der "wichtige frage thread"


j.d.

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Junior Vizepräsident
Muerte schrieb vor 38 Minuten:

Gehört diese Adresse zur Raiffeisen?

Laut Google Maps steht dieses Schild 650 m vom augenscheinlichen Privathaus mit der Nr. 62 entfernt, welches allerdings direkt gegenüber von einem Billa steht. Vielleicht sind die damit gemeint. Aber so ganz kapier ich es nicht. Vielleicht weiß da jemand aus Gratkorn oder Graz mehr.

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V.I.P.

Also das Schild, das @Hakuna Matata Arena geposted hat, hat auf jeden Fall nix mit dem Ausweis nach § 29b zu tun. Bin gespannt, was die Behörden dazu sagen, wer da stehen darf und wer nicht.

@Devil Jin Leute mit einfacher  Armamputation und wenn sonst nix fehlt, bekommen auch keinen solchen Ausweis. Hab mich informiert. 

 

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Fly like an airliner

Kinder - kurze Frage:

Jemand hat mein Auto zerkratzt und wurde dabei erwischt. Nun läuft eine Sammelklage (Beschuldigte soll mehrere Autos an dem Abend verziert haben) und ich bin als Zeuge zwecks Feststellung der Schadenssumme geladen.

 

Ich war nun bei BMW zwecks Schätzung des Schadens und die meinten dort die Schadensschätzung seitens BMW ist in dem Fall nicht relevant, da die Schätzung nicht von einem gerichtlichen Sachverständigen erfolgt ist.

Meine Kasko ist relativ uninteressiert in Vorleistung zu gehen (da es ja eine Beschuldigte gibt) - entsprechend stellt sich mir nun die Frage wie komme ich zu einem SV (den ich im Idealfall nicht selbst bezahlen muss), damit dieser mir den Schaden schätzt?

Ausserdem hätte BMW nur eine Teillackierung gesehen - nach dem die Kratzer bis tief in die Grundierung gehen sehe ich das naturgemäß anders.

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Fly like an airliner
Relii schrieb vor 31 Minuten:

also bei mir war das eigentlich immer so, das der sachverständige von der versicherung bestellt wurde und das dann vor ort (also fachwerkstätte) begutachtet hat.

Absolut - nur in dem Fall möchte meine Versicherung anscheinend die Sachlage bei der Staatsanwaltschaft abwarten - komisch jedenfalls

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hcg schrieb vor 2 Stunden:

Absolut - nur in dem Fall möchte meine Versicherung anscheinend die Sachlage bei der Staatsanwaltschaft abwarten - komisch jedenfalls

kannst nicht einfach darauf bestehen das BMW dir ein Angebot macht, so wie du das haben willst? was dann der SV sagt, ist ja nebensächlich - du sollst ja bei gericht nur mal einen "ungefähre" schadenssumme angeben, oder seh ich das falsch?

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GRENDEL schrieb am 4.8.2018 um 14:49 :

Hat jemand Erfahrung mit CBD Öl ( Hanf Öl) als Schmerzmittel? Hilft's oder Hokuspokus? Bezugsquellen ( Apotheke?)?

Oder Erfahrungen grundsätzlich mit CBD Produkten..?

 

Btwtw. Keine Ahnung wie ich diese Markierung lösche.....

@piro2013

Verwende CBD selber öfters gegen Kopfschmerzen. MIr hilfts ganz gut. CBD-Öle habe ich aber noch nicht verwendet, bisher immer ganze Blüten beim https://magu-cbd.com/ gekauft. Ich würds an deiner stelle einfach mal probieren. So teuer sind die Produkte nicht.

 

bearbeitet von Resch

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Postinho

Ausbildungskosten sind ja absetzbar. Aber wie sieht das ganze aus, wenn der Arbeitgeber die Ausbildung zahlt und man eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreibt? Kann man gegebenenfalls diese Kosten (sofern sie schlagend werden) ebenfalls absetzen? Finde dazu nichts ..

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Fröhliches Mäxchen

 

Lohnsteuerrichtlinien Rz 319 wenns dich noch tiefer interessiert ;)

"

5.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988)

319

Zu den Werbungskosten zählt auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. Die Erstattung (Rückzahlung) von steuerfreien bzw. nicht steuerbaren Einnahmen ist im Hinblick auf § 20 Abs. 2 EStG 1988 grundsätzlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Bei der Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, welche vorerst durch den Arbeitgeber getragen wurden und vom Arbeitnehmer auf Grund dienstvertraglicher Regelungen anlässlich der (vorzeitigen) Beendigung des Dienstverhältnisses zu refundieren sind, handelt es sich im Zeitpunkt der Rückzahlung um Werbungskosten. Auch die Rückzahlung von steuerpflichtigen Einnahmen, die mit festen Steuersätzen (§ 67 EStG 1988, § 69 EStG 1988, § 70 EStG 1988) besteuert wurden, ist zum laufenden Tarif als Werbungskosten zu berücksichtigen. Erfolgt die Erstattung (Rückzahlung) im Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses, so hat der Arbeitgeber die rückerstatteten Beträge bei der Abrechnung des laufenden Arbeitslohnes zu berücksichtigen und in voller Höhe in den Lohnzettel unter „sonstige steuerfreie Bezüge“ (KZ 243) aufzunehmen. Erfolgt die Rückzahlung (Erstattung) nach Beendigung des Dienstverhältnisses an einen früheren Arbeitgeber, so kann die Berücksichtigung nur im Rahmen der Veranlagung durch das FA erfolgen. Die Berücksichtigung erfolgt in beiden Fällen ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale (§ 16 Abs. 3 EStG 1988)."

jojoba schrieb vor 42 Minuten:

Ausbildungskosten sind ja absetzbar. Aber wie sieht das ganze aus, wenn der Arbeitgeber die Ausbildung zahlt und man eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreibt? Kann man gegebenenfalls diese Kosten (sofern sie schlagend werden) ebenfalls absetzen? Finde dazu nichts ..

