der "wichtige frage thread"


j.d.

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Relii schrieb vor 1 Stunde:

ich schätz mal in jedem "knopfgeschäft" (keine ahnung ob die fachgeschäfte dafür wirklich so heißen :D). also wo es schneidereizubehör und so zeugs gibt.

Einfach mal knopfgeschäft gegoogelt - es geht alles :lol:

http://m.knoepfe-wien.at/

danke für den insidertipp

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V.I.P.

Inkludiert ein Webhosting-Paket automatisch einen Domainnamen oder muss ich diesen extra kaufen?

Oder kann ich zunächst auch nur die Domain kaufen und diese dann später in das Webhosting-Produkt des gleichen Anbieters eingleidern?

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Top-Schriftsteller
sulza schrieb vor 9 Stunden:

Inkludiert ein Webhosting-Paket automatisch einen Domainnamen oder muss ich diesen extra kaufen?

Oder kann ich zunächst auch nur die Domain kaufen und diese dann später in das Webhosting-Produkt des gleichen Anbieters eingleidern?

Kommt auf den Anbieter/das Angebot drauf an. Bei "W4Y" sind Domainkosten meist noch extra, bei "allinkl" ist alles dabei.

Domain only Wechsel auf Paket ist eigentlich immer möglich.

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Tribünenzierde

Wie schaut es eigentlich aus wenn es nach einem Todesfall (ohne Testament) keine Hinterbliebenen bis auf eine/n Schwester/Bruder gibt? Erbt dann der/die Burder/Schwester? Und wenn es niemanden gibt, kassiert der Staat? 

bearbeitet von Winston Wolf

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Winston Wolf schrieb vor 5 Minuten:

Wie schaut es eigentlich aus wenn es nach einem Todesfall (ohne Testament) keine Hinterbliebenen bis auf eine/n Schwester/Bruder gibt? Erbt dann der/die Burder/Schwester? Und wenn es niemanden gibt, kassiert der Staat? 

erben dann "die nachkommen der eltern", also bruder/schwester.

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Baltic Cup Champion
Winston Wolf schrieb vor 4 Minuten:

Wie schaut es eigentlich aus wenn es nach einem Todesfall (ohne Testament) keine Hinterbliebenen bis auf eine/n Schwester/Bruder gibt? Erbt dann der/die Burder/Schwester? Und wenn es niemanden gibt, kassiert der Staat? 

 

Ja, da erben die Geschwister.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.792032.html

 

In allerletzter Konsequenz, also wenn keine testamentarischen oder gesetzlichen Erben, kein erbberechtigter Lebensgefährte und auch keine Vermächtnisnehmer vorhanden sind, hat sich die Republik Österreich den Nachlass anzueignen. Man spricht dann von einer Aneignung des Bundes (bisher "Heimfallsrecht des Staates").

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