierung.

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ASB-Gott
rapidwien21 schrieb vor 3 Stunden:

Anrufen? :ratlos:

Ich hab schon paar mal bei der Polizei angerufen (jedesmal Wildunfälle) wo ich nicht anrufen hätt müssen, weil 1. nicht versichert und 2. der zuständige Jäger mir Bekannt ist. Jedesmal am Weg zur Arbeit, jedesmal haben sie gesagt ich könne auch später vorbei kommen.

Wenn du anrufst, dann schickt die Polizei einen Streifenwagen zur Schadensaufnahme vorbei. Und da es keinen Personenschaden gibt, kannst für das anrücken auch blechen. 

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V.I.P.
aurinko schrieb vor 14 Minuten:

Wenn du anrufst, dann schickt die Polizei einen Streifenwagen zur Schadensaufnahme vorbei. Und da es keinen Personenschaden gibt, kannst für das anrücken auch blechen. 

wobei ich das in gewissen situationen immer machen würde, wenn andere personen im spiel sind. die meinung ist so schnell geändert (was auch das thema verstauchungen/prellungen betrifft).

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SINE METU
rapidwien21 schrieb vor 9 Stunden:

Anrufen? :ratlos:

 

Gute Idee, wenn er was getrunken hat: "Guten Abend, ... hicks ... ich hab einen Park ... hicks ... Parkschaden an meinem Auto be ... hicks ... bemerkt. Ich wollte ... hicks ... das mal melden. Aber ich bin nicht ge ... hicks ... gefahren." 

:)

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