Kurzfassung: Ja ist möglich im Fall des Falles

bearbeitet von Herr Max

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Postinho
Herr Max schrieb vor 7 Minuten:

 

Lohnsteuerrichtlinien Rz 319 wenns dich noch tiefer interessiert ;)

"

5.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988)

319

Zu den Werbungskosten zählt auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. Die Erstattung (Rückzahlung) von steuerfreien bzw. nicht steuerbaren Einnahmen ist im Hinblick auf § 20 Abs. 2 EStG 1988 grundsätzlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Bei der Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, welche vorerst durch den Arbeitgeber getragen wurden und vom Arbeitnehmer auf Grund dienstvertraglicher Regelungen anlässlich der (vorzeitigen) Beendigung des Dienstverhältnisses zu refundieren sind, handelt es sich im Zeitpunkt der Rückzahlung um Werbungskosten. Auch die Rückzahlung von steuerpflichtigen Einnahmen, die mit festen Steuersätzen (§ 67 EStG 1988, § 69 EStG 1988, § 70 EStG 1988) besteuert wurden, ist zum laufenden Tarif als Werbungskosten zu berücksichtigen. Erfolgt die Erstattung (Rückzahlung) im Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses, so hat der Arbeitgeber die rückerstatteten Beträge bei der Abrechnung des laufenden Arbeitslohnes zu berücksichtigen und in voller Höhe in den Lohnzettel unter „sonstige steuerfreie Bezüge“ (KZ 243) aufzunehmen. Erfolgt die Rückzahlung (Erstattung) nach Beendigung des Dienstverhältnisses an einen früheren Arbeitgeber, so kann die Berücksichtigung nur im Rahmen der Veranlagung durch das FA erfolgen. Die Berücksichtigung erfolgt in beiden Fällen ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale (§ 16 Abs. 3 EStG 1988)."

Kurzfassung: Ja ist möglich im Fall des Falles

Super danke! :clap::clap:

Wäre aus meiner Sicht unlogisch gewesen, wenn es nicht so wäre, aber sicher ist sicher ;)

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Rapid is stabil, Junge!
Resch schrieb vor 4 Stunden:

Verwende CBD selber öfters gegen Kopfschmerzen. MIr hilfts ganz gut. CBD-Öle habe ich aber noch nicht verwendet, bisher immer ganze Blüten beim https://magu-cbd.com/ gekauft. Ich würds an deiner stelle einfach mal probieren. So teuer sind die Produkte nicht.

 

Ok, will aber ned rauchen. Eventuell mit Verdampfer.

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Top-Schriftsteller
Devil Jin schrieb am 4.8.2018 um 22:52 :

Noch nie gesehen. Wie soll das überhaupt kontrolliert werden? Überprüft die Parkraumüberwachung die Ausweisnummer oder wartet bis die jeweilige Person kommt? Muss man da überhaupt einen Behindertenausweis hinterlegen? Das liest sich eher wie ein "ausgenommen Anrainerverkehr"-Schild, welches de facto kaum bis gar nicht überwacht wird. 

Aber in Österreich ist scheinbar alles möglich: 

25916107292_c3f1eabe52_b.jpg

:lol:

Also ich kenne den Platz dort, da ist eine Busumkehr (daher das Fahrverbot) und Strassenbahn Endstation. Und die Adresse gehört der Raika... verstehe nicht was daran nicht passen sollte?

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Fröhliches Mäxchen
Curva_West schrieb vor 42 Minuten:

Bin die nächsten 3 Tage in Wien - nachdems ja am Donnerstag ziemlich heiß werden soll meine Frage, welche Bäder empfohlen werden - soll nicht weit außerhalb liegen.

 

Bundesbad Alte Donau ist recht nett und wenig bis kein Gsindl

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I think I lost my headache
Curva_West schrieb vor 43 Minuten:

Bin die nächsten 3 Tage in Wien - nachdems ja am Donnerstag ziemlich heiß werden soll meine Frage, welche Bäder empfohlen werden - soll nicht weit außerhalb liegen.

 

Curva_West schrieb vor 44 Minuten:

Bin die nächsten 3 Tage in Wien - nachdems ja am Donnerstag ziemlich heiß werden soll meine Frage, welche Bäder empfohlen werden - soll nicht weit außerhalb liegen.

 

Schau dir einfach Bilder auf Google an, im Prinzip jedes Bad das nicht in Bezirken liegt wo es viele Arbeitslose gibt. :davinci: 

Bin gern im Arbeiter Strandbad (oder Bundesbad), Gänsehäuferl ist eig relativ nett wenn kaum Leute da sind.

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