der "wichtige frage thread"


j.d.

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letzter Zehner
raumplaner schrieb vor 3 Stunden:

das problem ist nicht die gesetzeslage, das problem ist, dass ihr halt nie saubere verhältnisse geschafft habt. und es wird wohl objektiv auch nicht gut gewertet werden, dass du ja anscheinend schon länger gewusst hast, wann du ausziehen willst, dies aber nicht frühzeitig dem vermieter signalisiert hast.

ich persönlich finde kündigungsfristen von nur einem monat für beide seiten gänzlich inakzeptabel (bzw müssten das schon sehr gut begründete ausnahmefälle sein, aber eben nicht die standardannahme), aber das ist nur meine meinung, die tut nichts zur sache.

wüsstest du einen nachmieter, der früher einspringen kann?

gibt's möglichkeiten zur untermiete?

Naja wozu gibt es dieses Gesetz (mit unbefristeten Mietverhältnis) dann wenn es nicht wirkt?

AK Zitat:

Zitat

Ablauf der Befristung Befristete Mietverhältnisse enden nach Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Der Vermieter kann zum Beendigungszeitpunkt die Übergabe der Wohnung verlangen. Zieht der Mieter nicht termingerecht aus, kann der Vermieter die Übergabe der Wohnung mit einer Räumungsklage durchsetzen. Bringt der Vermieter die Räumungsklage nicht innerhalb von 14 Tagen nach Terminablauf des befristeten Mietvertrages bei Gericht ein, sondern lässt er den Mieter einfach weiterhin in der Wohnung wohnen, dann gilt für Mietverträge deren Vertragsdauer nach dem 30.9.2006 endet der Mietvertrag einmalig als auf 3 Jahre verlängert (bisher war im Gesetz vorgesehen, dass sich der Mietvertrag dann sofort in einen unbefristeten Mietvertrag umwandelt). Erst wenn der Mietvertrag nach Ablauf dieser drei Jahre ein weiteres Mal nicht aufgelöst wurde und in dieser Zeit auch keine neue wirksame Befristung des Vertrages vereinbart wurde, gilt er als auf unbestimmte Zeit erneuert. Der Mieter genießt dann wieder Kündigungsschutz.

Zitat

Kündigungsfrist und Kündigungstermin Wenn Vermieter und Mieter nichts anderes vereinbart haben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Demnach beträgt die Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Mietverhältnis ein Monat.

Klare Verhältnisse konnte ich leider nicht schaffen, erstens da der Vermieter todkrank war und er eigentlich nicht mehr zu erreichen, da er entweder im Spital war oder sich in seiner Wohnung eingeschlossen hat. Leider bin ich halt ein guter Trottel dem Handschlagqualität noch etwas bedeutet, natürlich habe ich da keine Chance und zahle so halt Lehrgeld. Zweitens weiß ich erst seit kurzem (eben erst November) das sich ein Einzug Ende Dezember ausgeht und die Wohnung fertig wird. Hätte ich früher gekündigt, und es wäre sich nicht ausgegangen wäre ich für den Übergang dann auf der Straße gesessen. 

 

mazunte schrieb vor 3 Stunden:

Was machst jetzt? Im übrigen schließe ich mich da dem Raumi an, was er da so von sich gibt. Du hättest früher reagieren sollen/müssen. Blöd ist halt jetzt nur das Verhältnis mit dem Vermieter ...

Ich kann eh nix machen, muss ich halt in den sauren Apfel beißen, ich werde mit dem einfach versuchen in Kontakt zu treten und um Kulanz bitten, stimmt er zu Super, wenn nicht habe ich halt Pech gehabt. Beim Ausmalen verweise ich aber auf die AK, das es dieses Gesetz nicht mehr gibt, es steht auch nicht im Vertrag das ich ausmalen muss. Ich soll die Wohnung wieder so herstellen wie bei Bezug, dann müsste ich sie aber komplett versauen und zerstören, so habe ich sie nämlich übernommen. War damals auch ein Freundschaftsdienst, ich saniere die Wohnung selber, muss beim Auszug aber nichts mehr machen, natürlich auch nichts schriftlich festgelegt weil eben eine Vertrauensbasis vorhanden war. Ich bin eh selber schuld, dass der Mann aber stirbt, mit dem rechnet man natürlich auch nicht. 

bearbeitet von quaiz

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

das problem ist, dass der alte vertrag rechtlich gesehen mitnichten abgelaufen ist, sondern immer noch dein aktueller mietvertrag ist, der sich halt entsprechend durch euer (nichts)tun verlängert hat. und damals habt ihr euch ja anscheinend auf eine kündigungsfrist geeinigt, insofern zieht die klausel nicht, dass es nur ein monat wäre. wenn ihr im laufe der zeit alles mögliche, was vom schriftlichen vertrag maßgeblich abweicht, mündlich kommuniziert habt (habt ihr das überhaupt?), dann ist das halt schwierig zu beweisen. das sind dann halt für mich keine sauberen verhältnisse.

wenn du aber ohnehin nicht mittelfristig gewusst hast, wann die neue behausung bezugsfertig ist, dann brauchst du dir jetzt eh keine gedanken machen, dann hättest du eh nicht anders agieren können. du bist keineswegs der erste, der für die phase des umzugs zwei wohnungen hat. und es ist auch nicht ausschließlich mit nachteilen verbunden. wenn die neue wohnung erst ende dezember fertig wird, dann ist es kein fehler, wenn du aus der alten nicht ebenfalls mit ende dezember draußen sein musst. diesbezüglich wäre dein lehrgeld nur, dass du nächstes mal jemanden nimmst, der weiß, wann sein bau verlässlich fertig ist.

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letzter Zehner
raumplaner schrieb vor 1 Stunde:

das problem ist, dass der alte vertrag rechtlich gesehen mitnichten abgelaufen ist, sondern immer noch dein aktueller mietvertrag ist, der sich halt entsprechend durch euer (nichts)tun verlängert hat. und damals habt ihr euch ja anscheinend auf eine kündigungsfrist geeinigt, insofern zieht die klausel nicht, dass es nur ein monat wäre. wenn ihr im laufe der zeit alles mögliche, was vom schriftlichen vertrag maßgeblich abweicht, mündlich kommuniziert habt (habt ihr das überhaupt?), dann ist das halt schwierig zu beweisen. das sind dann halt für mich keine sauberen verhältnisse.

wenn du aber ohnehin nicht mittelfristig gewusst hast, wann die neue behausung bezugsfertig ist, dann brauchst du dir jetzt eh keine gedanken machen, dann hättest du eh nicht anders agieren können. du bist keineswegs der erste, der für die phase des umzugs zwei wohnungen hat. und es ist auch nicht ausschließlich mit nachteilen verbunden. wenn die neue wohnung erst ende dezember fertig wird, dann ist es kein fehler, wenn du aus der alten nicht ebenfalls mit ende dezember draußen sein musst. diesbezüglich wäre dein lehrgeld nur, dass du nächstes mal jemanden nimmst, der weiß, wann sein bau verlässlich fertig ist.

Vereinbart haben wird damals, dass ich nach den 3 Jahren ohne Frist ausziehen könnte. Natürlich kann ich es nicht mehr beweisen, weil wir es nur mündlich via Handschlag beschlossen haben. Es ist halt trotzdem ein unnützes Gesetz wenn es keinen Unterschied zwischen befristet und unbefristet macht. Laut AK hat sich mein Vertrag einmalig um 3 Jahre verlängert. Diese Verlängerung ist dann 2014 auch ausgelaufen. Auch laut AK befinden wir uns seitdem in einem unbefristeten Mietverhältnis, und wie schon oben von der AK Seite zitiert, sollte danach eine Kündigungsfrist von einem Monat eintreten. Offensichtlich ist das aber nicht der Fall. Ich meine damit nur das dieses Gesetz damit zahnlos und unnütze ist oder einfach falsch.

Aber eh egal ich werde die 2 Monate einfach zahlen und fertig. Ich lerne daraus, mündlich bringt nichts, alles schriftlich fixieren. 

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Versuch mit dem Nachvermieter zu reden, Streit bringt so oder so keiner Partei etwas. Ned einfach über seinen Schatten zu springen aber wenn es ums Geld geht, (dass ned jeder im Überfluss hat) könnte man sich ja ev. in der Mitte treffen ...

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letzter Zehner
mazunte schrieb vor 10 Minuten:

Versuch mit dem Nachvermieter zu reden, Streit bringt so oder so keiner Partei etwas. Ned einfach über seinen Schatten zu springen aber wenn es ums Geld geht, (dass ned jeder im Überfluss hat) könnte man sich ja ev. in der Mitte treffen ...

Ich hab ihn schon angeschrieben und sachlich und freundlich meine Geschichte erzählt. Jetzt kann ich nur mehr warten. Eigentlich bin ich nur mehr gespannt was er zum Ausmalen sagt.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
quaiz schrieb vor einer Stunde:

Vereinbart haben wird damals, dass ich nach den 3 Jahren ohne Frist ausziehen könnte. Natürlich kann ich es nicht mehr beweisen, weil wir es nur mündlich via Handschlag beschlossen haben. Es ist halt trotzdem ein unnützes Gesetz wenn es keinen Unterschied zwischen befristet und unbefristet macht. Laut AK hat sich mein Vertrag einmalig um 3 Jahre verlängert. Diese Verlängerung ist dann 2014 auch ausgelaufen. Auch laut AK befinden wir uns seitdem in einem unbefristeten Mietverhältnis, und wie schon oben von der AK Seite zitiert, sollte danach eine Kündigungsfrist von einem Monat eintreten. Offensichtlich ist das aber nicht der Fall. Ich meine damit nur das dieses Gesetz damit zahnlos und unnütze ist oder einfach falsch.

Aber eh egal ich werde die 2 Monate einfach zahlen und fertig. Ich lerne daraus, mündlich bringt nichts, alles schriftlich fixieren. 

ähm, nein, das ist eben nicht so. das eine monat gilt nur für den fall, dass ihr nichts vereinbart habt. bei euch gibt es hingegen sogar schriftliche und mündliche vereinbarungen (die freilich komplett konträr sind, aber das ist eine andere geschichte).

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Junior Vizepräsident

Ich habe bisher vier getarnte (mehr oder weniger) Polizeifahrzeuge mit S-Kennzeichen gesehen. Das Blaulicht war in Packpapier eingewickelt, genauso wie die Polizeischriftzüge. Sind das Requisiten von Filmproduktionen und warum dürfen die so unterwegs sein? In Deutschland muss u.a. das Blaulicht abgenommen werden, damit auch wirklich keine Verwechslungsgefahr besteht. 

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ASB-Messias

Bräuchte fürs Frühjahr 18, ein Brautauto und zwar einen T1 oder T2 für einen Tag. Hat da jemand einen Tipp? Oder noch besser kennt jemanden der seinen privat gegen Geld verleiht als Selbstfahrer? 

Google ergab nach der Suche schon par Möglichkeiten, jedoch in teils utopischen Summen und nur mit Fahrer möglich. Auf will haben, habe ich auch nichts gefunden. 

Bin für jeden Tipp dankbar :). 

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Wahnsinniger Poster

Hab auch Probleme mit der Wohnung: 

Überall in der Wohnung sind Risse in der Mauer. Jetzt war wer von der Genossenschaft da und hat sich das angesehen. Er meint die Risse werden ausgebessert. Soweit so gut. Aber er hat auch gesagt, dass auf ihre Kosten nur dort ausgemalt wird wo die Risse waren, nicht die ganze Wand bzw. das ganze Zimmer. Müssen sie die Wand nicht wieder in einen einheitlichen Zustand bringen?

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so is des
altus. schrieb am 8.12.2017 um 14:13 :

Bräuchte fürs Frühjahr 18, ein Brautauto und zwar einen T1 oder T2 für einen Tag. Hat da jemand einen Tipp? Oder noch besser kennt jemanden der seinen privat gegen Geld verleiht als Selbstfahrer? 

Google ergab nach der Suche schon par Möglichkeiten, jedoch in teils utopischen Summen und nur mit Fahrer möglich. Auf will haben, habe ich auch nichts gefunden. 

Bin für jeden Tipp dankbar :). 

Hast du dich schon mal bei Mietwagenfirmen umgehört? Vl. kann man sich auch einen Vorführer beim VW für einen Tag ausborgen.

harry1312 schrieb vor 4 Stunden:

Hab auch Probleme mit der Wohnung: 

Überall in der Wohnung sind Risse in der Mauer. Jetzt war wer von der Genossenschaft da und hat sich das angesehen. Er meint die Risse werden ausgebessert. Soweit so gut. Aber er hat auch gesagt, dass auf ihre Kosten nur dort ausgemalt wird wo die Risse waren, nicht die ganze Wand bzw. das ganze Zimmer. Müssen sie die Wand nicht wieder in einen einheitlichen Zustand bringen?

:lol: stell ich mir geil vor wenn die (ehemaligen) Risse sozusagen durch einen Pinselstrich nochmals hervorgehoben werden.

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